War der Wurf eines 32 Kilogramm schweren E-Scooters von der Theodor-Heuss-Brücke in Nürnberg lediglich Sachbeschädigung oder sogar versuchter Totschlag? Über diese Frage hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth zu entscheiden. Die Kammer erkannte einen bedingten Tötungsvorsatz des 23-jährigen Angeklagten und verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.
Wutanfall im Rausch
Es geschah am 7. April dieses Jahres: Der Angeklagte läuft mit seiner Freundin über die Theodor-Heuss-Brücke. Darunter sind die Pegnitzwiesen. Bei Frühlingswetter befinden sich dort spielende Kinder, sonnenbadende Erwachsene, Basketballspieler und Radfahrer.
Oben auf der Brücke ist der Angeklagte unterwegs – er hat 2,6 Promille Alkohol intus, weil er zuvor mit seinem Bruder Wodka getrunken hat. Er ist wütend, weil sich das Handy seiner Freundin nicht mit dem E-Scooter verbindet, streitet auch mit seiner Freundin und wirft schließlich in einem Wutanfall den 32 Kilogramm schweren E-Roller elf Meter in die Tiefe.
Reiner Zufall, dass niemand getroffen wurde, urteilt das Gericht. Der Aussage des Verurteilten, dass er sich vor dem Wurf vergewissert habe, dass niemand zu Schaden kommen würde, schenken die drei Berufsrichter und die beiden Schöffen keinen Glauben.
Gericht sieht bedingten Tötungsvorsatz
Der mögliche Tod eines unter der Brücke laufenden oder fahrenden Menschen sei sicherlich nicht erwünscht gewesen, so der Vorsitzende Richter. Der nun verurteilte Metallbauer hätte aber erkennen müssen, dass der Tod eines Menschen eine nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns hätte sein können. Dies sei ihm aber gleichgültig gewesen. Daher unterstellt das Gericht einen bedingten Tötungsvorsatz.
Strenge Bewährungsauflagen mit Alkoholverbot
Während der dreijährigen Bewährungszeit muss der junge Mann einige Bewährungsauflagen erfüllen. So ist er beispielsweise verpflichtet, an einem Anti-Aggressionstraining teilzunehmen und er darf keinen Alkohol konsumieren.
Denn auch wenn er mit der Untersuchungshaft zum ersten Mal einen mehrmonatigen Freiheitsentzug erfahren musste: Ein unbeschriebenes Blatt war er auch vorher nicht. Der 23-Jährige war schon vor der jetzt abgeurteilten Tat sechsmal straffällig geworden. Alkohol war dabei stets ein Begleiter. Mit der Untersuchungshaft seit April sollte er einen bleibenden Hafteindruck erhalten haben. Nun sei es an seiner Einsicht gelegen, ob er in Zukunft ein Leben ohne Straftaten führen wolle, gab ihm das Gericht mit auf den Weg und erinnerte ihn daran, dass ein einziger Verstoß gegen die Bewährungsauflagen ihn unter Umständen doch noch in Haft befördern könnte.
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