Die Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs gegen das Sanitätshaus F. aus Nördlingen sind eingestellt. Das hat die für Betrug und Korruption im Gesundheitswesen zuständige Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg dem BR bestätigt. Demnach konnte kein Tatnachweis geführt werden, wie der Pressesprecher, Oberstaatsanwalt Dr. Daniel Hader, dem BR erklärte.
Durchsuchungen am Firmensitz
Im Zuge der Ermittlungen hatte die Polizei im Januar vergangenen Jahres den Unternehmenssitz des Sanitätshauses F. in Nördlingen sowie das Nördlinger Krankenhaus durchsucht und dabei Unterlagen sichergestellt sowie Daten gesichert. Laut der Generalstaatsanwaltschaft bestand der Verdacht gegen den Inhaber des Sanitätshauses.
BR berichtete über mutmaßliche Unregelmäßigkeiten
Der Bayerische Rundfunk hatte 2024 über mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Weitergabe von Rezepten von Hilfsmitteln vom Nördlinger Krankenhaus an das Sanitätshaus F. berichtet. Zu Hilfsmitteln zählen von Krücken und Orthesen bis hin zu Pflegebetten und Rollstühlen eine Vielzahl medizinischer Gerätschaften. Seinerzeit wurden Patienten von der Klinik offenbar gezielt zum Sanitätshaus F. gelotst. Dabei haben Patienten laut Sozialgesetzbuch eigentlich das Recht, sich ein Sanitätshaus frei auszuwählen.
Klinik-Patienten gegen ihren Willen versorgt
Mehrere Patienten des Krankenhauses hatten berichtet, dass sie oder Familienmitglieder nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen konnten und teilweise sogar gegen ihren Willen vom Sanitätshaus F. versorgt wurden. Der Sozialdienst des Krankenhauses hatte ein Formular benutzt, das zum Ankreuzen ausschließlich das Sanitätshaus F. vorsah. Auf der Homepage des Krankenhauses wurde das Sanitätshaus F. sogar als Partner genannt.
Nach den BR-Recherchen wurde diese Formulierung gelöscht, auch das vormals verwendete Formular wurde umformuliert und ist heute neutral. Das Krankenhaus teilte seinerzeit mit: "Hier danken wir Ihnen für Ihren Hinweis, dass die Homepage nicht den aktuellen Stand wiedergab." Außerdem habe eine Innenrevision ergeben, dass der Prozess der Hilfsmittelverordnung grundsätzlich ordnungsgemäß sei. Mit der Revision sei aber das Formular im Sozialdienst überarbeitet worden.
Verteidiger: Verfahren mit "sehr klaren Worten" eingestellt
Der Anwalt des Sanitätshauses F., Harald Straßner, teilte dem BR mit, "das Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg wurde hinsichtlich aller ursprünglich vorliegenden Beschuldigungsaspekte also nicht nur wegen des Vorwurfs des Betruges, sondern auch wegen vorgeblicher Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen, mit sehr klaren Worten des zuständigen Oberstaatsanwalts vollständig eingestellt."
Verdacht auf Vorenthalten von Arbeitsentgelt
Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt gegen das Sanitätshaus F. jedoch weiterhin wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt. Der Anwalt des Sanitätshauses teilte dem BR mit, er sei sich sicher, dass auch dieses Verfahren einer Einstellung zugeführt wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Keine Ermittlungen gegen Klinik-Mitarbeiter
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen das Sanitätshaus waren auch Räume des Nördlinger Krankenhauses durchsucht worden. Gegen das Krankenhaus selbst beziehungsweise dessen Mitarbeitende werde aber nicht ermittelt, wie die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg mitteilt.
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