Das Bild auf dem Grabstein von Peggy.
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Die Mutter der getöteten Peggy aus Lichtenberg fordert Schmerzensgeld von einem Ex-Beschuldigten.

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Fall Peggy: Hat Mutter Anspruch auf Schmerzensgeld?

Fall Peggy: Hat Mutter Anspruch auf Schmerzensgeld?

Es ist eine umstrittene Forderung: Die Mutter der getöteten Peggy fordert Schmerzensgeld von einem ehemals Verdächtigen – aber die Ermittlungen gegen ihn sind bereits eingestellt. Heute will das Landgericht Hof eine Entscheidung verkünden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Der Fall Peggy ist ein sogenannter Cold Case – zumindest für die Staatsanwaltschaft Bayreuth. Sie hat 2020 alle Ermittlungen rund um die mutmaßliche Tötung der damals neunjährigen Peggy eingestellt. Trotz mehrerer Gerichtsprozesse und zahlreicher spektakulärer Wendungen – unter anderem wurde ein Grab geöffnet – gibt es keine verurteilten Täter, die für das Schicksal des Mädchens, das im Mai 2001 in seinem Heimatort Lichtenberg bei Hof verschwunden ist, juristisch verantwortlich gemacht werden konnten. Trotzdem beschäftigt der Fall Peggy weiter die Justiz.

"Mindestens" 75.000 Euro Schmerzensgeld für Ungewissheit

Denn Peggys Mutter Susanne Knobloch fordert Schmerzensgeld: "mindestens 75.000 Euro", so ihre Anwältin Ramona Hoyer. Dieses Schmerzensgeld fordert sie für das seelische Leid. Jahre habe sie mit Ungewissheit über das Schicksal ihres Kindes leben müssen. Erst 2016 wurden die sterblichen Überreste von Peggy zufällig von einem Pilzsammler in einem Waldstück in Thüringen entdeckt, nicht weit von Lichtenberg entfernt.

Neue Spur 17 Jahren nach Peggys Verschwinden

Zahlen soll die 75.000 Euro Schmerzensgeld nach Auffassung von Susanne Knobloch ein heute 47-Jähriger. Er hatte 2001, als Peggy verschwand, in Lichtenberg gelebt. 2018, also nach der Auswertung von Spuren an Peggys Leichnam, war der Mann vernommen worden. Polizei und Staatsanwaltschaft sahen anhand neuer Indizien eine neue Spur, um den Fall doch noch lösen zu können. Der Verdächtigte legte auch ein Geständnis ab: Er sei zwar nicht an der Tötung des Mädchens beteiligt gewesen, aber der Leichnam der Neunjährigen sei ihm an einem Buswartehäuschen in Lichtenberg von einem namentlich nicht genannten Mann übergeben worden. Er habe die tote Peggy dann in dem Waldstück vergraben, so die Aussage des Mannes, der damals als Bestatter arbeitete.

Geständnis zurückgezogen, Ermittlungen eingestellt

Doch dieses Geständnis sei falsch gewesen. Der 47-Jährige habe die Aussage nur wegen des Drucks der Ermittler bei der stundenlangen Vernehmung gemacht, ließ er wenig später über seinen Anwalt erklären. Die Ermittlungen gegen ihn wurden schließlich eingestellt. Unabhängig davon wies aber das Landgericht Hof den Vorwurf des Verteidigers zurück. Es gebe keine Anhaltspunkte für verbotene Vernehmungsmethoden, das Geständnis sei rechtlich korrekt zustande gekommen.

Und darauf stützt die Anwältin von Peggys Mutter auch ihre Klage auf Schmerzensgeld. Zum Auftakt des Zivilprozesses am 18. April dieses Jahres erklärte sie, dass man mit der Forderung auch deutlich machen wolle, dass ein Verschweigen von mutmaßlichem Mitwissen übers Peggys Schicksal nicht gehe. Dagegen forderte der Verteidiger des 47-Jährigen, die Klage zurückzuweisen. Sein Mandat habe mit dem Verschwinden von Peggy nichts zu tun.

Verschiedene Entscheidungen des Gerichts möglich

Im Vorfeld des Verfahrens konnten beide Seiten bereits mehrfach ihre Sichtweise schriftlich mitteilen. Am 18. April befragte die Zivilkammer dann Peggys Mutter und den ehemals Verdächtigen in der öffentlichen Verhandlung. An diesem Mittwoch will die Zivilkammer ihre Entscheidung bekannt geben.

Dabei gibt es folgende Möglichkeiten: Entweder wird die Klage als unbegründet abgewiesen oder die Zivilkammer gibt mit einem Urteil der Schmerzensgeld-Forderung recht. Es kann aber auch sein, dass weitere Beweise gefordert werden. Diese müsste die Klägerin, also Peggys Mutter, dann darlegen. Diese Beweise könnten zum Beispiel Zeugen sein, die dann an weiteren Verhandlungstage gehört werden könnten.

Juristen stufen Erfolgsaussichten unterschiedlich ein

Als die Schmerzensgeld-Klage 2023 bekannt wurde, hatten Juristen die Erfolgsaussicht unterschiedlich eingestuft. Mathias Rohe, Jura-Professor an der Universität Erlangen, erklärte auf Anfrage von BR24, dass man den Fall Peggy grundsätzlich für eine Schmerzensgeld-Zahlung in Betracht ziehen könne. Dagegen verwies Robert Magnus vom Lehrstuhl für Zivilverfahrensrecht an der Universität Bayreuth im BR24-Gespräch darauf, dass es der Staatsanwaltschaft bislang nicht gelungen sei, einen Verantwortlichen zu überführen – weder für die Tötung des Mädchens noch für eine Beteiligung am Vergraben der Leiche im Wald.

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