Menschen am Strand
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Altstadt von Dubrovnik

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Das müssen Pfingst-Urlauber in Kroatien beachten

Das müssen Pfingst-Urlauber in Kroatien beachten

Ganz Kroatien – auch Istrien – gilt derzeit als Hochinzidenz-Gebiet. Wer über einen Urlaub an der Adria-Küste nachdenkt, muss wegen der Corona-Pandemie deshalb mit vielen Einschränkungen rechnen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen.

Kroatien ist stark vom Tourismus abhängig, daher rühren aktuell alle die Werbetrommel: vom zuständigen Ministerium für Tourismus und Sport über den Tourismusverband bis hin zu kleinen Zimmervermietern und Bootsverleihern. Vor Reiseantritt wird empfohlen, ein Einreise-Formular auszufüllen. Die Vorlage finden Sie hier.

Wer darf mit Test einreisen?

Die Corona-Maßnahmen werden entsprechend gelockert. Bewohner aus Ländern der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (eine Liste der Länder finden Sie hier) benötigen einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, wobei diese bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.

Es ist auch möglich, ohne Test einzureisen, aber dann muss sich der- beziehungsweise diejenige in sofortige Quarantäne begeben, wobei man nach der Ankunft am Zielort (oder im nächsten Ort, wo das möglich ist) einen solchen Test machen kann.

Wer darf ohne Test einreisen?

Vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen dürfen nach Vorlage einer Impfbescheinigung ohne Test einreisen. Voraussetzung ist jedoch, dass die zweite Impfdosis mindestens 14 Tage vorher verabreicht wurde.

Wer sich von einer Covid-19-Infektion erholt hat und dies belegen kann, darf ebenfalls ohne Test einreisen. Hierzu benötigt man ein ärztliches Attest oder einen positiven Covid-19-Test, der mindestens elf und höchstens 180 Tage alt ist. Ist die Infektion länger her, reicht auch der Nachweis über eine einzelne verabreichte Impfdosis. Kinder unter sieben Jahren sind ebenfalls von der Testpflicht befreit.

Grundsätzlich stehen für Touristen alle Türen offen

In Kroatien sind praktisch alle - für Touristen notwendigen - Einrichtungen offen, arbeiten jedoch mit den jeweiligen epidemiologischen Einschränkungen. Also: Tankstellen, Geschäfte, Supermärkte, Hotels, Restaurants, Kneipen, Cafés, Post, Banken, Autowerkstätten etc., Taxi und öffentlicher Verkehr laufen, gewisse Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. So dürfen zum Beispiel nur ein paar Kunden auf einmal ins Geschäft oder nur wenige Passagiere im Bus sein.

Maskenpflicht besteht in allen geschlossenen Räumen und Verkehrsmitteln, sowie im Freien, wenn sich mehrere Menschen versammeln und ein Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht möglich ist - so zum Beispiel an Bushaltestellen. Im Gastgewerbe sind momentan nur die Terrassen geöffnet, innen dürfen nur die Toiletten benutzt werden, und die Nachtclubs sind noch geschlossen.

Informationen bei kroatischen und deutschen Ministerien

Aktuelle Infos finden Interessierte auch in deutscher Sprache auf den Seiten des Tourismusministeriums oder des kroatischen Innenministeriums.

Wegen der rückläufigen Corona-Zahlen in Deutschland hat die Bundesregierung eine neue Reiseverordnung gebilligt, die das Reisen innerhalb Europas erleichtert.

  • Zum Artikel "Nach dem Urlaub: Das gilt bei der Rückreise nach Deutschland"

Corona-Neuinfektionen in den europäischen Ländern

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