Bayerns Innenminister Joachim Herrmann
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Herrmann lobt schärfere Abschieberegeln, aber "es ist zu wenig"

Herrmann lobt schärfere Abschieberegeln, aber "es ist zu wenig"

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann gehen die vom Bundeskabinett beschlossenen schärferen Abschieberegeln nicht weit genug. Im Interview mit dem BR-Politikmagazin "Kontrovers" erklärt er, warum. Ergänzt durch "Dein Argument".

Über dieses Thema berichtet: Kontrovers am .

Das neue Gesetz, welches das Bundeskabinett jetzt verabschiedet hat und das schärfere Abschieberegeln vorsieht, findet Bayerns Innenminister Joachim Herrmann "ganz überwiegend richtig". Das hat er im Kontrovers-Interview betont. Aber er findet auch: "Es ist zu wenig in dem Gesetz."

Herrmann: "Es ist ein richtiges Gesetz, es war höchste Zeit"

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, den sogenannten Ausreisegewahrsam von derzeit zehn Tagen auf knapp vier Wochen zu verlängern. Außerdem sollen die Behörden mehr Befugnisse bekommen, bestimmte Abschiebungen sollen etwa künftig nicht mehr angekündigt werden müssen. Um die Behörden zu entlasten, soll die Aufenthaltsdauer von Asylsuchenden während des Verfahrens zudem erhöht werden. Und: Gegen Schleuser soll künftig härter vorgegangen werden können. All das und noch mehr steht im neuen sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz, das jetzt vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Für Bayerns Innenminister ist es "ein richtiges Gesetz, es war höchste Zeit".

Bayern fordert, mehr Länder als sichere Herkunftsländer einzustufen

Allerdings kritisiert Herrmann, dass nicht genug sichere Herkunftsländer im neuen Gesetzes-Entwurf definiert worden seien: Lediglich Moldawien und Georgien seien drin. Bayern und andere Bundesländer fordern dagegen schon seit Längerem, etwa auch Tunesien, Marokko oder Indien aufzunehmen. Dadurch würden die Rückführungen in diese Staaten wesentlich schneller erfolgen können, auch wenn der Einzelne immer noch besondere Gründe für einen Asylantrag vortragen könne, so Innenminister Herrmann. Auch die FDP hatte zuvor gefordert, einige Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären.

Bayerns Innenminister: "Klare Lösung liegt an den EU-Außengrenzen"

Die neuen Abschieberegeln sind für Bayerns Innenminister Herrmann zwar keine Symbolpolitik, aber auch nicht die Lösung des Migrationsproblems. Entscheidender seien starke EU-Außengrenzen. Dort liege die "klare Lösung", so Herrmann wörtlich und fordert ein härteres Durchgreifen an den EU-Außengrenzen: Dort müsse ausnahmslos kontrolliert werden, Asylanträge müssten besser überprüft werden. Und: "Völlig aussichtslose Begehren müssen dazu führen, dass jemand unmittelbar von der Grenze gleich wieder zurückgeschickt wird", macht Herrmann deutlich.

💬 Mitdiskutieren lohnt sich: Die folgende Passage hat die Redaktion aufgrund des Kommentars von "Nase_Voll_2022" im Rahmen des BR24 Projekts "Dein Argument" mit weiteren Informationen zum Asylverfahren ergänzt.

Wo Asylsuchende innerhalb der EU – und damit auch in Deutschland – aufgenommen werden, regelt unter anderem die EU-Verordnung Dublin III. Sie hat zum Ziel, dass ein Asylantrag durch nur einen EU-Staat geprüft werden soll – und zwar der, in den ein geflüchteter Mensch als erstes kommt. Daraus folgt unter anderem, dass eine Zurückweisung an der Grenze nicht zulässig ist, da zunächst geprüft werden muss, welcher EU-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Nach der Feststellung dieser Zuständigkeit wird dann im zweiten Schritt geprüft, ob die geflüchteten Menschen einen Asylanspruch haben. Da dies in der Regel an einer deutschen Grenzstation direkt nicht festgestellt werden kann, müssen die Menschen erst einmal aufgenommen werden. Wenn allerdings zum Beispiel bereits eine Wiedereinreisesperre nach Deutschland ausgesprochen wurde, können Menschen auch an der Grenze zurückgeschoben werden. Ansonsten ist eine Abweisung an der Grenze nur möglich, wenn entweder gar kein Asylantrag gestellt wird oder ein Asylantrag bereits rechtskräftig abgelehnt worden ist.

Kompliziert wird es dann, wenn Menschen an den Außengrenzen-Staaten nicht zuverlässig registriert werden oder aufnehmende Länder, wie zum Beispiel Italien, sich weigern, Geflüchtete wieder zurückzunehmen. Bei diesen sogenannten Dublin-Fällen, handelt es sich um Menschen, die zwar in Italien registriert wurden, dann aber nach Deutschland weiter geflüchtet sind. 💬

Gewerkschaft der Polizei: Stationäre Grenzkontrollen haben geringe Erfolgsquote

Auch stationäre Grenzkontrollen, um illegale Zuwanderung abzuhalten, hält der bayerische Innenminister für richtig, wie er betont. Dagegen hat der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, gegenüber dem BR-Politikmagazin "Kontrovers" erklärt, dass stationäre Grenzkontrollen nur eine geringe Erfolgsquote in der Bekämpfung von illegaler Zuwanderung hätten, und gleichzeitig einen hohen Personaleinsatz erforderten. Für die neu eingeführten, stationären Kontrollen sind tausende zusätzliche Beamte an die Grenzen zu Tschechien, Polen, der Schweiz und auch Österreich geschickt worden.

Herrmann widerspricht der Gewerkschaft der Polizei: Feste Grenzkontrollen bringen was

Dem widerspricht Innenminister Hermann entschieden: "Ich sehe das nicht so, dass die nichts bringen würden." Die letzten Schleuserkriminalitätsfälle mit Todesopfern zeigten demnach, wie wichtig es sei, illegale Transporte rechtzeitig an der Grenze zu stoppen. Herrmann gibt zwar zu, dass die Polizei derzeit stark belastet sei, auch durch viele Demonstrationen, aber Deutschland hätte es hier auch "mit einer Riesen-Migration" zu tun. Daher seien auch Schleierfahndungen wesentlich, wie sie in Bayern bereits durchgeführt würden.

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