Das Landgericht München hat heute ein Urteil gefällt - in einem Missbrauchsfall, der mehr als 20 Jahre zurück liegt. Ein Priester soll 2005 zwei Jugendliche nach einem gemeinsamen Besuch des Oktoberfests sexuell missbraucht haben. Jetzt muss er wohl ins Gefängnis.
Das Landgericht München hat heute ein Urteil gefällt - in einem Missbrauchsfall, der mehr als 20 Jahre zurück liegt. Ein Priester soll 2005 zwei Jugendliche nach einem gemeinsamen Besuch des Oktoberfests sexuell missbraucht haben. Jetzt muss er wohl ins Gefängnis.
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Ein Priester soll 2005 zwei Jugendliche nach einem gemeinsamen Oktoberfestbesuch sexuell missbraucht haben. Jetzt muss er wohl ins Gefängnis.
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Ein Priester soll 2005 zwei Jugendliche nach einem gemeinsamen Oktoberfestbesuch sexuell missbraucht haben. Jetzt muss er wohl ins Gefängnis.

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Versuchter Missbrauch von Jugendlichen: Priester verurteilt

Versuchter Missbrauch von Jugendlichen: Priester verurteilt

Ein katholischer Geistlicher ist wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Geistliche nach dem Oktoberfest an zwei Teenagern vergangen hat.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Radio am .

Heute wurde am Landgericht München I das Urteil gegen einen Priester aus dem Bistum Freiburg gesprochen. Drei Jahre und drei Monate soll der 58-jährige Ordensmann, der in einem Kloster in Oberbayern lebt, hinter Gitter. Verurteilt wurde er wegen versuchten schweren Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen und des Besitzes jugendpornografischer Inhalte. Der Ordensmann aus dem Bistum Freiburg ist nicht für alle Taten, die er gestanden hat, verurteilt worden.

Der Priester zeigte Reue vor Gericht

Vor dem Landgericht München I sagte der Priester, dass er seine Taten bereut. Er gab zu, im Jahr 2005 zwei männliche Teenager aus seiner Pfarrgemeinde im Schwarzwald auf das Oktoberfest ausgeführt zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Seelsorger dann im Hotelzimmer an den betrunkenen Jugendlichen vergangen hat. Die beiden Betroffenen hatten sich wegen ihres massiv angetrunkenen Zustands nicht wehren können.

Vertrauensverhältnis ausgenutzt

Die beiden Jungen hatten ihren Vater früh verloren. Der Priester habe sich den beiden Jugendlichen, die es daheim und auch in der Dorfgemeinschaft nicht leicht gehabt hätten, genähert. Einem von ihnen hatte er eine Skiausrüstung gekauft, sie waren gemeinsam verreist. Der Priester habe ein Vertrauensverhältnis zu den beiden Außenseitern aufgebaut. "Schaffung des Vertrauens, Missbrauch des geschaffenen Vertrauens, Schaffung von Schweigen", fasst der Richter die Vorgehensweise des Geistlichen zusammen. 

Weitere Missbrauchsfälle waren damals nicht strafbar

Die Staatsanwaltschaft hatte sogar vier Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Hinter dieser Forderung blieb das Gericht deutlich zurück. Vor allem, weil es in der Strafzumessung lediglich den Vorfall nach der Wiesn 2005 berücksichtigte und nicht weitere Übergriffe des Angeklagten in der kleinen Gemeinde im Schwarzwald, wo der Priester jahrelang tätig gewesen war. Auch seine Opfer stammten aus diesem Dorf. Auch dort hatte der Priester nach Überzeugung des Richters schon einen der Jugendlichen bedrängt.* Inzwischen lebt der Priester in einem Kloster in Oberbayern. Bei einer Durchsuchung dort wurde 2024 Jugendpornografie auf seinem Handy gefunden.

Die Schuld, die der Priester auf sich geladen habe, wiege schwer

In der Urteilsbegründung sagte der Richter: Für seine Opfer sei der Angeklagte "Täter und Wohltäter zugleich" gewesen, er habe das Vertrauensverhältnis ausgenutzt und die Schuld, die der Priester auf sich geladen habe, wiege schwer. Darum sei auch eine Bewährungsstrafe nicht möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Stellungnahme des Bistums

Bekannt geworden waren die Taten, weil einer der Betroffenen sich 2023 an das Bistum gewandt hatte. "Wir haben tiefen Respekt vor dem Mut des Betroffenen", teilt die Erzdiözese Freiburg nun nach dem Urteil mit und bekennt sich in einer Stellungnahme zu ihrer "Mitverantwortung für die Schutzbefohlenen in unseren Gemeinden." Über die Taten heißt es in der Stellungnahme: "Dass dies möglich war und über lange Zeit unentdeckt blieb, erfüllt uns mit Scham." Und weiter: "Wir müssen uns heute kritisch fragen, welche Signale damals möglicherweise übersehen oder falsch gedeutet wurden."

* Hinweis: In einer früheren Version hieß es, dass in der Gemeinde mehrere Jugendliche bedrängt wurden. Wir haben dies korrigiert.

Audio: Urteil - Missbrauch von Jugendlichen durch einen Priester

Landgericht München I, Prozess gegen Priester
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Landgericht München I, Prozess gegen Priester

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