Kurz nach 9 Uhr gibt es im Saal 315 am Arbeitsgericht Nürnberg kaum noch Platz, selbst entlang der Wände drängen sich die Besucher. Einige von ihnen tragen Schals oder andere Utensilien mit Aufdrucken der Gewerkschaft Verdi.
Auf dem Platz der Klägerin sitzt eine Frau mit kurzen, teilweise blau gefärbten Haaren und ihre Anwältin. Die Anwälte des angeklagten Unternehmens müssen sich am Publikum vorbeiquetschen, an den Wänden wird noch einmal enger zusammengerückt. Es ist ein Fall, der aufwühlt.
Siemens Energy mahnte Betriebsrätin mehrfach ab
Um 9:30 Uhr beginnt die Verhandlung, die Richter schildern die Sachlage. Die Klägerin Isabella Paape wirft dem angeklagten Unternehmen Siemens Energy vor, ihr unzulässigerweise gekündigt zu haben. Das war im November 2025. Ihr sei ohne Nennung von Gründen fristlos gekündigt worden, so die Ansicht der langjährigen Betriebsrätin Paape.
An vorausgegangenen Prozesstagen hatte Siemens Energy die Entlassung mit Pflichtverletzungen und Abmahnungen begründet: Paape habe auf internen Kanälen, etwa im Intranet, Informationen geteilt, die nicht mit dem Arbeitgeber abgesprochen waren. Sie informierte beispielsweise über das Thema Altersrente.
Keine Einigung möglich
Für Paape bedeutete die Kündigung zunächst auch, dass sie das Betriebsgelände nicht mehr betreten durfte. Dabei wollte sie wieder zur Betriebsratswahl antreten. Aber sie erstritt sich das Recht, für Wahlwerbung das Gelände betreten zu dürfen. Im März wurde sie wieder in den Betriebsrat gewählt.
Als die Richter bei der Verhandlung am Donnerstag über die Möglichkeit einer Einigung sprechen, wird schnell deutlich: Die wird es nicht geben. Paape will weiter bei Siemens Energy arbeiten – der Konzern sieht das Verhältnis aber als zu zerrüttet an. Sie stünden für weitere Gespräche bereit, wollen aber die Kündigung nicht zurücknehmen. Bei Paapes Unterstützern im Saal sorgt das für spöttisches Gelächter, die Richter bitten um Ruhe.
Urteil: Kündigung von Siemens Energy nicht wirksam
Das Urteil der Richter: Die Kündigung ist nicht wirksam, denn die Begründung dafür reiche nicht aus. Um Betriebsräten zu kündigen, gibt es hohe Hürden, erklärt Simon Burger, Pressebeauftragter am Arbeitsgericht Nürnberg, dem BR: "Betriebsräte genießen einen starken Kündigungsschutz, bedingt durch ihre generell konfliktbehaftete Stellung im Verhältnis zum Arbeitgeber."
Die Erleichterung ist Isabella Paape nach der Urteilsverkündung deutlich anzusehen, als sie von ihren Mitstreitern Glückwünsche und Umarmungen entgegennimmt. Sie will so bald wie möglich wieder arbeiten. Siemens Energy hat noch die Möglichkeit, vor dem Landesarbeitsgericht in Berufung zu gehen.
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