Mit einem Holzgestellt haben Gegner des Polders versucht, die Dimensionen des Projekts sichtbar zu machen.
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Mit einem Holzgestellt haben Gegner des Polders versucht, die Dimensionen des Projekts nahe Wörth sichtbar zu machen.

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Polderstreit: Wörther Bürgermeister beklagt Rechtsbruch

Polderstreit: Wörther Bürgermeister beklagt Rechtsbruch

Im laufenden Genehmigungsverfahren für den umstrittenen Flutpolder bei Wörth an der Donau wird der Ton schärfer. Ein CSU-Bürgermeister wirft der Bezirksregierung Rechtsbruch vor und droht indirekt mit Klage. Die Regierung weist die Kritik zurück.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Das Weihnachtshochwasser an der Donau geht gerade erst zurück, da flammt die Debatte um den Bau des umstrittenen Flutpolders bei Wörth an der Donau im Kreis Regensburg wieder auf. Erneut gibt es Kritik am Vorgehen der Oberpfälzer Bezirksregierung als zuständiger Genehmigungsbehörde. Der Bürgermeister von Wörth, Josef Schütz (CSU), wirft der Regierung konkret vor, die Beteiligungsrechte der Polder-Gegner im laufenden Raumordnungsverfahren zu verletzen.

Argumente gegen den Flutpolder

Gut 150 Seiten umfasst die Stellungnahme, in der die Stadt Wörth ihre Argumente gegen den geplanten Polder zusammengefasst hat: Unter anderem fürchten die Verantwortlichen, dass im Falle eines Hochwassers die örtliche Trinkwasserversorgung zusammenbrechen und durch einen Rückstau das Stadtgebiet von Wörth überflutet werden könnte.

Bürgermeister Schütz fühlt sich mit seinen Bedenken von der Bezirksregierung jedoch nicht ernst genommen. Mehr noch: Er spricht von einem unfairen Verfahren. Konkret habe die Genehmigungsbehörde dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg, das den Polder plant, nach Ablauf der Fristen noch einmal Gelegenheit gegeben, seine Argumente nachzubessern.

Beteiligungsrechte verletzt?

Man habe den Eindruck, dass die Regierung der Oberpfalz "einseitig so lange Stellungnahmen einholt, bis das Ergebnis im Sinne des Vorhabensträgers passend" sei, heißt es in einem Beschwerdebrief des Wörther Bürgermeisters an Regierungspräsident Walter Jonas. Damit verstoße die Bezirksregierung eklatant gegen das Gebot der Gleichbehandlung und verletze die Beteiligungsrechte der Stadt Wörth. Das Schriftstück liegt dem BR vor.

In dem Schreiben droht der Bürgermeister der Bezirksregierung indirekt bereits mit Klage. "Wir werden alle uns rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, damit sich die Regierung der Oberpfalz an Recht und Gesetz hält", heißt es in dem Brief weiter.

Ein Polder so groß wie der Tegernsee

Vor den Toren der Stadt Wörth soll ein Flutpolder entstehen mit einer Fläche so groß wie der Tegernsee. Im Falle eines Jahrhunderthochwassers könnten in den Polder 16 Millionen Kubikmeter Wasser abfließen, es würde ein gigantischer See mit bis zu neun Metern Tiefe entstehen. Dadurch sollen dann die Regionen donauabwärts vor Überflutung geschützt werden.

Schon im Frühjahr hatte Wörths Bürgermeister Schütz das Vorgehen der Bezirksregierung im laufenden Raumordnungsverfahren kritisiert. Damals fühlte er sich von der Behörde unter Zeitdruck gesetzt. Mit Hilfe einer Petition im Landtag erzwang die Stadt Wörth dann eine Fristverlängerung für die Vorbereitung einer Stellungnahme gegen das Polderprojekt.

Bezirksregierung kontert Kritik

Die Regierung der Oberpfalz wies die Vorwürfe umgehend zurück. "Das Raumordnungsverfahren wird (…) nach Recht und Gesetz durchgeführt", heißt es in einer Stellungnahme. Weder habe man die geltenden Fristen überschritten, noch gebe es zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Verfahren einen Rechtsanspruch auf einen mündlichen Erörterungstermin, wie von der Stadt Wörth gefordert.

Auch den konkreten Vorwurf, dem Wasserwirtschaftsamt sei nach Ablauf der Fristen noch einmal Gelegenheit gegeben worden, seine Argumente nachzubessern, kontert die Regierung. Dazu heißt es in der Stellungnahme: Dass man mit dem Wasserwirtschaftsamt noch einmal den Austausch gesucht habe, sei ein "Ausdruck der erforderlichen umfangreichen Prüfung" des Polderprojekts. Ein entsprechender Austausch finde bei Bedarf auch mit anderen Verfahrensbeteiligten statt.

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