Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) in Bayern klagt gegen mehrere Krankenkassen auf Rückzahlung von Geldern, die er ihnen vor fünf Jahren gezahlt hat. Das teilte der ASB dem Bayerischen Rundfunk mit. Hintergrund sind Betrugs- und Untreuevorwürfe gegen ASB-Führungskräfte in Erlangen, die vor Gericht aber nicht nachgewiesen werden konnten. Die Vorwürfe waren erstmals im Jahr 2019 laut geworden. Von bis zu zehn Millionen Euro Schaden war die Rede.
Vorwürfe in Gerichtsprozess nicht bestätigt
In einem Verfahren am Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte sich der Hauptvorwurf des Abrechnungsbetrugs jedoch nicht. Der Prozess endete 2024 in diesem Punkt mit drei Freisprüchen.
Die gerichtliche Begründung der Freisprüche ist nun Anlass für den ASB, Geld, das er 2021 im Rahmen eines Vergleichs an die Zentrale Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst in Bayern (ZAST) überwiesen hat, zurückzufordern. Die ZAST hatte die Gelder dann an die jeweiligen Krankenkassen der Versicherten ausgezahlt.
Rückforderung von 500.000 Euro
Von den damals gezahlten vier Millionen Euro klagt der ASB in einer Teilklage vor dem Verwaltungsgericht in München nun eine halbe Million Euro ein. Nach Auffassung des ASB Bayern sei der 2021 mit den Krankenkassen geschlossene Vergleich "auf Basis einer falschen Geschäftsgrundlage gestellt" worden, sagte ASB-Landesgeschäftsführer Jarno Lang dem Bayerischen Rundfunk.
Konkret geht es um Abrechnungen von Rettungsdienstleistungen. Die Kassen räumten 2024 vor Gericht ein, die gültigen Abrechnungsregularien selbst nicht zu kennen. Daher hätten sie dem ASB auch keinen Betrug vorwerfen und Rückzahlungsforderungen stellen können, argumentiert der ASB. Die Klageschrift liegt dem BR vor. Demnach klagt der ASB gegen zwölf deutsche Krankenkassen. Nach Worten von Lang behalte sich der ASB vor, die Klage auf eine höhere Summe zu erweitern.
Geschäftsführer wegen anderer Vorwürfe verurteilt
Im Zuge des Gerichtsverfahrens von 2024 am Landgericht Nürnberg-Fürth wurde lediglich der frühere Geschäftsführer des ASB Bayern verurteilt. Das geschah aber nicht in Zusammenhang mit den Vorwürfen zum Abrechnungsbetrug. Er wurde im Zusammenhang mit einem angeblich gespendeten Dienstfahrzeug zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
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