Umstrittene Kameras zeichnen im Passauer Klostergarten auf,  was passiert.
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Videoüberwachung im Klostergarten Passau

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Streit um Videoüberwachung in Passau geht in nächste Runde

Streit um Videoüberwachung in Passau geht in nächste Runde

Die Videoüberwachung im Passauer Klostergarten wird ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Nach Klagen hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Videoüberwachung für rechtswidrig erklärt. Das will die Stadt nicht akzeptieren.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Nächstes Kapitel im Streit um die Videoüberwachung im Passauer Klostergarten. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Videoüberwachung für rechtswidrig erklärt hatte, soll sich jetzt das Bundesverwaltungsgericht mit der Angelegenheit beschäftigen. Einen entsprechenden Beschluss fasste am Dienstagabend der Ordnungsausschuss der Stadt.

Ist der Klostergarten ein "problematischer Ort"?

Die Stadträte haben sich mit zehn zu zwei Stimmen dafür ausgesprochen, die letzte gerichtliche Instanz zu bemühen, um die Videoüberwachung im Klostergarten beibehalten zu können. "Die Örtlichkeiten hier werden von vielen Passanten als problematischer Ort wahrgenommen", argumentiert der Passauer Oberbürgermeister Jürgen Dupper (SPD). Die Stadt sei von Bürgern und Polizei gebeten worden, dort etwas zu unternehmen.

Die bayerische Rechtslage lasse Videoüberwachung im öffentlichen Raum zu, um beispielsweise Vandalismus zu unterbinden und präventiv Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. Dieser Argumentation schlossen sich die Stadträte des Ordnungsausschusses in ihrer Sitzung am Dienstagabend mehrheitlich an.

Abschaltung wegen Datenschutz

Es geht um Überwachungskameras, die die Stadt 2018 im Klostergarten installieren ließ. Die Begründung damals: Hier würde mit Drogen gedealt, weitere Straftaten begangen und verstärkt Alkohol getrunken. Gegen die Kameras klagte Linken-Stadtrat Josef Ilsanker aus datenschutzrechtlichen Gründen. Ilsankers Klage wurde vom Verwaltungsgericht in Regensburg zurückgewiesen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied im Mai dieses Jahres allerdings anders und erklärte die Videoüberwachung für rechtswidrig. Jetzt befasst sich als nächste und letzte Instanz das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall. Es hat über die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt zu entscheiden – die letzte Möglichkeit, das Urteil anzufechten. Der BayVGH hatte eine Revision ausgeschlossen.

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