Zentrale der Sparkasse Miesbach-Tegernsee
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Die Sparkasse Miesbach-Tegernsee hat mit den Vorgängen vor rund 10 Jahren längst abgeschlossen, die Gerichte nicht.

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Miesbacher Sparkassenaffäre: Erste disziplinarrechtliche Folgen

Miesbacher Sparkassenaffäre: Erste disziplinarrechtliche Folgen

Das Verwaltungsgericht München hat erste disziplinarische Maßnahmen gegen Beteiligte der Miesbacher Sparkassenaffäre verhängt. Josef Bierschneider, Ex-Verwaltungsrat der Sparkasse und jetzt Bürgermeister von Kreuth, werden die Dienstbezüge gekürzt.

Das Verwaltungsgericht München hat sich mit der Miesbacher Sparkassenaffäre beschäftigt und erste disziplinarische Maßnahmen verhängt. Josef Bierschneider (CSU), ehemaliger Verwaltungsrat der Sparkasse und derzeit Bürgermeister der Gemeinde Kreuth, werden die Dienstbezüge für die Dauer von 18 Monaten um zehn Prozent gekürzt.

Luxus-Fahrten des Verwaltungsrats der Kreissparkasse

Hintergrund der Entscheidung sind die Fahrten des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee nach Wien und Stubai in den Jahren 2011 und 2013. Außerdem eine Bürgermeisterfahrt nach Interlaken im Jahr 2012. Die genaue Begründung erfolge in der schriftlichen Urteilsbegründung, so ein Sprecher des Gerichts gegenüber dem BR-Studio Rosenheim.

Beide Parteien hätten noch in der Verhandlung auf Rechtsmittel verzichtet, so der Gerichtssprecher. Das Urteil sei damit rechtskräftig. Nun steht noch eine Entscheidung im Fall Josef Bichler aus. Der ehemalige Verwaltungsrat hatte gegen eine bereits verfügte Kürzung seines Ruhegehalts Einspruch eingelegt.

"Das Ansehen des Berufsbeamtentums wahren"

Eingeleitet wurden die Disziplinarverfahren von der Landesanwaltschaft Bayern, einer dem Innenministerium unterstellten Behörde, die disziplinarrechtlich für die meisten Beamten im Freistaat zuständig ist. Ihre Aufgabe ist es, "das Ansehen des Berufsbeamtentums zu wahren", wie Oberlandesanwalt Robert Kirchmaier dem BR mitteilte.

Eine Kürzung des Gehalts eines aktiven Beamten diene dazu, diesen Staatsdiener "zur Pflichterfüllung anzuhalten". Wie schwer wiegt das Dienstvergehen, wie tief wurden das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit verletzt, wie hat sich der Beamte sonst verhalten? Von den Antworten auf solche Fragen hängt die Härte der Disziplinarmaßnahme ab.

Pension des Vize-Landrats bereits gekürzt

Eigentlich wären heute drei Klagen im Zusammenhang mit der Sparkassenaffäre zu verhandeln gewesen. Doch das Verfahren gegen den damaligen Vize-Landrat Arnfried Färber wurde ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss des Verwaltungsgerichts am 9. November beendet. Ergebnis: Kürzung des Ruhegehalts um zehn Prozent auf zwei Jahre und acht Monate.

Als Sitzungen getarnte Reisen auf Kosten der Sparkasse

Hintergrund der Klagen sind die als Sitzungen getarnten Ausflugsreisen der Verwaltungsräte mit Unterkunft in exklusiven Hotels bei teurer Rundum-Versorgung, alles finanziert von der Sparkasse Miesbach-Tegernsee unter ihrem Chef Georg Bromme. Dieser hat gegen die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe Revision eingelegt.

Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts München dem BR-Studio Rosenheim mitteilte, werden in den Verfahren betreffend Bierschneider und Bichler "die zur Last gelegten Verfehlungen hinsichtlich ihrer disziplinarischen Relevanz 'durchleuchtet' und hierfür auch die tatsächlichen Feststellungen aus den Strafverfahren in der gebotenen Deutlichkeit, Ausführlichkeit, aber auch Kürze zur Sprache kommen". Wenn die Betroffenen dem nicht widersprächen, werde das Verfahren nicht neu aufgerollt. Das Gericht verkündet die Entscheidung üblicherweise direkt im Anschluss an die mündliche Verhandlung.

Kreidl soll gesamte Beamten-Pension verlieren

Bei Jakob Kreidl, von 2008 bis 2014 Landrat und Chef des Verwaltungsrats der Sparkasse, fordert die Landesanwaltschaft sogar die Aberkennung des Ruhegehalts insgesamt. Die entsprechende Klage hat die Behörde am vergangenen Freitag beim Verwaltungsgericht erhoben. Das Verfahren hatte sie bereits 2018 eingeleitet, es ruhte aber bis zum Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens. Dieses ist mit einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und zur Ableistung von 200 Sozialstunden im Mai dieses Jahres abgeschlossen worden. Wann das Verwaltungsgericht sich mit der Disziplinarmaßnahme gegen Kreidl befassen wird, ist noch unklar.

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Der ehemalige Landrat Jakob Kreidl im November 2018. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

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