Bayern will die umstrittenen Arbeitszeitkonten für Grundschul-Lehrkräfte neu aufsetzen. Das Kultusministerium reagiert damit auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November. Darin hatte das Gericht die bisherige Regelung für ungültig erklärt. Geklagt hatte die Leiterin einer Grundschule.
Weil in Bayern seit Jahren Lehrkräftemangel herrscht, hatte Kultusminister Piazolo 2020 ein verpflichtendes Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte eingeführt. Laut dem Urteil ist es so aber nicht rechtens, dass Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche leisten, die sie erst nach Jahren wieder zurückbekommen.
Jetzt ist das Kultusministerium am Zug
Der Freistaat hatte nach der Entscheidung eine Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision beantragt. Damit wollte das Kultusministerium sicherstellen, dass die Unterrichtsversorgung auch im laufenden Schuljahr gewährleistet sei.
Fest steht nun aber: Das Kultusministerium wird die aktuelle Regelung überarbeiten. Ein Sprecher kündigte an, dass das einige Zeit in Anspruch nehmen könne, da es sich um ein komplexes Verfahren handle. Ihm zufolge werde das Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte neu aufgesetzt – auch die gerichtlichen Hinweise sollen demnach eingearbeitet werden.
Grundsätzlich leiste das Arbeitszeitkonto einen wesentlichen Beitrag, um in Zeiten eines Fachkräftemangels die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, hieß es. Man sei zuversichtlich, zu einer tragfähigen und rechtssicheren Lösung zu gelangen, so der Sprecher.
Was das Kultusministerium eigentlich vorgesehen hatte
Das Kultusministerium hatte Grundschullehrkräfte 2020 verpflichtet, in Vollzeit fünf Jahre lang 29 statt der geplanten 28 Unterrichtsstunden pro Woche zu leisten. Das wären 45 Minuten reine Unterrichtszeit mehr.
Nach den fünf Jahren sollte eine dreijährige Wartephase folgen. In den fünf Jahren danach sollten Lehrkräfte nur 27 Unterrichtsstunden leisten, was das Konto dann wieder ausgleichen sollte.
Was das Gericht bemängelt hat
Ein verpflichtendes Ansparmodell von Überstunden ist nach Ansicht des Gerichts nur möglich, wenn es gegen einen länger andauernden, aber vorübergehenden Personalmangel helfen soll. Dabei müssten sich nach Meinung der Richterinnen und Richter der Zuschnitt und die Laufzeit des Modells am Bedarf orientieren. Das Kultusministerium habe in seiner Prognose aber andere Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel nicht eingerechnet, so die Begründung.
Das Kultusministerium wollte so auch möglich machen, Grundschullehrkräfte etwa an Förderschulen abzuordnen. Dort herrscht ebenfalls ein erheblicher Mangel an Lehrerinnen und Lehrern. Der Bayerische Lehrerinnen und Lehrerverband (BLLV) hatte sich bereits klar gegen eine solche "Verschiebetaktik" [externer Link, möglicherweise Bezahl-Inhalt] ausgesprochen.
Mit Informationen von dpa
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