Psychiatrische Klinik in Regensburg
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In dieser psychiatrischen Klinik soll ein 15-Jähriger im Herbst 2023 mit einem Messer mehrere Personen angegriffen haben. Ein Kind starb.

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Kind in BKH getötet - Urteil gegen 15-Jährigen erwartet

Kind in BKH getötet - Urteil gegen 15-Jährigen erwartet

Am Landgericht Weiden soll heute das Urteil im Prozess um die Tötung eines sieben Jahre alten Kindes in einer Regensburger Klinik gesprochen werden. Angeklagt ist ein 15-Jähriger wegen Mordes. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Der Fall hatte im Herbst 2023 für Bestürzung gesorgt: Ein Jugendlicher soll in einer psychiatrischen Klinik in Regensburg als Patient der Kinder- und Jugendpsychiatrie einen Siebenjährigen erstochen sowie einen Lehrer und einen Pfleger verletzt haben. Angeklagt ist ein 15-Jähriger unter anderem wegen Mordes. Die Tatwaffe – ein Messer – soll der damals 14-Jährige in die Klinik geschmuggelt haben. Während des gesamten Verfahrens, das kurz vor Weihnachten begann, war die Öffentlichkeit ausgeschlossen – wegen des Alters des Beschuldigten.

Anklage fordert Jugendstrafe und Sicherungsverwahrung

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung fordern laut einem Gerichtssprecher eine Jugendstrafe wegen Mordes für den 15-Jährigen. Der Ankläger plädierte den Angaben nach auf eine Jugendstrafe von neun Jahren und neun Monaten und legte dem 15-Jährigen neben Mord auch versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen zur Last. Zudem forderte er die Unterbringung des Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Außergewöhnlich ist bei diesem Jugendverfahren, dass das Gericht nach Willen des Anklägers die vorbehaltliche Sicherungsverwahrung anordnen soll. Das bedeutet, dass ein Gericht am Ende der Haftzeit prüfen muss, ob der Verurteilte noch so gefährlich ist, dass er nicht in Freiheit kommen darf.

Unterbringung in psychiatrischer Klinik gefordert

Der Verteidiger forderte, den Angeklagten des Mordes sowie der fahrlässigen und gefährlichen Körperverletzung schuldig zu sprechen, ohne dabei eine konkrete Jugendstrafe zu beantragen. Der Verteidiger plädierte ebenfalls für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Da im Jugendstrafrecht die Justizbehörden des Wohnorts des Angeklagten zuständig sind, wird der Fall in Weiden und nicht in Regensburg verhandelt.

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