Christian Bernreiter (CSU)
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Bernreiter begrüßt Impfpflicht-Aussetzung im Gesundheitswesen

Bernreiter begrüßt Impfpflicht-Aussetzung im Gesundheitswesen

Defizite bei der Umsetzung und keine Hilfe aus Berlin: Der Bayerische Landkreistagspräsident Christian Bernreiter (CSU) zeigt sich erfreut, dass die Impfpflicht im Gesundheitswesen vorerst ausgesetzt wird.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Der Präsident des Bayerischen Landkreistages, Christian Bernreiter (CSU), hat die Ankündigung der Staatsregierung begrüßt, die Impfpflicht im Gesundheitswesen vorerst nicht umzusetzen. "Wir sind sehr erleichtert, dass der Freistaat den Vollzug aussetzt", sagte der Landrat von Deggendorf am Montagabend der Deutschen Presse-Agentur.

Zahlreiche Defizite bei der Umsetzung

Die einrichtungsbezogene Impflicht sei unter der Prämisse beschlossen worden, dass zeitnah auch eine allgemeine Impfpflicht folge, sagte Bernreiter. Das sei nun nicht der Fall. Bei der Umsetzung habe es zahlreiche Defizite gegeben. Die Impfpflicht hätte voraussichtlich vielerorts zu einem Pflegenotstand geführt. Etwa sei unklar geblieben, ob und unter welchen Voraussetzungen ungeimpfte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Einrichtungen ein Betretungsverbot bekommen müssten. "Berlin ist wie immer ganz weit weg. Man lässt uns mit der Umsetzung allein", so Bernreiter.

Übergangsregelung sehr "großzügig"

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag angekündigt, die Corona-Impfpflicht für Mitarbeiter im Pflege- und Gesundheitswesen bis auf Weiteres nicht umsetzen. Es werde großzügigste Übergangsregelungen geben, was "de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft".

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde eigentlich im Infektionsschutzgesetz verankert. Demnach müssen Beschäftigte bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Andernfalls muss das Gesundheitsamt informiert werden. Das kann, wenn trotz Aufforderung binnen einer Frist kein Nachweis vorgelegt wird, ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Klinik oder Einrichtung aussprechen.

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