Nicht nur in Deutschlands Großstädten gibt es zu Silvester Randale (Symbolbild).
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Mit Feuerwerk gegen Polizei: Urteile gegen Jugendliche gefallen

Mit Feuerwerk gegen Polizei: Urteile gegen Jugendliche gefallen

Mit Feuerwerkskörpern und hochaggressiv sollen zahlreiche Jugendliche zu Silvester 2023/24 in der Kleinstadt Marktheidenfeld der Polizei entgegengetreten sein. Nun wurden vier von ihnen verurteilt. Ein angeklagter Erwachsener wurde freigesprochen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Im Prozess um Angriffe auf Polizisten in Marktheidenfeld in der Silvesternacht 2023/24 sind am Donnerstag Urteile gefallen. Das teilte das zuständige Amtsgericht am Mittwoch mit. Insgesamt fünf Personen mussten sich vor dem Amtsgericht Gemünden wegen Landfriedensbruchs sowie teilweise weiterer Tatbestände verantworten.

Vier von ihnen waren Jugendliche, einer ein 51-jähriger Mann. Vom Gemündener Jugendschöffenbericht wurden nun zwei Jugendliche zu Jugendstrafen wegen Landfriedensbruchs unter Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Verteidigung wollte Sozialstunden

Ein weiterer wurde zu Freizeitarrest, aber nicht zu einer Jugendstrafe verurteilt. Bei der vierten Angeklagten wurde die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Dauerarrest als Strafen für die Jugendlichen beantragt, die Verteidigung Sozialstunden. Der Erwachsene wurde freigesprochen: Er sei zwar am Tatort gewesen, eine Tatbeteiligung sei ihm jedoch nicht nachzuweisen, heißt es vom Amtsgericht.

Noch nicht rechtskräftig

In der Silvesternacht 23/24 hatte die Polizei den 51-Jährigen wegen öffentlichen Urinierens kontrolliert. Daraufhin solidarisierte sich offenbar eine ganze Gruppe Jugendlicher mit dem Mann und trat den Polizisten gegenüber aggressiv auf.

Darüber hinaus wurden in derselben Nacht Polizisten in Marktheidenfeld offenbar über einen falschen Notruf in einen Hinterhalt gelockt und ebenfalls von einer Gruppe junger Menschen unter anderem mit Feuerwerkskörpern angegriffen.

Die Polizei hatte zunächst gegen deutlich mehr Jugendliche ermittelt. Mehrere von ihnen waren jedoch noch nicht strafmündig, bei anderen wurden die Verfahren eingestellt, etwa weil eine Beteiligung nicht nachweisbar war. Zudem wurden teilweise noch anderweitige Verfahren abgewartet. Das jetzige Urteil gegen die vier Jugendlichen ist noch nicht rechtskräftig.

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