Das Gedenkkreuz für den Getöteten
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Im Juli 2018 stirbt bei einem Unfall in Kalteck ein Familienvater, sein Sohn wird schwer verletzt. Vorausgegangen war ein illegales Rennen.

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Urteil im Kalteck-Raser-Prozess rechtskräftig

Urteil im Kalteck-Raser-Prozess rechtskräftig

Der aufsehenerregende "Kalteck-Prozess" um einen Raser-Unfall, bei dem ein Unbeteiligter starb, ist endgültig abgeschlossen. Die Nebenkläger haben ihre Revision gegen das Urteil für einen Motorradfahrer zurückgezogen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Das Urteil gegen den Motorradfahrer im Kalteck-Prozess ist rechtskräftig. Das hat am heutigen Freitag das Landgericht Deggendorf mitgeteilt. Der 57-Jährige war im Mai zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten die Witwe des getöteten Autofahrers und ihr gemeinsamer Sohn Revision eingelegt und diese jetzt zurückgezogen.

38-jähriger Vater stirbt, Sohn schwer verletzt

Der 57-jährige Motorradfahrer soll sich im Juli 2018 mit einem Sportwagen-Fahrer bei Kalteck im Landkreis Regen ein illegales Rennen geliefert haben. Der Sportwagen-Fahrer krachte in einen entgegenkommenden Oldtimer. Der Fahrer des Oldtimers, ein damals 38-jähriger Familienvater, kam ums Leben. Bei ihm im Auto saß sein damals zehnjähriger Sohn. Neben dem Jungen wurden zwei weitere Menschen bei dem Unfall verletzt. Der Fall sorgte damals überregional für Aufsehen und ist seitdem als "Kalteck-Prozess" bekannt.

Bundesgerichtshof hatte Urteil sogar abgemildert

Während der Sportwagen-Fahrer nach dem Urteil 2019 seine fünfjährige Haftstrafe antrat, legten die Witwe des verstorbenen Mannes als Nebenklägerin und ihr Anwalt Revision gegen das Urteil für den Motorradfahrer ein. Sie wollten eine höhere Strafe für ihn erreichen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe änderte das Urteil des Landgerichts Deggendorf gegen den Motorradfahrer im Dezember 2021 jedoch zugunsten des Verurteilten ab und hob das Strafmaß auf. Die Richter sahen keine unmittelbare Unfallbeteiligung des Motorradfahrers.

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