Ostern ist das älteste und wichtigste Fest des Christentums – gefeiert wird die Auferstehung von Jesus Christus. Karfreitag und Ostermontag sind in Bayern gesetzliche Feiertage, dieses Jahr am 18. und 21. April. "Stille Tage" sind Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag. An ihnen gilt das Tanzverbot, das in schöner Regelmäßigkeit für Diskussionen sorgt.
- Zum Artikel: Karsamstag oder Ostersamstag: Das ist richtig
Nicht nur beim Tanzen und Feiern gelten an Ostern Einschränkungen. Gartenarbeit, ein privater Umzug oder eine Party, öffentliches Grillen und mehr: Was ist erlaubt, was nicht – und welche Graubereiche gibt es?
Gartenarbeit: Wann der Rasenmäher ausgeschaltet bleiben sollte
An Ostern bei hoffentlich frühlingshaftem Wetter im Garten arbeiten – das klingt erstmal nach einer schönen Idee. Die gute Nachricht: Erlaubt sind an allen Tagen leise und ruhige Arbeiten. Keinen Lärm verursachen darf man aber an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. Im bayerischen Feiertagsgesetz heiß es nämlich: "An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten [...]."
Kurzum: Lautes Rasenmähen also, falls nötig, am Karsamstag.
Umzug: Besser nicht an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag
Darf man an Ostern umziehen? Auch bei dieser Frage sind die gesetzlichen Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen zu beachten. Laute Arbeiten wie Hämmern sollte man deshalb zumindest nicht auf Karfreitag, Ostersonntag oder Ostermontag legen. Zudem dürfen an diesen Tagen keine größeren Lkw auf den Straßen fahren – ein größerer Umzug dürfte deshalb ohnehin schwierig werden.
Wenn es sich aber gar nicht anders organisieren lässt, ist ein Umzug an Ostern mit den genannten Einschränkungen und mit Rücksicht auf die allgemeinen Ruhezeiten denkbar. Oder wie es das bayerische Feiertagsgesetz in feinstem Behördendeutsch formuliert: Verbote von Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, gelten nicht "für unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse" erforderlich sind.
Grillen, Fleisch, Alkohol: Das gilt an Ostern
40 Tage ab Aschermittwoch und bis Ostern – so lange dauert die christliche Fastenzeit. Kein Fleisch, keine Süßigkeiten, kein Alkohol: Wie genau Menschen fasten, entscheiden die meisten heutzutage selbst. Die kirchliche Tradition schreibt aber beispielsweise vor, dass an Karfreitag kein Fleisch gegessen wird. Fisch dagegen schon.
Gesetzlich geregelt ist in diesem Fall nichts: Freie Ernährung für freie Bürger. Auch (öffentliches) Grillen ist deshalb möglich – zumindest an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. Aber: Nicht zu laut. Auch in Sachen Alkohol gibt es weder von der Kirche noch vom Gesetzgeber konkrete Beschränkungen, nicht mal ein allgemeines Ausschankverbot an Karfreitag.
Partys: Das bekannte Tanzverbot – und einige Graubereiche
Große Partys in Gaststätten oder Clubs sind an den stillen Tagen untersagt (Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag). Zu beachten ist auch das Tanzverbot, mehr dazu erfahren Sie hier. Feiern im privaten Rahmen wie etwa in der eigenen Wohnung sind zwar nicht grundsätzlich verboten, dürfen aber nicht zu laut werden und sollten den ernsten Charakter dieser Tage berücksichtigen.
Und was ist mit Wäsche waschen in der Karwoche?
Laut Online-Suchanfragen fragen sich viele Menschen sogar, ob sie an Ostern Wäsche waschen dürfen. Hier bewegen wir uns allerdings nicht mehr im Bereich gesetzlicher Vorgaben, sondern im Bereich des (Aber-)Glaubens. Früher galt für gläubige Christen in der Karwoche ein strenges Waschverbot, andernfalls drohte dem Volksmund nach Unglück.
Heute dürften das viele Menschen entspannter sehen – allerdings spricht auch nichts dagegen, besonders an einem Feiertag Hausarbeit wie das Wäschewaschen einfach mal bleiben zu lassen.
Video: Karsamstag oder Ostersamstag – das ist richtig
Karsamstag gilt im christlichen Glauben als der Gedächtnistag der Grabesruhe Jesu.
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