Sechs Wochen vor der Landtagswahl werden in Bayern die Briefwahlunterlagen versendet. Stichtag ist der 28. August.
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Sechs Wochen vor der Landtagswahl werden in Bayern die Briefwahlunterlagen versendet. Stichtag ist der 28. August.

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Briefwahl zur Landtagswahl in Bayern - so geht's

Briefwahl zur Landtagswahl in Bayern - so geht's

Zu Hause wählen: Der Trend zur Briefwahl ist ungebrochen. Hier zeigen wir, wie sie funktioniert und was Sie beachten müssen. Auch auf den letzten Drücker kann im Notfall noch gewählt werden, ohne ins Wahllokal zu gehen.

In Bayern werden die Briefwahlunterlagen versendet. Stichtag war der 28. August, teilte der Landeswahlleiter mit. Die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können nun bis zwei Tage vor der Wahl am 8. Oktober schriftlich oder persönlich bei ihrer Gemeinde einen Wahlschein beantragen.

Briefwahl beantragen

Die Briefwahl-Unterlagen kommen nicht automatisch, sondern sie müssen bei der Gemeinde angefordert werden. Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus, die seit dem 28. August verschickt wird. Dieses schicken es an Ihre Gemeinde oder bringen es dort vorbei. Manche Gemeinden bieten ein solches Formular auch im Internet an. Hierfür ist dieser Link hilfreich.
  • Sie machen Ihre Angaben formlos - entweder in einem Brief oder persönlich bei der Gemeinde. Das empfiehlt sich, wenn Sie die Briefwahlunterlagen schon vorher beantragen wollen.

Diese Angaben sind notwendig: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, ist die Angabe des Stimm- bzw. Wahlbezirks und der Wählerverzeichnisnummer sinnvoll.

Wie lange dauert die Zustellung der Unterlagen?

In der Regel dauert es im Inland ungefähr eine Woche, bis die Briefwahl-Unterlagen bei Ihnen eingetroffen sind. Wenn es länger dauert, fragen Sie am besten bei der Gemeinde nach.

Die Briefwahlunterlagen

Sie bekommen:

  • ein Merkblatt, in dem steht, was zu tun ist
  • einen Wahlschein
  • die Stimmzettel
  • Umschläge für die Stimmzettel: einen weißen für die Landtagswahl, einen blauen für die Bezirkswahl
  • einen großen roten Umschlag, mit dem Sie alles wegschicken

Nachdem Sie die Stimmzettel ausgefüllt haben, stecken Sie sie jeweils in den dafür vorgesehenen Umschlag. Diese kleinen Umschläge kommen dann in den großen roten - und ab damit zur Gemeinde.

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Die Umschläge für die Stimmzettel: Landtagswahl (weiß), Bezirkswahl (blau).

Wann muss ich den Wahlbrief absenden?

Den roten Umschlag (mit den Stimmzettel-Umschlägen) sollten Sie mit dem nötigen Vorlauf an die Gemeinde schicken. Wahlbriefe aus der Leerung der Postkästen am Freitag vor der Wahl kommen oft nicht mehr rechtzeitig an. Bei der Leerung der Briefkästen erst am Samstag oder Wahlsonntag ist die rechtzeitige Auslieferung an die Gemeinde ausgeschlossen. Briefwählerinnen und Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten deshalb den Wahlbrief grundsätzlich spätestens am Donnerstag vor der Wahl (5. Oktober 2023) abschicken - oder selbst bei der Gemeinde vorbeibringen.

Wie funktioniert die Landtagswahl? Bayern wählt anders

Wichtige Tipps für Eilige

Sie können sich den Wahlschein auch an eine andere Adresse - zum Beispiel an den Urlaubsort - schicken lassen. Sobald der Gemeinde alle Angaben vorliegen, versendet sie die Briefwahlunterlagen. Diese können Sie - dann geht es besonders schnell - auch gleich persönlich bei der Gemeinde abholen. Und Sie können auch gleich an Ort und Stelle wählen. Die Gemeinde verwahrt die Stimmzettel dann bis zum Wahltag.

Auf fremde Hilfe angewiesen?

Sie sind nicht in der Lage, die Wahlunterlagen selbst anzufordern - beispielsweise wegen einer Krankheit oder Behinderung? Dann können Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen. Das gilt übrigens auch für die Abholung der Unterlagen. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Vordruck für eine solche Vollmacht.

