Schutthaufen in München-Giesing - Das war das Uhrmacherhäusl
Bildrechte: BR / Angela Braun
Bildbeitrag

Archivbild: Schutthaufen in München-Giesing - Das war das Uhrmacherhäusl

Bildbeitrag
>

"Uhrmacherhäusl" München: Muss Eigentümer es wieder aufbauen?

"Uhrmacherhäusl" München: Muss Eigentümer es wieder aufbauen?

Das denkmalgeschützte "Uhrmacherhäusl" in München-Giesing wurde vor zwei Jahren illegal abgerissen. Die Stadt verlangt den Wiederaufbau, der Eigentümer will lieber mehr Wohnungen bauen. Das Gericht schaut sich heute die Baulücke an.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das sogenannte Uhrmacherhäusl im Münchner Stadtteil Giesing ist zum Symbol für die Folgen von rücksichtsloser Profitgier im überhitzten Immobilienmarkt geworden. Seit es vor fast zwei Jahren in einer Nacht- und Nebealaktion abgerissen wurde, demonstrieren Bürger mit einer Mahnwache an der Baustelle.

Die Stadt entschied, das Gebäude müsse eins zu eins wieder aufgebaut werden. Der Eigentümer solle nicht noch Gewinn machen dürfen durch den illegalen Abriss. Das heißt, dass der Eigentümer des Grundstücks auf keinen Fall etwas anderes bauen darf als eine Replik des illegal abgerissenen Häuschens.

"Ich glaube, das muss im gesamtstädtischen, gesamtpolitischen Interesse liegen, dass man sich mit so einer Methodik auf gar keinen Fall Baurecht verschaffen kann." Münchens OB Dieter Reiter 2017

Ortstermin an der Baustelle in Giesing

Doch damit will sich der Eigentümer nicht abfinden. Er hat gegen den Beschluss vor dem Münchner Verwaltungsgericht geklagt. Das Gericht trift sich an der Abrissstelle zu einem sogenannten Augenscheintermin. Dabei wollen sich mehrere Richter sowie Kläger und Beklagte am Morgen noch einmal ein Bild von der Situation machen. Zum Verhandlungsbeginn sehen sich die Beteiligten dann am Nachmittag vor dem Münchner Verwaltungsgericht wieder.

Abriss ein Versehen der Bauarbeiter vor Ort?

Einen Auftrag zum Abriss des denkmalgeschützten Hauses erteilt zu haben, bestreitet der Eigentümer und beruft sich auf ein Versehen der Baufirma. Die Firma habe den Auftrag zur Sanierung des Hauses gehabt, bestätigte auch der Geschäftsführer der Baubetreuungsfirma.

Eigentümer kämpft um Baurecht für höheres Gebäude

Der Eigentümer wehrt er sich gegen die Auflage, das Original-Uhrmacherhäusl wieder aufbauen zu müssen. Stattdessen will er an der Stelle ein neues, deutlich höheres Gebäude errichten. Er führt die umliegende Bebauung ins Feld und kämpft darum, dort mehr Wohnungen bauen zu können.