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Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
Bildrechte: picture alliance/dpa | Fernando Gutierrez-Juarez
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Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

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Wohnungsdiskriminierung: "Wir werden nie eine Wohnung finden"

Wohnungsdiskriminierung: "Wir werden nie eine Wohnung finden"

Ein guter Job, überdurchschnittliches Gehalt und hunderte Bewerbungen – aber die Wohnungssuche bleibt erfolglos. Der Grund ist wohl ein ausländisch klingender Name. Wie es Betroffenen damit geht – und wie sie sich gegen Diskriminierung wehren können.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Wenn Alma an ihre letzte Wohnungssuche zurückdenkt, erinnert sie sich vor allem daran, wie verzweifelt sie war. Alma ist nicht ihr richtiger Name, sie will anonym bleiben – aus Sorge davor, wie etwa ihr berufliches Umfeld auf ihre Erfahrungen reagieren könnte.

Zwei Jahre Bewerbungen – keine Wohnungsbesichtigung

Aufgewachsen ist Alma in Albanien, in München hat sie studiert und promoviert. Vor einigen Jahren war sie mit ihrer wachsenden Familie auf der Suche nach einer größeren Wohnung. Gemeinsam mit ihrem Mann bewarb sie sich über mehrere Wohnungsportale, schloss Mitgliedschaften ab und erstellte Anzeigen.

Die Bilanz nach zwei Jahren: keine einzige Einladung zu einer Wohnungsbesichtigung. "Irgendwann kam eine Zeit, als ich zu meinem Mann gesagt habe: Wir werden nie eine Wohnung finden."

Das Bauchgefühl: Es liegt am Namen

Dabei hatten die beiden beste Voraussetzungen: Alma arbeitet als IT-Architektin, ihr Mann ist Elektroingenieur – gemeinsam brachten sie ein überdurchschnittliches Einkommen mit. Aber auch zwei ausländische Namen: Almas Mann hat arabische Wurzeln.

"Ich kann nur spekulieren, woran es gelegen hat", sagt Alma. Der Wohnungsmarkt in München sei umkämpft, viele hätten Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. "Aber natürlich hat man dieses Bauchgefühl. Vielleicht liegt es an meinem Namen."

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist weitverbreitet

Das sei sehr wahrscheinlich, sagt Sebastian Bickerich von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: "Wir wissen aus repräsentativen Umfragen, dass jede dritte Person mit Migrationshintergrund schon einmal Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erlebt hat. Da geht es vor allem um den Zugang zu Wohnungen." Menschen mit türkisch oder arabisch klingenden Namen machten diese Erfahrung immer wieder.

Den Ausweg aus der hoffnungslosen Wohnungssuche lieferte Almas Arbeitgeber: Sie bekam eine Mitarbeiterwohnung, die nach einem Punktesystem vergeben wird.

"Zahlen Sie die Wohnung selbst?"

Dass ein besonderes Augenmerk auf ihren Namen liegt, haben Alma und ihr Mann bereits in einer vorherigen Wohnung erlebt, einem Neubau in guter Lage. Kurz nachdem sie eingezogen waren, klingelten Nachbarn.

"Sie haben gesagt, sie hätten die Namen auf dem Briefkasten gesehen und wollten wissen, ob wir die Wohnung selber zahlen." Die Frage habe Alma schockiert. "Warum fragt mich jemand, ob wir das selbst zahlen? Wer soll das sonst zahlen?"

Plötzlich ist die Wohnung doch schon vergeben

Auch Laila (Name geändert, Anm. d. Red.) kennt Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche aufgrund ihres arabischen Nachnamens. Besonders eindeutig sei der Zusammenhang bei einer telefonischen Bewerbung gewesen.

Am Telefon hätte sie sich gut mit der Vermieterin verstanden, sie hätten mindestens 15 Minuten telefoniert. Es war um eine Dachgeschosswohnung außerhalb von München gegangen. "Die Frau sagte, es wäre schön, wenn das klappt, und dass ich mit dem jetzigen Mieter einen Besichtigungstermin ausmachen soll."

Die Vermieterin habe Laila nach ihrer Telefonnummer und ihrem Namen gefragt. Als sie den Nachnamen hörte, habe sie nochmal wiederholt: "Wie heißen Sie?". Dann habe sich ihre Stimmlage geändert. Sie habe hektisch erklärt, dass sie eigentlich schon jemanden für die Wohnung habe – und ohne Verabschiedung aufgelegt. Zurückrufen wollte Laila nicht mehr. "Das war eindeutig."

Gefühl von Fremdheit

Laila spricht von einem schockierten Gefühl nach dieser Begegnung, es habe sie tagelang begleitet.

"Es ist schon ärgerlich, dass man so behandelt wird in einem Land, das man eigentlich als eigenes Land sieht. Das Herkunftsland meiner Eltern kenne ich ja eigentlich auch nur als Urlaubsland.", sagt Laila. "Man fühlt sich fremd im eigenen Land."

Bei Verdacht auf Diskriminierung: "Testing" durchführen

Die Antidiskriminierungsstelle rät Betroffenen dazu, bei Verdacht auf Diskriminierung ein sogenanntes "Testing" durchzuführen. "Das heißt, man schickt die gleiche Bewerbung mit einem anderen Namen erneut zu. Das ist rechtlich zulässig, und wenn es dann eine Zusage gibt, ist das ein eindeutiges Indiz für eine Diskriminierung", sagt Bickerich. Dieses Indiz könne vor Gericht hilfreich sein.

Wer rechtliche Schritte in Betracht zieht, könne sich bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder anderen Beratungsstellen beraten lassen. Die Frau, deren Klage erst kürzlich zu einem Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof geführt hat, hatte sich im Vorhinein an die Antidiskriminierungsstelle gewandt.

Anders als in anderen europäischen Ländern können die Stellen Betroffene allerdings nicht vor Gericht begleiten oder selbst klagen, sagt Bickerich. Um eine Diskriminierung vor Gericht zu bringen, müsse man sich beeilen: Nach einem Vorfall gelte eine Frist von zwei Monaten, innerhalb der ein formales Verfahren eingeleitet worden sein müsse.

Dieser Artikel ist erstmals am 13. Februar 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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