Auf einem Hintergrund mit einer Tafel, auf der Corona-Fahrplan steht, steht "2G plus, 2G, 3G plus, 3G?"
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Was heißt 2G, 2G plus, 3G, 3G plus?

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Was 2G, 2G plus, 3G und 3G plus heißt und wo es in Bayern gilt

Was 2G, 2G plus, 3G und 3G plus heißt und wo es in Bayern gilt

Bei den Corona-Maßnahmen spielen die Zugangsbeschränkungen "2G", "2G plus", "3G" oder "3G plus" eine große Rolle. Aber was bedeuten diese Begriffe? Hier ein Überblick über diese Kürzel mit Erklärung und Hinweisen, wo die Regeln in Bayern gelten.

Ab Mittwoch, den 24. November, gelten in Bayern verschärfte Corona-Maßnahmen. Wieder müssen Bürgerinnen und Bürger mit einem neuen Regelwerk umgehen, in dem Kürzel wie 2G, 2G plus, 3G und 3G plus vorkommen.

Für den schnellen Überblick finden Sie im Folgenden die Erklärung der Begriffe 2G, 2G plus, 3G und 3G plus - und wo die jeweiligen Zugangsbeschränkungen in Bayern Anwendung finden.

2G: Geimpft oder Genesen

Was es bedeutet: 2G bedeutet geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Wo es in Bayern gilt: Mit Ausnahme des Handels gilt inzwischen in vielen Bereichen die 2G-Regel - etwa in Hotels, Gaststätten, Bibliotheken, aber auch bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren und Kosmetik. Dazu in Hochschulen, bei Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen sowie in Musik- und Fahrschulen.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten. Auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind von der Regel ausgenommen. Sie benötigen für den Zutritt zu 2G-Bereichen ein ärztliches Attest und einen negativen PCR-Test.

Auch für Geschäftsreisende, die nicht geimpft oder genesen sind, gilt momentan eine Ausnahme: Sie dürfen mit einem aktuellen PCR-Test in Hotels und Pensionen übernachten - aber nicht in das Hotel-Restaurant oder in den Wellness-Bereich und auch keine anderen Angebote in den Häusern nutzen.

Für ungeimpfte Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren gibt es bislang zwei Sonderregelungen in Bayern: Erstens dürfen Schülerinnen und Schüler, die ohnehin regelmäßig getestet werden, zum Sporttraining und ihren musikalischen oder schauspielerischen Aktivitäten nachgehen. Zweitens dürfen sie ungeimpft und nicht genesen in Gaststätten, Hotels oder Pensionen gehen.

Was für Personal und Betreiber gilt: Die Betreiber und Beschäftigen von 2G-Angeboten müssen an mindestens zwei Tagen pro Woche einen negativen PCR-Test vorlegen. In Gaststätten oder Hotels tätige Personen mit Kundenkontakt können alternativ zum PCR-Test an jedem Arbeitstag einen negativen Schnelltest oder einen unter Aufsicht vorgenommenen negativen Selbsttest vorlegen.

2G plus: geimpft oder genesen und zusätzlich getestet

Was es bedeutet: 2G plus bedeutet vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich getestet. Als Test wird das negative Ergebnis eines Corona-Schnelltests verlangt.

Wo es in Bayern gilt: Bei Kultur- und Sportveranstaltungen, in Freizeiteinrichtungen und bei Messen. Konkreter heißt das: Theater, Oper, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos, Museen, Messen, Tagungen, Kongresse, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, zoologische und botanische Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerke, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, touristischer Bahn- und Reisebusverkehr.

Veranstaltungen darf es bei 2G plus nur noch in deutlich kleinerem Rahmen geben - mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern.

3G: Geimpft, genesen oder getestet

Was es bedeutet: 3G bedeutet vollständig geimpft, genesen oder getestet. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Wo es in Bayern gilt: 3G gilt jetzt in Bus und Bahn und am Arbeitsplatz - und hier für alle Betriebe, unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen entweder einen negativen PCR-Test vorweisen, der für maximal 48 Stunden gilt, oder jeden Tag einen negativen Schnelltest vorlegen.

3G plus: geimpft, genesen oder PCR-getestet

Was es bedeutet: Bei 3G plus haben nicht nur Geimpfte und Genesene, sondern auch Ungeimpfte mit einem negativen PCR-Test Zutritt. Der negative Testnachweis muss bei der Ankunft vorliegen und muss bei längeren Aufenthalten alle 72 Stunden erneuert werden.

Die 3G-plus-Regel gilt wegen der Verschärfung der Maßnahmen seit Mittwoch aktuell in Bayern nirgends mehr.

Wo gelten 2G, 2G plus und 3G nicht?

Von den Zugangsbeschränkungen 2G, 2G plus und 3G sind ausgenommen: Privaträume, der Handel, die Schülerbeförderung, Prüfungen, Wahllokale und Eintragungsräume, Behörden, Gerichte, Gottesdienste sowie Demonstrationen. Ebenso medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen.

Kontaktbeschränkungen, Sperrstunde und Schließungen

Bayernweit sind nur noch Treffen von maximal fünf ungeimpften Personen aus maximal zwei Haushalten möglich. Kinder unter 12 Jahren werden nicht dazu gezählt, geimpfte und genesene Personen auch nicht.

Im Handel gibt es eine Obergrenze: eine Person auf zehn Quadratmeter Fläche. Weihnachtsmärkte sind bayernweit komplett abgesagt. Grundsätzlich gilt in der Gastronomie eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Clubs, Discotheken, Bars, Schankwirtschaften und Bordelle bleiben vorerst bis 15. Dezember geschlossen.

Schulen und Kindertagesstätten bleiben bayernweit geöffnet. Maskenpflicht und Testangebot werden ausgeweitet. Für Lehrkräfte gilt 3G am Arbeitsplatz.

In Corona-Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1.000 greifen strengere Regeln. Was dort gilt, lesen Sie hier. Eine detaillierte Auflistung findet sich auch auf der Webseite des Innenministeriums.

  • Die bis 15. Dezember gültige 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können Sie hier lesen. Die Paragraphen 4 und 5 listen auf, in welchen Bereichen 2G plus bzw. 2G gilt.

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