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Das Grafitti der "Augsburgblume" an einer Hauswand, im Hintergrund das Augsburger Rathaus.

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Sprayer der "Augsburgblume" muss wegen Graffiti nicht in Haft

Sprayer der "Augsburgblume" muss wegen Graffiti nicht in Haft

Der Schöpfer der bekannten "Augsburgblume" kommt noch einmal um eine Gefängnisstrafe herum. Angeklagt war der 30-jährige Sprayer, weil er eine Lärmschutzwand und einen Regionalzug mit Graffitis besprüht hatte. Bestraft wurde er dafür trotzdem.

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Im Berufungsverfahren vor dem Augsburger Landgericht wurde der 30-Jährige - trotz etlicher Vorstrafen - zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht hatte den Sprayer im vergangenen Jahr zu 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verdonnert.

Graffitis zusammen mit Komplizen gesprüht

Der Angeklagte hatte bis 2011 illegal Hunderte stilisierte Blumen an Fassaden in der Stadt gemalt und war dadurch überregional bekannt geworden. Obwohl er damals ein Bewährungsstrafe bekam und versicherte, nicht noch einmal unerlaubte Graffiti anfertigen zu wollen, besprühte er später mit einem Komplizen den Zug und die Lärmschutzwand an einer Bundesstraße.

Alle Prozessbeteiligten einigen sich auf Deal

In der Berufungsverhandlung räumten die beiden Angeklagten die Vorwürfe ein, nachdem sie bisher die Taten bestritten hatten. Die Strafkammer, die Verteidiger und der Staatsanwalt hatten sich zuvor hinter verschlossenen Türen auf einen Strafrahmen verständigt, wenn die Sprayer ein Geständnis ablegen.