Wegen der Bestechung eines TÜV-Prüfers hat das Amtsgericht Augsburg einen Polizisten zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Der 36 Jahre alte Beamte war für die vorgeschriebene Verkehrssicherheitsprüfung mit seinem Anhänger zum TÜV gefahren. Dem Prüfer gab der Polizist dann 70 Euro, mehr als das Doppelte der regulären Prüfgebühr. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte dadurch erreichen, dass der Prüfer ihm die Prüfplakette ohne Untersuchung des Anhängers gibt.
Gericht reduziert Strafe nach Einspruch
Wegen des Falls hatte der Polizist zunächst vom Gericht einen Strafbefehl erhalten. Dagegen legte er Einspruch ein; damit kam es zum Prozess. Wie eine Gerichtssprecherin berichtete, beschränkte der Beschuldigte in der Verhandlung seinen Einspruch auf die Höhe der Strafe, so dass der Vorwurf der Bestechung rechtskräftig wurde. Das Gericht reduzierte die Strafe dann auf rund 7.800 Euro.
Langes Nachspiel für Polizist möglich
Für Polizeibeamte können strafrechtliche Verurteilungen weitreichende Folgen über die eigentliche Geldstrafe hinaus haben. In der Regel prüft der Dienstherr anschließend disziplinarrechtliche Maßnahmen, die von einer Geldbuße bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen können. Entscheidend ist dabei unter anderem, wie schwer der Pflichtverstoß wiegt und ob es bereits frühere Auffälligkeiten gab.
Ob und welche Konsequenzen der verurteilte Polizist in diesem Fall dienstrechtlich zu erwarten hat, war zunächst nicht bekannt.
Mit Informationen von dpa
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