Urteil gegen AfD-Landtagsabgeordneten Richard Graupner ist rechtskräftig.
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Geldstrafe für Landtagsabgeordneten Graupner ist rechtskräftig

Geldstrafe für Landtagsabgeordneten Graupner ist rechtskräftig

Das Urteil gegen den AfD-Abgeordneten Richard Graupner aus Schweinfurt wegen Geheimnisverrats ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten wurde als ungültig verworfen. Er soll in seiner Zeit als Polizist Dienstgeheimnisse weitergegeben haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Weil er Informationen an einen Bekannten weitergegeben haben soll, hat das Landgericht Schweinfurt den AfD-Landtagsabgeordneten und ehemaligen Polizeibeamten Richard Graupner aus Schweinfurt wegen "Verrat eines Dienstgeheimnisses" zu einer Geldstrafe von 14.850 Euro verurteilt. Dieses Urteil vom November vergangenen Jahres bestätigt jetzt auch das Bayerische Oberste Landesgericht. Es hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt am Mittwoch.

Landgericht hatte Freispruch aufgehoben

Die Kammer hatte den 60-Jährigen im November zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 165 Euro verurteilt. Zudem muss der 60-Jährige wegen zweier Ordnungswidrigkeiten – unerlaubter Datenbeschaffung – eine Geldbuße von jeweils 250 Euro leisten. Vor seinem Alltag als Politiker war Richard Graupner Polizist. In dieser Funktion hatte er Zugang zum internen Polizeisystem – und soll Infos daraus an einen Bekannten weitergegeben haben.

Mit dem Urteil gilt er nicht als vorbestraft, wie der Gerichtssprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa sagte. Für die Verteidigung Graupners waren die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht bewiesen – sie hatte im Berufungsverfahren am Landgericht, wie schon im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt einen Freispruch verlangt.

Bekannten über Ermittlungen informiert

Graupner hatte nach Auffassung der Anklage Dienstgeheimnisse weitergeben. Er soll im Jahr 2018 einem Bekannten den Inhalt einer internen polizeilichen Erstmeldung weitergegeben haben. Gegen diesen wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach einer Wohnungsdurchsuchung und wegen Körperverletzung eines Polizeibeamten ermittelt.

Den Vorwurf der Informationsweitergabe stufte das Landgericht als Verrat eines Dienstgeheimnisses ein. Es verurteilte Graupner zu der genannten Geldstrafe.

Ordnungswidrigkeit wegen Datenweitergabe

2017 soll Graupner demselben Bekannten zudem zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche den Halter eines Autos sowie die Privatadresse einer anderen Person mitgeteilt haben. Da diesem Bekannten diese Daten nach Darlegung eines berechtigten Interesses auch auf anderem Weg rechtmäßig zugänglich gewesen wäre, wurde Graupner für diese vom Gericht gesehene Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt.

Auch die Adresse eines Hundehalters soll er dem Bekannten mitgeteilt haben. Dessen Hund soll wiederum den Hund des Bekannten angegriffen haben. Auch für diese vom Gericht gesehene Ordnungswidrigkeit wurde Graupner zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt.

Zugang zu brisanten Akten

Mit den Vorwürfen hatte sich zunächst das Amtsgericht befasst. Weil die Staatsanwaltschaft nach Graupners Freispruch im Oktober 2021 in Berufung ging, landete der Fall vor dem Landgericht. Seit 2018 sitzt der 60-Jährige für die AfD im Landtag. Vorher war er kommunalpolitisch in Schweinfurt aktiv, unter anderem für die Republikaner. Der Bayerische Landtag hatte Graupners Immunität im Dezember aufgehoben. Im Winter wurde er erneut zum unterfränkischen Bezirksvorsitzenden der AfD gewählt.

Bis zum 30. September 2021 war Graupner außerdem stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Bayerischen Landtag. Bis heute ist er Mitglied im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport. Zudem sitzt der ehemalige Polizist als MdL auch im NSU-Untersuchungsausschuss und hat daher qua Amt Zugang zu brisanten Akten der Geheimdienste und Polizei in Sachen Rechtsextremismus.

Mit Informationen von dpa.

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