Oide Wiesn auf dem Oktoberfest mit Herzkasperl-Festzelt.
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Oide Wiesn auf dem Oktoberfest mit Herzkasperl-Festzelt.

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Nach Gerichtsentscheidung: Kein Herzkasperl-Zelt auf der Wiesn

Nach Gerichtsentscheidung: Kein Herzkasperl-Zelt auf der Wiesn

Die Entscheidung ist gefallen: Laut Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner hat die Stadt München das Verfahren um die Vergabe eines Platzes für das Herzkasperl-Zelt auf der "Oidn Wiesn" gewonnen. Damit wird es dieses Jahr nicht mehr vertreten sein.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Auf der "Oidn Wiesn" gehört das Herzkasperl-Zelt künftig der Vergangenheit an. Das teilte Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner am Vormittag am Rande einer Pressekonferenz mit. Das bedeutet konkret, dass das Herzkasperl-Zelt 2024 nicht auf dem Oktoberfest aufgestellt wird. Die Anwälte der Herzkasperl-Festzelt-Wirte Joseph Bachmeier und Martin Jonas hatten beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts eingelegt.

Herzkasperl-Wirte äußern sich: "Das ist das Ende der Oidn Wiesn"

In einem Schreiben des Wirteduos heißt es dazu: Seit heute sei klar, dass die Arbeit der letzten 14 Jahre im Herzkasperlzelt irrelevant sei. Denke man den Beschluss des VGH zu Ende, dann sei das das Ende der Oidn Wiesn. Man versuche das Beste aus dieser Situation zu machen und kämpfe für ein Herzkasperl-Festzelt auf der Oidn Wiesn 2025. In dem Schreiben war folgender Spruch von Gerhard Polt und den Well-Brüdern beigefügt: "Die Wiesn rauscht und sauft voll im Kommerz und diesmal die Oide Wiesn ohne Herz".

Wirtsfamilie Schöniger bedauert "aggressives Auftreten" der Wirte

Die Wirtsfamilie Schöniger, die mit ihrem Zelt "Boandlkramerei" dieses Jahr auf der Oide Wiesn stehen wird, hat sich ebenfalls in einem Schreiben zu Wort gemeldet. Man bedauere das aggressive Auftreten der unterlegenen Wirte des Herzkasperl-Festzelts. Man bilde im neuen Festzelt "Boandlkramerei" die gesamte Bandbreite der aktuellen Volksmusikszene ab und das in höchster Qualität. Den Musikgruppen, die bereits vom Herzkasperl-Festzelt eine feste Zusage bekommen hatten, bietet der Wirt der "Boandlkramerei" an, sich gerne an ihn zu wenden, man werde eine gute Lösung für den Ausfall finden, heißt es in dem Schreiben.

Herzkasperl-Wirte wollten doch noch eine Zulassung bekommen

Aber wie kam es überhaupt zu der angespannten Stimmung zwischen den Wirten? Mit einem Eilantrag wollten die Wirte Bachmeier und Jonas erreichen, doch noch eine Zulassung für ihr Herzkasperl-Festzelt zu bekommen und damit die Entscheidung des Münchner Stadtrats zu umgehen. Grund: Dieses Jahr hatte erstmals die Wirtsfamilie Schöniger mit ihrem Zelt "Boandlkramerei" den Zuschlag für die "Oide Wiesn" erhalten. Das Herzkasperl-Festzelt kam nicht zum Zug.

Nach Ansicht der Anwälte von Bachmeier und Jonas hätte die Bewerbung des Boandlkramerzelts von der Stadt München nicht berücksichtigt werden dürfen. Grund: Die Bewerbung habe die grundsätzlichen Kulturkriterien für das Musikantenzelt nicht erfüllt, die der Stadtrat in einem Grundsatzbeschluss 2016 festgelegt hatte.

Wer erfüllt die Kulturkriterien für ein Musikantenzelt?

Gestützt wird die Sichtweise laut der Anwaltskanzlei durch eine Stellungnahme des städtischen Kulturreferats, die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verfasst wurde. Darin schreibe das Referat offenbar, dass die Bewerbung der Schöniger GmbH die Ausschreibungskriterien nicht vollumfänglich erfülle, das Herzkasperlzelt hingegen schon.

Kriterienkatalog für Wirte-Auswahl

Insgesamt 13 Kriterien der Stadt München regeln, wer einen Platz für ein Festzelt bekommt. Darunter sind zum Beispiel die Punkte Volksfesterfahrung, Ökologie oder ob das Zelt in Eigenbesitz ist. Viele der Festzelte auf dem Oktoberfest sind nämlich nur geleast. Für Musikantenzelte gibt es außerdem bestimmte Kulturkriterien.

Wer schon mehrere Jahre auf dem Oktoberfest ist und in der Vergangenheit alles richtig gemacht hat, bekommt Extra-Punkte. Wer am Ende die meisten Punkte hat, erhält den Zuschlag. Der Kriterienkatalog gilt sowohl für das große Oktoberfest als auch für die Oide Wiesn.

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