Aufblasbare Schwimmtiere und spielende Kinder am Strand (Symbolbild)
Aufblasbare Schwimmtiere und spielende Kinder am Strand (Symbolbild)
Bild
Aufblasbare Schwimmtiere und spielende Kinder am Strand (Symbolbild)
Bildrechte: pa/dpa/Hauke-Christian Dittrich
Schlagwörter
Bildrechte: pa/dpa/Hauke-Christian Dittrich
Audiobeitrag

Aufblasbare Schwimmtiere und spielende Kinder am Strand (Symbolbild)

Aktualisiert am
Audiobeitrag
Erschien zuerst am
>

Kindergeld, Freibeträge & Co: Was sich für Familien 2026 ändert

Kindergeld, Freibeträge & Co: Was sich für Familien 2026 ändert

Etwas mehr Kindergeld, ein höherer Freibetrag, weiter viele Kinderkrankentage: Für Familien bringt das neue Jahr einige Anpassungen. Das eigentlich angekündigte Kinderstartgeld für Familien in Bayern kommt dagegen nicht. Alles Wichtige im Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderstartgeld: Es ist nicht ganz leicht, bei allen staatlichen Familienleistungen den Überblick zu behalten. Hier kommen die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2026, die alle Eltern kennen sollten.

Kindergeld: Künftig 259 Euro pro Kind und Monat

Das Kindergeld steigt im kommenden Jahr – von 255 auf 259 Euro monatlich pro Kind. Der Anstieg erfolgt wegen gestiegener Lebenshaltungskosten. Wann genau das Geld überwiesen wird, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Einfach auf dem eigenen Kontoauszug nachschauen. Oder auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit (externer Link).

Kinderfreibetrag steigt auch

Auch der Kinderfreibetrag steigt. Vereinfacht gesagt sorgen Kinderfreibeträge dafür, dass das zu versteuernde Einkommen der Eltern sinkt, sie also steuerlich entlastet werden. Ab Januar 2026 beträgt der Kinderfreibetrag pro Kind 6.828 Euro. Rechnet man den gleich bleibenden Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf dazu, liegen die Freibeträge je Kind künftig bei 9.756 Euro (bisher 9.600 Euro).

Wichtig: Das Finanzamt berechnet bei der Steuererklärung, ob sich für Eltern der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld mehr lohnt. Meist lohnt sich der Freibetrag nur bei höheren Einkommen. Mehr Infos bietet das "Familienportal" des Bundesfamilienministeriums (externer Link).

Kinderzuschlag: Antrag bald gemeinsam mit Wohngeld?

Familien mit geringem Einkommen haben auch 2026 Anspruch auf weitere Leistungen. Zum Beispiel Leistungen zur "Bildung und Teilhabe" sowie den Kinderzuschlag. Dieser bleibt bei maximal 297 Euro monatlich pro Kind. Geplant ist für das Jahr 2026, dass Kinderzuschlag und Wohngeld gemeinsam beantragt werden können. Bisher waren das zwei verschiedene Anträge an zwei unabhängigen Stellen.

Bayern: Doch kein Kinderstartgeld

Ursprünglich hatte die bayerische Staatsregierung angekündigt: Familien im Freistaat kriegen für jedes Kind, das ab 1. Januar 2025 geboren wurde, zum ersten Geburtstag einmalig 3.000 Euro. Ab dem 1. Januar 2026 wäre es also dazu gekommen. Wäre – weil das sogenannte Kinderstartgeld doch nicht kommt. Das Geld soll laut Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stattdessen "umgehend und vollständig" in Kita-Plätze fließen. Auch Bayerns Sozialministerium betont auf BR24-Amfrage: "Die freiwerdenden Mittel fließen in die Kinderbetreuung."

Weiter 15 Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind

Besonders im Winter sind jüngere Kinder gerne mal krank: Das wissen alle (Kita-)Eltern. Wer den Nachwuchs daheim betreuen muss und deshalb nicht arbeiten kann, hat auch im Jahr 2026 Anspruch auf 15 Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil. Bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Familien mit mehreren Kindern haben je Elternteil einen Anspruch auf maximal 35 Tage, bei Alleinerziehenden sind es maximal 70. Meist erhalten Eltern für solche Tage 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts.

Weitere wichtige Änderungen für Familien im Jahr 2026

Es gibt weitere wichtige Punkte, die sich für Familien im kommenden Jahr ändern. Hier der Überblick – samt Verlinkungen zu weiterführenden Infos:

  • Der (Mindest-)Unterhalt steigt leicht. Alle wichtigen Infos finden Sie hier.
  • Grundschüler in der ersten Klasse haben ab dem Schuljahr 2025/26 einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung: Hier erfahren Sie mehr zur Realität in Bayern. Ergänzend teilt das bayerische Familienministerium auf BR24-Anfrage mit: "Ab dem 1. August 2029 hat dann jedes Kind im Grundschulalter einen einklagbaren Anspruch im Umfang von werktäglich acht Stunden bei Anrechnung der Unterrichtszeiten."
  • Für die "Frühstart-Rente" will der Staat (bei der Bundesbank oder über die Eltern) für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren 120 Euro jährlich für ein Aktiendepot zur Verfügung stellen. Die Details sind noch unklar, Geld gibt es nach aktuellem Stand ab dem Geburtsjahrgang 2020.
  • Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer steigt auf 12.348 Euro pro Person. Davon profitieren auch Familien, Verheiratete mit zwei Kindern sparen laut Berechnungen rund 500 Euro jährlich.

Und schließlich: Einen Überblick über staatliche Familienleistungen gibt es im "Familienportal" des Bundesfamilienministeriums (externer Link).

Dieser Artikel ist erstmals am 26. Dezember 2025 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!