Am Amtsgericht Traunstein ist am Montag ein 53-jähriger tschechischer Staatsbürger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er hatte gestanden, im Juni vergangenen Jahres das Brustkreuz (Pektorale) des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. aus der Traunsteiner Stadtpfarrkirche St. Oswald gestohlen zu haben. Zuvor hatte der Angeklagte die Tat stets bestritten.
Richterin: "Reisender Krimineller"
Die Richterin erklärte das Urteil damit, dass dem Gericht das Vorleben des Angeklagten "negativ aufgestoßen" sei. Man könne nicht verschweigen, dass er vor dem Diebstahl in Traunstein "sein ganzes Leben lang" Straftaten begangen habe. Sie bezeichnetet ihn als "reisenden Kriminellen" – seine Vorstrafen seien das Hauptkriterium für das Urteil gewesen.
Seit 1990 wurde der Angeklagte immer wieder in Deutschland und später auch in anderen europäischen Ländern wegen diverser Eigentumsdelikte verurteilt. Er habe bereits mehrere Haftstrafen verbüßt.
Papst-Brustkreuz nach wie vor verschollen
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Die Verteidigung wollte ein Jahr Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Die Begründung des Verteidigers: Sein Mandant habe zum Zeitpunkt des Diebstahls am 19. Juni 2023 nicht gewusst, dass das Kreuz dem verstorbenen Papst Benedikt XVI. gehört hatte. Das habe er erst nach dem Diebstahl aus verschiedenen Medienberichten erfahren. Der Angeklagte habe das Kreuz aus der Kirche entwendet, da er es aufgrund des Aussehens als "stehlenswert" empfunden habe. Das Schmuckstück ist circa 15 Zentimeter lang, aus vergoldetem Silber und mit verschiedenen Edelsteinen besetzt.
Laut seines Anwalts wollte der 53-jährige Tscheche das gestohlene Kreuz verkaufen. Doch er habe es "mit der Angst zu tun" bekommen. Er befürchtete, dass andere Personen aufgrund des von ihm vermuteten Wertes des Kreuzes hinter ihm her sein könnten. Deshalb gab er das Kreuz einem Bekannten, der das Kreuz verwahren sollte. Bisher ist das Kreuz noch nicht wieder aufgetaucht.
Angeklagter kann "Bekannten" nicht erreichen
Laut Anwalt vermutet der Angeklagte, dass das Kreuz immer noch bei dem Bekannten ist. In seiner Untersuchungshaft hätte er den Bekannten aber nicht kontaktieren können. Noch während der Verhandlung gab die Richterin dem Angeklagten und seinem Anwalt Zeit, den Bekannten anzurufen. Für diesen Anruf wurde die Verhandlung zweimal unterbrochen. Der Bekannte konnte aber nicht erreicht werden.
Vor der Urteilsverkündigung meldete sich der Angeklagte kurz selbst zu Wort, nachdem er zuvor nur seinen Anwalt sprechen ließ: Er wisse, die Liste seiner Vorstrafen sei so lang, dass er nicht glaubwürdig erscheine. Dennoch verspreche er, dass das Kreuz zurück nach Traunstein kommen werde. Wenn er seinen Bekannten erreicht habe, wolle er das Kreuz an seinen Anwalt schicken lassen. Die Richterin äußerte bei der Urteilsverkündung Zweifel daran, dass das Kreuz wieder auftauche.
Das Urteil vom heutigen Montag ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Berufung oder Revision eingelegt werden.
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