Behörde untersagt Leiterin Tätigkeit dort.
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Jugendhilfeeinrichtung in der Kritik (Symbolbild)
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Jugendhilfe-Einrichtung: Behörde untersagt Leiterin Tätigkeit

Jugendhilfe-Einrichtung: Behörde untersagt Leiterin Tätigkeit

Nachdem das Landesjugendamt Baden-Württemberg Anfang April vier Kinder aus einer Einrichtung im Weikersheimer Stadtteil Schäftersheim geholt hat, hat die Behörde nun der Leiterin der Einrichtung ihre Tätigkeit dort untersagt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Anfang April hatte das Jugendamt des Landkreises Main-Tauber vier Kinder aus der Jugendhilfeeinrichtung Scheumühle herausgenommen. Jetzt folgen Konsequenzen für die Leitung der Einrichtung. Sowohl der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS Landesjugendamt) als auch der Trägerverein der Einrichtung haben bestätigt, dass die Behörde der Leiterin eine weitere Tätigkeit dort untersagt hat. Wann genau dies erfolgte, lässt die Sprecherin offen.

Tätigkeit ohne Angabe von Gründen unterbunden

Solche Tätigkeitsuntersagungen kann die Behörde demnach gegenüber einzelnen Personen aussprechen, "wenn deren Eignung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in dieser Einrichtung nicht gegeben ist oder diesbezüglich erhebliche Bedenken bestehen". Die Maßnahme "schützt Kinder unmittelbar, ohne zwangsläufig den Betrieb der gesamten Einrichtung zu beeinträchtigen", heißt es weiter. Auf Nachfrage zu den konkreten Gründen für die Herausnahme der Kinder im April bleibt das Landesjugendamt weiter vage: Das Amt sei seinem gesetzlichen Auftrag nachgekommen, den Kinderschutz in den Einrichtungen sicherzustellen und habe dem Träger hierzu zunächst die Gelegenheit zu Verbesserungen gegeben.

Kindeswohl steht im Vordergrund

Ziel sei eine partnerschaftliche und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit den Trägern von Einrichtungen im Interesse der Kinder, weshalb der KVJS auch mit dem Träger in mündlichem und schriftlichem Austausch stehe. Vom Träger, der Evangelischen Jugendhilfe (EAL) in Würzburg, heißt es dagegen in einem Schreiben an den BR und andere Medien, dass sich zuletzt der Verdacht aufdränge, "dass sowohl das Land Baden-Württemberg als auch der Main-Tauber-Kreis kein Interesse am Standort Scheumühle in Schäftersheim und der dortigen Jugendhilfearbeit" hätten.

Schwere Vorwürfe gegen Verantwortliche

Der KVJS sei seinem Beratungsauftrag nicht nachgekommen und habe das Gespräch mit dem Jugendhilfeträger nicht gesucht, so der Vorwurf. Die vier Kinder seien gegen ihren Willen und "unter Tränen" aus der Einrichtung geholt worden. Der KVJS ignoriere deren laut EAL mehrfach wiederholten Wunsch, auf der Scheumühle weiter leben zu dürfen. Grund für die Herausnahme sind laut EAL folgende Vorwürfe, die das Landesjugendamt auf Nachfrage jedoch weder bestätigt noch dementiert: Freiheit entziehende Maßnahmen, Festhalten von Kindern, Kontrollen über Toilettengänge der Kinder sowie das Verhängen von Arbeitsstunden für die Kinder.

Widerspruch kommt vom Trägerverein

Der Trägerverein könne jedoch alle Vorwürfe widerlegen, heißt es vom EAL. Im Gespräch mit dem BR erklärt Gunter Adams, Vorsitzender des Vereins, dass Einzelpersonen bei der Heimaufsicht in Baden-Württemberg Erziehungsmaßnahmen anders bewerten würden als beispielsweise die Heimaufsicht in Bayern. Das sei ein grundlegendes Problem und müsse geklärt werden. Das letzte in der Einrichtung Scheumühle verbliebene Kind sei diese Woche nun nach Würzburg verlegt worden, nachdem der KVJS der Leiterin der Einrichtung – Frauke Adams, Tochter von Gunter Adams – die Tätigkeit dort untersagt habe.

Beträchtlicher finanzieller Schaden

Damit sei der Betrieb in Schäftersheim nun nicht mehr aufrecht zu erhalten. Die insgesamt acht Mitarbeitenden dort würden nun in anderen Einrichtungen in Würzburg eingesetzt, auch Leiterin Frauke Adams. Die Tätigkeitsuntersagung für diese gelte nur im Zuständigkeitsbereich der KVJS. Zudem wolle der Trägerverein Widerspruch gegen die Untersagung einlegen. Bereits zuvor hatte die Evangelische Jugendhilfe in einem Schreiben an den BR angekündigt, rechtliche Schritte wegen des dem Verein entstandenen finanziellen Schadens von mehr als 150.000 Euro einleiten zu wollen. Dieser Schaden solle im Rahmen eines Amtshaftungsanspruchs beim KVJS geltend gemacht werden. Die Pläne für eine millionenteure Erweiterung der Einrichtung in Schäftersheim liegen vorerst auf Eis.

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