Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Verurteilung der Fürther Freie-Wähler-Stadträtin Heidi Lau wegen Volksverhetzung bestätigt. Die Strafe wurde in dem Berufungsprozess allerdings reduziert. Damit gilt Lau nicht als vorbestraft.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Verurteilung der Fürther Freie-Wähler-Stadträtin Heidi Lau wegen Volksverhetzung bestätigt. Die Strafe wurde in dem Berufungsprozess allerdings reduziert. Damit gilt Lau nicht als vorbestraft.
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Strafe wegen Volksverhetzung reduziert
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Volksverhetzung durch Fürther Stadträtin: Strafe reduziert

Volksverhetzung durch Fürther Stadträtin: Strafe reduziert

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Verurteilung der Fürther Freie-Wähler-Stadträtin Heidi Lau wegen Volksverhetzung bestätigt. Die Strafe wurde in dem Berufungsprozess allerdings reduziert. Damit gilt Lau nicht als vorbestraft.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Heidi Lau war Anfang des Jahres vom Amtsgericht Fürth wegen Volksverhetzung im Rahmen eines muslimfeindlichen Facebookposts zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt worden. In zweiter Instanz hat der vorsitzende Richter vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zwar den Tatbestand der Volksverhetzung bestätigt, die Strafe aber auf 90 Tagessätze à 60 Euro festgelegt. Der muslimfeindliche Beitrag, den die Politikerin der Freien Wähler im Juli vergangenen Jahres auf Facebook veröffentlicht hatte, erfülle eindeutig den Tatbestand der Volksverhetzung, so der Richter.

Facebook-Post nach erstem Urteil gelöscht

Das Gericht hielt Lau zugute, dass die 71-Jährige sich geständig gezeigt habe und den Facebook-Post bereits nach dem Urteil des Amtsgerichts Fürth gelöscht hatte. Der Anwalt der Lokalpolitikerin hatte im Plädoyer betont, dass es in keinerlei Weise Laus Absicht gewesen sei, zu Hass gegen Muslime anzustiften. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie Laus Anwalt in der Verhandlung berichtete, prüfen die freien Wähler weiterhin einen möglichen Parteiausschluss der Fürther Stadträtin.

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