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Bei Inzidenz über 100: Wann gilt die Corona-Notbremse in Bayern?

Bei Inzidenz über 100: Wann gilt die Corona-Notbremse in Bayern?

In vielen Landkreisen ist die Corona-Notbremse schon in Kraft. Andere haben den Inzidenzwert von 100 bereits überschritten, die Notbremse aber noch nicht gezogen. Ab wann gelten die strengeren Corona-Regeln, gerade während der Osterfeiertage?

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage in Folge über 100, greift die Corona-Notbremse. Hat ein Landkreis beispielsweise zwei Tage lang eine 7-Tage-Inzidenz von 101,2 und am dritten Tag sinkt der Inzidenzwert auf 99,9 – dann tritt die Notbremse nicht in Kraft. Wichtig: Es geht um aufeinanderfolgende Tage, ob es jetzt Werktage oder Feiertage sind, spielt keine Rolle – das Virus kennt schließlich auch kein Wochenende.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge über 100, dann ist die zuständige Kreisverwaltungsbehörde gefragt. Sie muss unverzüglich amtlich bekannt machen, dass der Wert drei Tage in Folge zu hoch war und die Notbremse in Kraft treten wird.

Corona-Notbremse: Was bedeutet "unverzüglich"?

Unverzüglich heißt, dass die Kreisverwaltungsbehörde das entweder noch am selben Tag oder am nächsten Tag amtlich bekannt machen muss, so das bayerische Gesundheitsministerium. Egal, ob Wochenende, Feiertag oder ganz normaler Werktag.

Wenn ein Landkreis drei Tage in Folge eine 7-Tage-Inzidenz über 100 hat und die Kreisverwaltungsbehörde das sofort, am dritten Tag, amtlich bekannt macht, tritt die Notbremse zwei Tage danach in Kraft. Wenn die Bekanntmachung erst an Tag 4 erfolgt, gilt die Notbremse am darauffolgenden Tag, also ebenso an Tag 5.

  • Lesen Sie hier: "Corona-Regeln - Das gilt in Bayern an Ostern"

München zieht am Ostersonntag die Corona-Notbremse

Der Inzidenzwert in der Stadt München lag jetzt (Stand 2.4.) drei Tage in Folge über 100. Damit greift die Notbremse in der Landeshauptstadt, wie am Freitagmittag amtlich bekannt gemacht wurde – in Kraft tritt sie demnach am Ostersonntag um 0.00 Uhr.

Umgekehrt funktioniert das alles übrigens genauso: Liegt die 7-Tage-Inzidenz dann wieder für drei Tage in Folge unter 100, muss die kreisfreie Stadt oder der Landkreis das wieder amtlich bekannt machen. Entweder am gleichen oder am folgenden Tag. Wieder am fünften Tag tritt dann die Notbremse außer Kraft.

Corona-Notbremse: Das sind die Maßnahmen

Tritt die Notbremse in Kraft, bedeutet das: zurück zu den Maßnahmen, die in Bayern bis zum 7. März galten – also vor den Corona-Lockerungen. Kontakte werden demnach wieder auf einen Haushalt plus eine weitere Person beschränkt (Ausnahme Kinder bis 14 Jahre). Außerdem tritt die nächtliche Ausgangssperre wieder in Kraft - sie gilt dann von 22 bis 5 Uhr.

Der Einzelhandel darf nur noch per "Click&Collect" verkaufen. Ausgenommen sind wie bisher Läden, die für die tägliche Versorgung unverzichtbar sind wie Lebensmittelgeschäfte oder Apotheken.

Schüler müssen dann wieder in den Distanzunterricht – mit Ausnahme der Abschlussklassen, die gehen in den Wechselunterricht oder haben Präsenzunterricht mit Mindestabstand. Kitas dürfen nur noch eine Notbetreuung anbieten.

Grafik: Inzidenz und Corona-Regeln in Bayern nach den Grenzwerten

Grafik: Aktuelle Corona-Regeln in einzelnen Landkreisen in Bayern

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