Ort des Geschehens: Der Bahnhof in Pasing.
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Körperverletzung: Hohe Jugendstrafe für 19-jährigen Münchner

Körperverletzung: Hohe Jugendstrafe für 19-jährigen Münchner

Er hatte Passanten am Pasinger Bahnhof angegriffen, brutal verprügelt und ausgeraubt. Ein Gericht verurteilte einen 19-Jährigen deshalb zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und elf Monaten. Es ist nicht sein erster Gefängnisaufenthalt.

Gefährliche Körperverletzung und Raub – dafür ist ein 19-Jähriger zu einer hohen Jugendstrafe verurteilt worden. Der junge Mann ist bereits mehrfach vorbestraft und hat Anfang Januar gemeinsam mit einer Gruppe von bis zu 20 weiteren Personen mehrere Jugendliche im Bereich des Pasinger Bahnhofs überfallen und teilweise ausgeraubt. Jetzt wurde er von der Großen Jugendkammer des Landgerichts München I zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und elf Monaten verurteilt.

Brutale Gewalt am Pasinger Bahnhof

Die Gruppe habe ihre potenziellen Opfer am Bahnhof zuerst provoziert und dann angegriffen. Unter den Tätern habe es einen regelrechten Wettbewerb um die brutalste Tatausführung gegeben, teilte das Oberlandesgericht in München am Freitag mit. Bereits am Boden liegende Opfer seien getreten worden, die Betroffenen hätten sich danach teilweise nicht mehr auf das Bahnhofsgelände getraut.

Gericht ordnet Unterbringung in Entziehungsanstalt an

Die Große Jugendkammer des Landgerichts München I ordnete außerdem die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an – vor der eigentlichen Haftstrafe. Sollte der 19-Jährige die Therapie dort erfolgreich absolvieren, gebe es für ihn die Möglichkeit, bereits früher wieder aus dem Gefängnis entlassen zu werden, sagte ein Sprecher des OLG. Das Urteil wurde am Donnerstag gesprochen und ist noch nicht rechtskräftig.

Der 19-Jährige ist bereits mehrfach vorbestraft und hat laut dem Gerichtssprecher bereits eine längere Zeit in Haft verbracht.

Jugendstrafe soll erzieherische Wirkung haben

Im Jugendgerichtsgesetz ist in Paragraph 18 die Dauer der Jugendstrafe festgelegt. Dort heißt es: "Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre." Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, beispielsweise wegen Mordes, so ist das Höchstmaß zehn Jahre.

Die sogenannte Jugendstrafe ist eine speziell für Jugendliche konzipierte Haftstrafe und gilt von 14 bis einschließlich 20 Jahren. Sie ist so zu bemessen, dass eine erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.

(Mit Informationen der dpa)

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