Ein Mann betritt im Landsberger Amtsgericht einen Gerichtssaal. Sein Kopf ist verpixelt.
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Archiv: Der angeklagte Kauferinger Arzt auf dem Weg zum ersten Verhandlungstag am Amtsgericht Landsberg im September.

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Urteil im Prozess um falsche Masken-Atteste erwartet

Urteil im Prozess um falsche Masken-Atteste erwartet

Mindestens 117 Masken-Befreiungsatteste soll er zu Beginn der Corona-Pandemie ausgestellt haben, ohne die Patienten zu untersuchen: Nun wird das Urteil gegen einen Arzt aus Oberbayern erwartet. Er stand bereits wegen eines Hitlergrußes vor Gericht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Eigentlich sollte der Prozess am Amtsgericht Landsberg gegen den Kauferinger Arzt und Homöopathen Rolf K. längst vorbei sein. Nach mehrfacher Verschiebung startete er im März – und wurde dann nach vier Stunden abgebrochen. Der Grund: Terminprobleme. Zum erneuten Verhandlungsbeginn im September sah es dann fast so aus, als müsse man den Prozess erneut verschieben. Denn die Verteidiger des Arztes und einer mitangeklagten Praxishelferin gerieten heftig mit der zuständigen Richterin und dem Staatsanwalt aneinander.

Doch nun wird das Urteil erwartet – und damit sogar noch vor dem eigentlich angesetzten Endtermin am 20. Dezember. Ein Gerichtssprecher teilte auf BR-Nachfrage mit, das Gericht habe in Absprache mit dem Verteidiger und der Staatsanwaltschaft die Termine im Dezember 2023 aufgehoben, die ohnehin nur vorsorglich anberaumt gewesen seien. Zeugen seien für diese Termine nicht geladen gewesen. Das Gericht habe die Beweisaufnahme wie geplant durchgeführt und abgeschlossen, so der Sprecher. Geladen waren 52 Zeugen, von denen die meisten die Aussage verweigerten, um sich selbst nicht zu belasten.

Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zwischen Mai 2020 und Januar 2021 mindestens 117 Maskenbefreiungsatteste ausgestellt zu haben – und zwar ohne die Patienten untersucht zu haben. 17 Euro soll er pro Attest verlangt haben. Die 117 Fälle sind diejenigen, die die Staatsanwaltschaft verifizieren konnte. Sie geht davon aus, dass der Arzt deutschlandweit sogar mehr als 4.700 falsche Atteste verschickt hat.

Dabei sollen ihm zwei Mitarbeiterinnen geholfen haben. Die beiden Frauen waren zunächst mitangeklagt. Weil eine von ihnen laut ärztlichem Attest nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte, wurde das Verfahren gegen beide abgetrennt. Der Verteidiger des Hauptangeklagten legte dagegen Widerspruch ein, dem die Richterin jedoch nicht stattgab. Wie das Verfahren gegen die beiden Frauen weitergeht, ist laut Gerichtssprecher noch nicht absehbar.

Angeklagter äußert sich auf Telegram

Nach Angaben des Gerichtssprechers hat sich der Angeklagte zur Sache bislang nur dahingehend eingelassen, dass die beiden Mitangeklagten auf sein Geheiß hin gehandelt hätten. Auf seinem Telegramkanal mit rund 27.000 Abonnenten schreibt der angeklagte Arzt: "Da die drei Verfahrenstage im Dezember abgesetzt worden sind, ist das Verfahren dicht gedrängt. Bisher habe ich mich zu nichts eingelassen, werde aber natürlich auch mein Plädoyer sprechen."

Er bat Zuschauende auch diesmal still und friedlich zu sein, da der Staatsanwalt sonst gerne Ordnungsgelder verhängen würde. Alle, die nicht mehr in den Gerichtssaal passen würden und draußen warten müssten, bat er "in Liebe und guter Energie zu bleiben" und eine Kerze mitzubringen. Er bedankte sich für den Beistand und die finanzielle Unterstützung.

Diese Konsequenzen drohen im Falle einer Verurteilung

Seit Juni 2021 liegt gegen den Kauferinger Arzt ein vorläufiges eingeschränktes Berufsverbot vor: Nach Beschluss des Landgerichts Augsburg darf er keine Maskenbefreiungsatteste im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mehr ausstellen. Das bestätigte die Bayerische Landesärztekammer dem BR. Auch das Amtsgericht Landsberg könnte ihm theoretisch ein Berufsverbot unter den Voraussetzungen des §70 StGB anordnen, der Ärztliche Bezirksverband Oberbayern könnte außerdem ein berufsgerichtliches Verfahren gegen den 60-Jährigen einleiten.

Im Falle einer Verurteilung durch das Amtsgericht Landsberg drohen dem Angeklagten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren. Theoretisch könnte er laut einem Sprecher des Amtsgerichts für jeden der 117 Fälle eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bekommen, die Strafgewalt eines Schöffengerichts ist allerdings auf maximal vier Jahre begrenzt.

Bereits verurteilt wegen Hitlergruß auf Corona-Demo

Nicht nur auf Telegram und auf seiner Website äußert sich der 60-jährige Arzt aus Kaufering kritisch zum Impfen und zu Coronamaßnahmen: Erst vor wenigen Wochen beantragte er laut einem Sprecher des Landratsamts Landsberg eine Corona-kritische Demonstration – wie er es während der Pandemie öfter gemacht hatte.

Weil er den Hitlergruß gezeigt hatte, verurteilte ihn das Landgericht Kempten laut einem Sprecher zudem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Dagegen legte Rolf K. Revision ein. Zuvor hatte das Amtsgericht Lindau ihn laut Landgericht Kempten in der Sache freigesprochen, obwohl er gestanden hatte, 2020 auf einer Corona-Demonstration den Hitlergruß gezeigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Kempten hatte dagegen Berufung eingelegt.

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