Ein Polizist hält einen Alkoholtester in der Hand.
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Schwer alkoholisiert war eine Frau, die zuvor möglicherweise 175 Kilometer hinter dem Steuer eines Autos zurückgelegt hat. (Symbolbild)

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Betrunkene Frau soll quer durch halb Bayern gefahren sein

Betrunkene Frau soll quer durch halb Bayern gefahren sein

Die Polizei stoppt eine alkoholisierte Autofahrerin bei Landshut und nimmt ihr den Wagen weg. Wenig später wird die Frau schlafend in Oberfranken aufgefunden. Nun wird vermutet, dass sie volltrunken einmal quer durch halb Bayern gefahren sein könnte.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Zwischen Hohenthann in Niederbayern und Marktredwitz in Oberfranken liegen knapp 180 Kilometer. Diese Strecke soll eine 60-jährige Frau mit etwa 2,9 Promille Alkohol im Blut gefahren sein. Zuvor war sie am selben Tag laut Polizei bereits unter Alkohol-Einfluss mit ihrem Wagen in einen Straßengraben gefahren.

Polizei findet Auto aus Landshut in Marktredwitz

Die Ermittler nahmen ihr nach dem Vorfall im niederbayerischen Hohenthann am Dienstag den Führerschein ab. Das Auto stellten sie vor der Wohnadresse der Frau ab, wo es den Angaben zufolge später nicht mehr stand. Als möglicher Kontaktort kam für die Polizei eine Adresse in Marktredwitz im Landkreis Wunsiedel infrage.

Dort fanden Einsatzkräfte der Polizei die Frau schlafend im Bett. Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler soll die 60-Jährige demnach mit dem Auto bis ins Fichtelgebirge zu einem Bekannten gefahren sein. Ein erneuter Atemalkoholtest erbrachte laut Polizei einen Promillewert von 2,9. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde die Frau daraufhin zur Blutentnahme in ein Krankenhaus gebracht. Gegen die 60-Jährige wird nun wegen des Verdachts auf Trunkenheit am Steuer und Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Alkohol im Verkehr: Bußgeld bis zu 1.500 Euro möglich

In Deutschland liegt die Promillegrenze bei Kraftfahrzeugführern bei 0,5. Allerdings drohen schon ab einem Wert von 0,3 Sanktionen, sofern der Fahrer den Verkehr gefährdet oder eine auffällige Fahrweise hat und mit Alkohol am Steuer erwischt wird. Je nachdem, wie oft bereits gegen die Promillegrenze verstoßen wurde, können die Sanktionen strenger ausfallen. Neben einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro sind zusätzlich zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten möglich.

Mit Informationen von dpa.

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