Ihr Wahlrecht müssen Sie allerdings persönlich ausüben. Sind Sie auch dazu nicht in der Lage, empfehlen die Behörden, "sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels ebenfalls der Hilfe einer anderen Person zu bedienen, die nach Ihrem Willen handeln muss. Auf dem Wahlschein ist die persönliche Stimmabgabe oder die Kennzeichnung durch eine Hilfsperson eidesstattlich zu versichern."

Faktenfuchs: Wie sicher ist die Briefwahl?

Auf den letzten Drücker

Sie können die Briefwahlunterlagen bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis zum Freitag, den 6. Oktober um 15.00 Uhr beantragen. In Notfällen, zum Beispiel bei einer plötzlichen Erkrankung, geht es auch noch am Wahltag selbst - und zwar ebenfalls bis 15.00 Uhr. Aber Vorsicht: Für den Postweg ist in beiden Fällen die Zeit zu knapp. Der Wahlbrief mit Ihren Stimmzetteln muss am Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt oder bei Ihrer Gemeinde vorliegen. In knappen Fällen sollten Sie den Wahlbrief abholen und abgeben (lassen).

Wie sicher ist die Briefwahl?

Vor Wahlen häufen sich besonders in den sozialen Netzwerken Behauptungen, die Briefwahl sei nicht sicher. Dass die Briefwahl in Einzelfällen missbraucht wird, kann tatsächlich nicht vollständig ausgeschlossen werden. So ist es möglich, dass Menschen unrechtmäßig die Briefwahlunterlagen anderer ausfüllen. Es gibt jedoch Sicherheitsmechanismen, die genau das verhindern sollen. Auf dem Wahlschein muss demnach eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben werden, dass die Stimme vom Wähler selbst angegeben wurde. Wer eine falsche Versicherung an Eides statt abgibt, begeht eine Straftat. Offen bleibt, ob dies wirklich in allen Fällen nachverfolgt werden kann.

Fälle von gezielter Wahlmanipulation gab es in Bayern bislang nur auf kommunaler Ebene. Denn dort können bereits verhältnismäßig wenige Stimmen zu einem anderen Wahlergebnis führen. Landtagswahlen sind hingegen weniger anfällig für Wahlfälschungen. Experten halten das Risiko, dass die Briefwahl für größere Wahlmanipulationen genutzt werden könnte, für gering. Landeswahlleiter Thomas Gößl zufolge gebe es zwischen Direktwahl und Briefwahl "keine Unterschiede, die sagen, die Sicherheit wäre eine andere".

Es ist auch möglich, dass es ohne gezielte Täuschungsabsicht zu Komplikationen bei der Briefwahl kommt. So kann es zum Beispiel passieren, dass – auch wenn Deutschland ein zuverlässiges Postsystem hat – ausgefüllte Stimmunterlagen verloren gehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann den Brief bei der angegebenen Stelle persönlich abgeben. Thomas Gößl betont, dass laut Bundesverfassungsgericht die Urnenwahl die Regel sein sollte. Dafür gebe es gute Gründe: "Im Wahllokal ist alles darauf angelegt, eine freie und geheime Wahl zu sichern mit Wahlkabinen und Wahlvorstand." Bei der Briefwahl hingegen übernehme der einzelne Wähler die Verantwortung, dass diese Grundsätze eingehalten werden.

Was tun, wenn der Briefumschlag beschädigt ist?

Die Unterlagen für die Landtagswahl sind nicht gerade handlich – vor allem die Stimmzettel für die Zweitstimme können je nach Kandidatenanzahl recht groß ausfallen. Da kann es schon mal passieren, dass ein Umschlag beim Verpacken beschädigt wird. Landeswahlleiter Thomas Gößl verweist darauf, dass es wichtig sei, die Unterlagen "geduldig zu falten, in die gleiche Form, in der Sie diese bekommen haben". Falls der Umschlag trotzdem reißt, sollte man sich am besten an die zuständige Gemeinde wenden, um sich einen neuen Umschlag geben zu lassen.

In Oberbayern wurden kürzlich Fälle bekannt, bei denen die Klebestreifen der Wahlbriefumschläge kaum oder gar nicht hafteten. So konnten im Stimmkreis 125 – betroffen waren der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sowie einige Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen – die geheimen Unterlagen teilweise nicht richtig verschlossen werden. Doch der Landkreis gab Entwarnung: Diese könnten umgetauscht werden. Es sei aber auch zulässig, die Umschläge selbst mit Klebestift oder notfalls Klebestreifen zu verschließen.

Dieser Artikel ist erstmals am 18. Juli 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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