Balkonkraftwerk an einem Haus (Symbolbild)
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Balkonkraftwerke und Co.: Kabinett billigt Erleichterungen

Balkonkraftwerke und Co.: Kabinett billigt Erleichterungen

Eine Mini-Solaranlage auf dem Balkon zu installieren, wird bald einfacher. Das Bundeskabinett hat beschlossen, dafür die Regeln zu entschlacken. Ebenso für größere Photovoltaikanlagen – damit soll der Ausbau weiter angekurbelt werden.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Weg mit Regeln und Vorschriften, die den Ausbau von Photovoltaik schwerer machen – unter dem Motto Bürokratieabbau hat das Bundeskabinett ein Solarpaket beschlossen. Balkonkraftwerke werden dadurch leichter möglich, Mieterstrom wird ausgeweitet und mehr Flächen für Solarparks werden zur Verfügung gestellt. Der Gesetzentwurf muss jetzt durch den Bundestag und könnte dann 2024 in Kraft treten. Was im Detail kommen soll.

Regeln für Balkonkraftwerke werden vereinfacht

Wer eine Mini-Solaranlage auf seinen Balkon stellen will, kann sich bald über weniger Bürokratie freuen. Nutzer sollen sich dann nur noch im sogenannten Marktstammdatenregister anmelden und nicht mehr, wie bisher, zusätzlich beim Netzbetreiber. Außerdem soll die Anmeldung vereinfacht werden.

Im Moment wird die Installation teilweise erschwert, weil vorher ein neuer Stromzähler eingebaut werden muss, ein Zweirichtungszähler, der sowohl Verbrauch als auch Einspeisung von Strom erfasst. Das Gesetz sieht vor, dass in einer Übergangszeit von vier Monaten auch ein sich rückwärts drehender Zähler geduldet wird.

Christian Ofenheusle, der die Balkonsolar-Plattform "MachDeinenStrom.de" betreibt, hält den Entwurf für ein "sehr effektives Gesetz", auch wenn an manchen Stellen noch hätte gefeilt werden können. So hätte sich Ofenheusle gewünscht, dass die Anmeldung stärker vereinfacht wird.

Weiterhin gilt: Wer ein Balkonkraftwerk installiert, muss sich mit seinem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft abstimmen, da sich die Solaranlage auf das Gesamtbild des Hauses auswirkt. Allerdings könnte sich auch das bald ändern. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat vor kurzem einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Mieter bald einen gesetzlichen Anspruch für den Betrieb solcher Anlagen haben könnten.

Mieterstrom wird ausgeweitet

Mit dem Gesetzentwurf soll auch das neue Modell einer gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt werden. Dadurch soll es mit weniger Bürokratie möglich sein, den Strom einer Photovoltaikanlage an die Mieter von Wohnungen oder Gewerbeeinheiten oder an Wohnungsbesitzer im Haus weiterzugeben. Außerdem soll Mieterstrom, also Strom, der direkt vom Dach des Gebäudes zur Wohnung des Mieters geleitet wird, in Zukunft auch auf Gewerbeflächen oder Garagen gefördert werden.

Bundesbauminister Klara Geywitz (SPD) begrüßt die Änderungen, sagt aber auch, Vermieter bemängelten, "dass wir in Deutschland immer noch zu kompliziert sind bei der Organisation des Mieterstroms". Um da noch besser zu werden, liefen Gespräche mit dem Wirtschaftsministerium, so Geywitz.

Neue Regeln für Solar auf dem Acker

Neben dem Ausbau auf Dächern will die Ampel auch mehr Flächen auf Äckern und Parkplätzen für Photovoltaik nutzbar machen. Dafür sollen bestimmte Solaranlagen, die sogenannten "Agri-PV-Anlagen", besonders gefördert werden. Bei dieser Form werden Flächen doppelt genutzt. Eine Solaranlage steht auf Ständern, darunter wächst zum Beispiel Obst. Gefördert werden sollen auch Anlagen auf wieder vernässten Moorböden oder auf Parkplätzen.

Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sind ein durchaus heikles Thema. Bauernvertreter fürchten, dass dadurch Ackerflächen für Lebensmittel und Futter für Tiere verloren geht. Auch das grüne Umweltministerium war der Ausweitung aus Naturschutzgründen deutlich weniger aufgeschlossen als das ebenso grün geführte Wirtschaftsministerium. Mit dem Gesetzentwurf soll es bald grundsätzlich möglich sein, auf Ackerflächen, die schwächere landwirtschaftliche Erträge liefern, Solaranlage aufzustellen. Die Bundesländer können diese Regel unter bestimmten Bedingungen aussetzen. Außerdem wird der Zubau auf 80 Gigawatt bis 2030 beschränkt.

Bauernverband warnt vor Flächenverlust

Beide Ministerien betonen jetzt, dass mindestens 50 Prozent der Photovoltaik an Gebäuden oder Lärmschutzwänden errichtet werden soll. Trotzdem rechnet der Deutsche Bauernverband damit, dass bis 2030 durch Solaranlagen zusätzlich 80.000 Hektar für die Landwirtschaft verloren gehen könnten. Agri-PV könnte das etwas entschärfen, so der Bauernverband.

Scharf kritisiert Bernhard Krüsken vom Bauernverband eine weitere Regelung: Es soll ein Recht darauf kommen, dass Anschlussleitungen für Erneuerbare Energien über Grundstücke verlegt werden dürfen. Die Eigentümer müssen das billigen. Das soll den Ausbau beschleunigen. Krüsken sieht darin einen starken Eingriff ins Eigentum.

Zum Artikel: Photovoltaik in der Altstadt - Montage nur bedingt erlaubt

Mit Informationen von dpa

Im Audio: Der Aufbau von Mini-Solaranlagen soll einfacher werden

Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Stefan Sauer
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Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon.

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