33 schwer pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims müssen ihre Einrichtung in Ottobeuren verlassen. Nach Angaben der zuständigen Aufsichtsbehörde, des Landratsamts Unterallgäu, wurden in dem Heim erhebliche Mängel festgestellt.
Dies habe zur Folge, dass Bewohner der Pflegegrade 4 und 5 in der Einrichtung nicht mehr betreut werden dürfen. Die Entscheidung sei in Absprache mit dem Prüfdienst der privaten Krankenkassen, der Regierung von Schwaben und Vertretern der Pflegekassen erfolgt.
Behörde stellt Mängel im Pflegeheim fest
Vorangegangen waren mehrere Überprüfungen des Heims durch die Fachstelle für Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) am Landratsamt Unterallgäu sowie des Prüfdiensts der Privaten Krankenkassen ab März 2026. Dabei seien "Mängel mit Gefährdung für Leben, Gesundheit und Freiheit der Bewohner, insbesondere in den Bereichen Ernährung, Flüssigkeitsversorgung, Mobilität, Schmerzmanagement, Medikamentenmanagement, Wundversorgung, fehlerhafte Personaleinsatzplanung sowie fehlende Fachlichkeit des Personals" festgestellt und Bewohner "nachweislich nicht in ausreichendem Maße mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt" worden.
Auch seien Wunden "fachlich nicht korrekt und teils unter katastrophalen Bedingungen versorgt" worden. Weiter heißt es: "Zudem wurde beispielsweise auf eindeutige Schmerzäußerungen von Bewohnern nicht angemessen reagiert, etwa keine Schmerzmittel verabreicht. Auch kam es zu Verwechslungen von Medikamenten.
Medikamente wurden auch zum Teil verzögert oder gar nicht verabreicht. Durch fachlich falsche Lagerungs- und Mobilisierungsmaßnahmen kam es zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Bewohnern. Insgesamt mussten im gesamten Pflegeprozess erhebliche fachliche Defizite festgestellt werden. Auch wiesen die Organisations- und Dienstplanstrukturen sowie Personaleinsatzplanung erhebliche Mängel auf."
Obwohl laut Landratsamt zwischenzeitlich leichte Tendenzen zur Besserung zu erkennen gewesen seien, fielen die Kontrollen demnach "bis zuletzt immer wieder in ähnlichem Maße negativ aus, sodass zum Schutz der Bewohner die Teilbetriebsuntersagung notwendig wurde."
Pflegeheim-Betreiber: "Nie Gefahr für Leib und Leben"
Der Betreiber des Pflegeheims, eine Unternehmensgruppe, die deutschlandweit Pflegeheime betreibt, widerspricht auf BR-Anfrage. Es habe "nie Gefahr für Leib und Leben bzw. Freiheit und Gesundheit der uns anvertrauten Bewohner bestanden". Man vertrete hier "eine deutlich andere Sicht als die Aufsichtsbehörden".
Festgestellte Mängel, die bei Kontrollen "nicht ungewöhnlich" seien, habe man stets schnell abgestellt. Auch treffe es nicht zu, dass Mängel durch Personalmangel entstanden seien. In dem Heim wolle man "in den nächsten Wochen und Monaten weiter daran arbeiten, die noch bestehenden Mängel abzustellen".
Im Video: Korrespondet vor Ort: Diese Vorwürfe stehen im Raum
Live-Schalte mit BR-Korrespondent Florian Regensburger.
Landratsamt sieht keine Qualitätsverbesserung im Heim
Das Landratsamt vertritt dennoch eine andere Auffassung: Maßnahmen wie Prüfungen und Beratungen durch den Medizinischen Dienst, die Pflegekasse und die FQA hätten eben keine Verbesserung der Qualität zur Folge gehabt. Die jetzige Untersagung stelle "eine der weitreichendsten Maßnahmen dar, die der FQA im Rahmen ihrer heimaufsichtsrechtlichen Befugnisse zur Verfügung stehen". Den Verantwortlichen des Heims sei die Entscheidung am 11. September mitgeteilt worden, mit einer Frist von einem Monat für die Schließung.
Wie geht es für die betroffenen Bewohner weiter?
Von mehreren Bewohnern beziehungsweise deren Angehörigen, mit denen der BR in Kontakt steht, wurde massive Kritik an der Kommunikation des Heimbetreibers laut: Erst über eine Woche später sei man über den drohenden Auszug informiert worden.
Das Landratsamt hat dem BR mitgeteilt, dass sich seit zwei Wochen ein Mitarbeiter des Landratsamtes ausschließlich darum kümmere, freie Plätze in anderen Einrichtungen, in den Nachbarlandkreisen und in Memmingen zu ermitteln. Für fast alle sei bereits ein Platz in der näheren Umgebung gefunden worden.
Dieser Artikel ist erstmals am 06. Oktober 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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