Prozess um Rosenheimer Unfalltod zweier junger Frauen vom Samerberg: Der Angeklagte mit seiner Anwältin Iris Stuff aus Köln im Gerichtssaal.
Bildrechte: BR / Martin Binder
Bildbeitrag

Prozess um Rosenheimer Unfalltod zweier junger Frauen vom Samerberg: Der Angeklagte mit seiner Anwältin Iris Stuff aus Köln im Gerichtssaal.

Bildbeitrag
>

Samerberg-Prozess: Unterschiedliche Zeugenaussagen

Samerberg-Prozess: Unterschiedliche Zeugenaussagen

Unterschiedliche Aussagen zum Unfallhergang gab es beim Prozess um den Unfalltod zweier junger Frauen vor dem Landgericht Traunstein. Ein Zeuge belastete den Angeklagten schwer. Ein anderer Zeuge blieb dagegen dabei, dass er keine Schuld habe.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Einer der Zeugen, ein 27-Jähriger aus dem Landkreis Rosenheim, ist wegen des Unfalls bereits rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt, die er zurzeit in einer oberbayerischen Justizvollzugsanstalt absitzt.

Zwei junge Frauen sterben, eine weitere wird schwer verletzt

Zusammen mit dem Angeklagten des aktuellen Prozesses war er vom Landgericht Traunstein in einer früheren Verhandlung verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts waren die beiden mitschuldig an einem tödlichen Unfall in Rosenheim im November 2016.

Danach hatten sie die Lücke zwischen ihren beiden BMW so dicht gemacht, dass ein überholender Golffahrer nicht mehr rechtzeitig einscheren konnte. Deshalb sei es zum Zusammenstoß des Golf mit dem entgegenkommenden Kleinwagen dreier junger Frauen vom Samerberg gekommen. Zwei starben, 21 und 15 Jahre alt. Die Dritte, damals 19, überlebte schwerverletzt.

Zeuge sieht keine Mitschuld bei sich

Der Fahrer des vorausfahrenden BMW blieb im Zeugenstand dabei, dass er das Einscheren des Überholers nicht verhindert habe. Der habe noch genug Platz gehabt, um hinter ihm wieder auf seine Fahrspur zurückzukehren und damit den Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr zu vermeiden.

Er habe auch nicht beschleunigt, um dem Überholer das Einscheren vor ihm unmöglich zu machen. Ob der Angeklagte im BMW hinter ihm unmittelbar vor dem Zusammenstoß zu ihm aufgeschlossen habe, könne er nicht sagen.

Eigentlicher Unfallverursacher schildet den Vorfall deutlich anders

Der eigentliche Unfallverursacher schilderte den Vorfall heute als Zeuge deutlich anders. Der 28-jährige Fahrer des überholenden Golf GTI aus Ulm wurde ebenfalls bereits rechtskräftig verurteilt, zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten. Er blieb dabei, dass ihn die beiden BMW nicht zwischen ihre Fahrzeuge einscheren ließen, nachdem er den hinteren BMW überholt hatte.

Als er deshalb auf der Überholspur weiterfahren und auch den ersten BMW überholen wollte, habe dessen Fahrer Gas gegeben, um ihn nicht vorbei zu lassen. Dann habe es schon gekracht.

Urteil soll am 15. Juni fallen

Die Revision der beiden BMW-Fahrer gegen ihre Freiheitsstrafen hatte nur beim heutigen Angeklagten wegen eines Formfehlers des Gerichts Erfolg. Sein Urteil wurde aufgehoben, deshalb wird der Fall momentan neu verhandelt. Beim anderen wurde das Urteil rechtskräftig.

Der Prozess wird fortgesetzt, ein Urteil soll am 15. Juni fallen.

"Darüber spricht Bayern": Der neue BR24-Newsletter fasst für Sie das Wichtigste vom Tag auf einen Blick zusammen - immer montags bis freitags zum Feierabend. So verpassen Sie nichts. Jetzt eintragen und hier anmelden!