Das Haus in Hersbruck fällt von außen gar nicht so sehr aus der Reihe. Gräuliche Fassade, kleiner Garten, es wirkt kalt, hier und da ist der Putz gerissen oder fehlt. Erst Mitte Februar ist die letzte Bewohnerin ausgezogen. Vorher lebten bis zu sechs Menschen in zwei Wohngruppen in dem Haus zusammen. Alle mit psychischer oder Suchterkrankung. Reporterinnen von BR und Hersbrucker Zeitung (HZ) konnten das Haus jetzt besichtigen. Dabei zeigt sich in aller Deutlichkeit, unter welchen Umständen die Menschen hier gelebt haben.
Drinnen fällt als erstes der Geruch auf. Es riecht modrig, alt, abgestanden, nach kaltem Rauch. Seit mehreren Tagen sind die Fenster zum Lüften gekippt. Vor den Scheiben im Erdgeschoss hängen Tücher, eine ist mit einer alten Papiertüte abgeklebt, damit es nicht zieht, sie hat nämlich ein Loch. Im selben Zimmer an der Wand ist mit Bleistift eine Zielscheibe gemalt, rund herum sind Einschusslöcher von einem Luftgewehr. In einem anderen Zimmer steht ein nacktes Bettgestell, eine Schneise geht von der Tür zum Bett. Sonst stapeln sich Pizzakartons, Taschentücher, alte Flaschen, mit und ohne Inhalt, benutzte Tassen, eine angefangene Packung Gummibärchen und viele Zigarettenschachteln. Ein Zustand, der wenig an eine therapeutische Einrichtung erinnert.
Getäuschtes Vertrauen auf zuverlässige Mieter
Das Haus gehört zwei Schwestern, sie sind hier aufgewachsen, haben Bayern aber später verlassen. Das Haus behielten sie und wollten es vermieten. 2015 meldete sich auf ihre Anzeige ein privater sozialer Träger, der sich um Menschen mit psychischen und Suchterkrankungen kümmert. Sie entschieden sich an den Träger zu vermieten – im Vertrauen auf zuverlässige Mieter und aus Verständnis für die schwierige Wohnungssuche solcher Einrichtungen, sagt Karin Kleibel, eine der Schwestern.
Der private soziale Träger bietet stationäre oder ambulante Betreuung an, dafür mietet er Wohnraum und vermietet Zimmer an die Bewohner weiter. Die therapeutische Versorgung wird in einem separaten Vertrag geregelt, etwa durch ambulante Betreuung mit festen Stunden pro Woche. Finanziert wird das durch das zuständige Sozialreferat des Bezirks.
Vermieterin: Räume waren "stark verwahrlost"
Im Oktober 2015 beginnt das Mietverhältnis, zunächst läuft alles gut. Doch ab 2022 bricht der Kontakt zwischen Vermieterinnen und dem Träger der Einrichtung zunehmend ab. Im April 2024 wird ein Wasserschaden gemeldet. Vermieterin Edith Kleibel fährt nach Hersbruck, ein Bewohner öffnet ihr die Tür. “Da sah es im Erdgeschoss schon aus, dass ich dachte, ich traue meinen Augen nicht”, so Kleibel und weiter: "Neben den gemeldeten Wasserschäden waren die besichtigten Räume stark verwahrlost. Die Fußböden waren verdreckt, in einer Dusche stand Wasser auf dem Boden. Der ungepflegte Zustand war schockierend." Laut einer Rahmenvereinbarung des Bezirks gehört die "Anleitung zur Haushaltsführung" und der "Zimmerpflege" zur therapeutischen Betreuung in ambulanten Wohngruppen – Aufgaben, die offensichtlich nicht erfüllt wurden. Daraufhin meldet Eigentümerin Kleibel den Zustand, in dem die Bewohner leben, dem zuständigen Sozialreferat. "Und dann haben wir uns entschieden, dass wir kündigen", erzählt sie.
Bezirk entzieht Betreuungserlaubnis
Das Sozialreferat Mittelfranken, prüft daraufhin die Einrichtung und empfiehlt den Bewohnerinnen und Bewohnern, sich um neue Angebote zu kümmern. Denn für die Unterbringung sei der Bezirk nicht zuständig, so ein Sprecher auf BR und HZ-Anfrage. Entsprechend müssen sich die Bewohner oder deren Betreuer selbst darum kümmern. Im Februar 2025, sieben Monate nach dem Hinweis der Eigentümerinnen, entzieht der Bezirk Mittelfranken dem privaten sozialen Träger die Betreuungserlaubnis: Es habe Anzeichen gegeben, dass die bedarfsgerechte Begleitung nicht sichergestellt gewesen sei. Die Bewohner, die sich nicht selbst um neue Betreuungsangebote kümmern können, durften wegen der gesonderten Mietverträge im Haus wohnen bleiben - bekommen aber eben keine therapeutische Hilfe mehr durch Betreuungspersonal.
Träger dementiert Vorwürfe
Wir haben die Geschäftsführer des privaten sozialen Trägers kontaktiert. Diese dementieren die Vorwürfe, sich nicht um Betreuung gekümmert zu haben, behaupten, die Betreuung anderweitig vergeben zu haben. Besagte Einrichtungen sagten BR und HZ jedoch, sie hätten diese Aufträge nicht erhalten.
Anfang 2026 wird das Haus in Hersbruck per Gerichtsbeschluss geräumt. Eine Bewohnerin hat noch bis einen Tag vor der Räumung in ihrem Zimmer gelebt. Was mit den Bewohnerinnen und Bewohner passiert ist, ist nicht ganz klar. Dem BR und der Hersbrucker Zeitung liegen aber Informationen vor, dass wohl einige in eine andere Wohngruppe wechseln konnten. Warum die Zustände so lange unbemerkt, beziehungsweise unverändert blieben, können sich die Eigentümerinnen nicht erklären.
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