Gold im Wert von 33.000 Euro für 15 Euro zu erwerben: Das ist die Art von Gewinn, von dem jeder Anleger träumt. Dieses Kunststück ist – beinahe und unbeabsichtigt – einem 57-Jährigen aus Trostberg an der Alz im Landkreis Traunstein gelungen: Er kaufte einen gebrauchten Tresor und fand darin einen Goldbarren. Seinen Fund meldete er anschließend der örtlichen Polizei.
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Goldbarren im Geheimfach
Aber der Reihe nach: Der Mann hatte über die Online-Plattform "Kleinanzeigen" einen gebrauchten Safe von einem privaten Verkäufer erstanden. Als er diesen gerade im eigenen Keller verbauen wollte, fiel ihm ein kleines Geheimfach an der Seite des Schließfaches auf. Offenbar war es nachträglich eingebaut worden.
Er öffnete das Fach – und fand darin einen 250 Gramm schweren Goldbarren. Dessen Wert liegt derzeit bei rund 33.000 Euro. Der Preis für Gold hat sich in den vergangenen zwei Jahren fast verdoppelt.
Womöglich hatte der Verkäufer den Barren einfach vergessen
Der Finder rief die Polizei. Diese verständigte daraufhin den Verkäufer, der angab, den Tresor im Auftrag seines 92-jährigen Großvaters verkauft zu haben. Womöglich habe dieser den Goldbarren einfach vergessen.
Da der Barren nicht als gestohlen gemeldet war, war die Geschichte damit aus Sicht der Beamten erledigt. Es sei nun Aufgabe von Käufer und Verkäufer, sich darüber zu einigen, ob der Inhalt des Tresors zum Preis von 15 Euro mitverkauft worden sei – oder eben nicht. Das teilte die Polizei Trostberg am Donnerstagmorgen mit.
Besser verkauft als weggeworfen
Die Verkäufer hatten gleich doppelt Glück: Nicht nur, weil sich ein so ehrlicher Finder fand. Sondern auch, weil sich überhaupt ein Käufer fand. Der Großvater wollte laut Polizei nämlich ursprünglich 20 Euro für seinen Tresor haben. Als sich niemand meldete, ließ er seinen Enkel den Preis auf 15 Euro reduzieren. Und soll dazu gesagt haben: "Wenn es dann auch niemand nimmt, schmeißen wir das Ding einfach weg." Das Gold wäre wohl für immer verloren gewesen.
Rechtlich bleibt das Gold beim vorhergehenden Eigentümer
Rechtliche Fragen rund um das Thema Käufe sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt: "Nicht jeder Gegenstand, der sich zufällig in einer verkauften Sache befindet, wird automatisch mitverkauft", so der Rechtsanwalt Oğuzhan Sinan aus Nürnberg. "War also ein weiterer Gegenstand nicht erfasst, dann bleibt das Eigentum grundsätzlich beim bisherigen Eigentümer." Selbst wenn man annehmen wollte, dass der Gegenstand mit verkauft worden sei, kann man den Kaufvertrag anfechten.
Käufer will das Gold zurückgeben
Der Barren wird nun wohl zu seinem ursprünglichen Besitzer zurückkehren. Der Käufer hat gegenüber der Polizei Trostberg erklärt, ihn auf keinen Fall behalten zu wollen: Er könnte sich unter diesen Umständen eh nicht daran erfreuen. Der Mann solle aber einen Finderlohn erhalten.
Dieser Artikel ist erstmals am 16. April auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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