Aktuell ist die Wehrpflicht ausgesetzt – doch das seit 2026 geltende Gesetz zum "Neuen Wehrdienst" enthält die Möglichkeit, im Bedarfsfall junge Männer zum Dienst an der Waffe zu verpflichten. Muss ich dann zur Bundeswehr oder habe ich die Möglichkeit, einen Ersatzdienst zu leisten?
Weit verbreitet ist die Auffassung: Wer nicht zur Bundeswehr will, kann ohne Weiteres verweigern. Ganz so einfach ist es nicht. Artikel 4 Abs. 3 Grundgesetz, der das Recht zur Kriegsdienstverweigerung enthält, stellt klar, dass Menschen nur dann nicht zum Dienst an der Waffe gezwungen werden können, wenn Gewissensgründe dagegen sprechen.
- Zum quer Spezial-Video: "Gesichert! Wie kriegstüchtig wollen wir sein?"
Wer den Wehrdienst absolvieren müsste
Wer beispielsweise Probleme mit dem frühen Aufstehen oder den vielen Sporteinheiten hat, könnte sich im Falle der Wiedereinführung der Wehrpflicht nicht auf Gewissensgründe berufen. Auch Argumente wie "Keine Lust auf Uniform" oder "Ich lasse mich nicht gern anbrüllen" haben nichts mit dem Gewissen zu tun. "Wer rein aus Bequemlichkeit keinen Bock auf Kriegsdienst hat, der kann nicht verweigern", sagt Kathrin Groh, Jura-Professorin von der Bundeswehr-Universität Neubiberg.
Auch wer Angst vor einer konkreten Kampfsituation hat, hat nicht automatisch einen Gewissenskonflikt. "Es gibt im Soldatenwesen den Begriff der Tapferkeit", sagt Martin Tontsch von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK). "Es ist die Pflicht eines Soldaten, die Bundesrepublik Deutschland tapfer zu verteidigen. Und mit 'tapfer' ist im Grunde gemeint, auch die eigene Angst zu überwinden", so Tontsch. "Jeder normale Mensch hat Angst."
Was ein Gewissenskonflikt ist
Anders sieht es dagegen aus, wenn man sich nicht in der Lage sieht, in einer Konfliktsituation notfalls einen Menschen zu töten. Zwar sei auch hier eine gewisse Hemmung vollkommen normal und sogar wünschenswert: "Keinen Menschen zu töten, muss das oberste Ziel sein für jeden, auch als Soldat", sagt Andreas Eggert vom Bund Deutscher Einsatzveteranen.
Trotzdem muss ein Soldat im Zweifelsfall in der Lage sein, einen tödlichen Schuss abzugeben, um sich und seine Kameraden zu beschützen. Um herauszufinden, ob man das könnte, könne es hilfreich sein, eine solche Situation in Gedanken durchzuspielen. Eggert formuliert dazu folgendes Szenario: "Ich werde angegriffen. Hinter mir liegen sechs, sieben Kameraden und ein Mensch kommt auf uns zugelaufen. Ich muss mir die Frage stellen: Was mache ich? Habe ich jetzt so eine moralische Hürde, dass ich ihn nicht erschießen würde, aber damit leben kann, wenn meine Kameraden und ich dabei getötet werden? Oder erschieße ich ihn jetzt und empfinde das als Notwendigkeit in diesem Moment?"
Es gehe nicht darum, ob man in so einer Lage schießen wolle, erklärt Juristin Groh. Ein Gewissensgrund liege vor, wenn man sage "Ich kann das nicht".
Religiöse und politische Überzeugungen als Grund?
Wenn man Krieg grundsätzlich ablehnt, wird die Abgrenzung schwieriger. Unerheblich sei die Frage, welche religiösen Überzeugungen oder politischen Beweggründe genau dahinterstünden, sagt Groh. Entscheidend sei die innere Haltung, die mehr ist als eine Meinung: "Ich kann Kriege schrecklich finden und ablehnen. Aber wenn ich daraus keine innere moralische Norm mit einem unbedingten Verbot, Menschen im Krieg zu töten, bilde, dann reicht das nicht", erklärt Groh.
Wenn sich die religiöse oder politische Motivation zum Gewissensgrund verdichtet, sich also für die Person unbedingt verbindlich anfühlt und bei Nichtbeachtung zur Gewissensnot führt, kann man den Wehrdienst verweigern.
Insgesamt ist zu beachten: All das ist Auslegungssache. Am Ende wird immer auf Grundlage des Einzelfalls entschieden. "Das Gewissen ist ein Ding, was nicht greifbar ist, weil es sich im Inneren von einem Menschen abspielt. Wir als Juristen müssen dennoch irgendwie eine juristische Definition finden, die wir abprüfen können", erklärt Groh.
quer-Reporter Philipp Potthast hat die Frage, ob er persönlich Dienst an der Waffe leisten will, in der Reportage "Gesichert! Wie kriegstüchtig wollen wir sein? – quer Spezial" für sich beantwortet. Wie er sich entschieden hat, erfahren Sie am 10. September um 20:15 Uhr im BR Fernsehen oder schon jetzt vorab in der ARD Mediathek.
Zum Video in der ARD Mediathek: "Gesichert! Wie kriegstüchtig wollen wir sein?"
Dieser Artikel ist erstmals am 8. September 2026 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
Transparenzhinweis: In einer früheren Fassung des Texts hieß es, es gebe derzeit keine Wehrpflicht. Korrekt ist, dass diese derzeit ausgesetzt ist. Wir haben das entsprechend korrigiert.
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