"Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof" steht auf einem Schild am Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
"Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof" steht auf einem Schild am Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
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Im Fall der linksextremistischen Gruppe rund um die bereits verurteilte Lina E. gibt es sieben weitere Anklagen durch die Bundesanwaltschaft.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Christoph Schmidt
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Im Fall der linksextremistischen Gruppe rund um die bereits verurteilte Lina E. gibt es sieben weitere Anklagen durch die Bundesanwaltschaft.

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Aus Umfeld von Lina E.: Mutmaßliche Linksextremisten angeklagt

Aus Umfeld von Lina E.: Mutmaßliche Linksextremisten angeklagt

Die Bundesanwaltschaft geht weiter gegen die kriminelle Vereinigung vor, zu der auch die bekannte Linksextremistin Lina E. gehört haben soll: Sechs mutmaßliche Mitglieder und ein Unterstützer wurden angeklagt. Drei von ihnen sind noch auf freiem Fuß.

Es geht um tatsächliche oder vermeintliche Überfälle auf Neonazis: Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erhob Anklage gegen sieben mutmaßliche Linkextremisten. Sie alle sollen für dieselbe kriminelle Organisation gearbeitet haben, zu der auch die inzwischen rechtskräftig verurteilte Lina E. gehört haben soll, ebenso wie die Nürnberger Studentin Hanna S., gegen die derzeit noch ein Prozess in München läuft.

Führender Kopf der kriminellen Organisation unter den Angeklagten

Wie die Bundesanwaltschaft nun bekanntgab, war die Anklage bereits Ende Mai erhoben worden. Laut der Behörde teilen sich die Angeklagten in sechs mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der linksextremistischen Vereinigung auf. Unter ihnen ist auch Johann G. Er soll zusammen mit seiner früheren Lebensgefährtin Lina E. innerhalb der Vereinigung "eine herausgehobene Stellung" eingenommen haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm etwa vor, maßgeblich für die Planung und Ausführung von Angriffen zuständig gewesen zu sein.

Beamte des Landeskriminalamts Sachsen hatten den damals 31-jährigen G. im November in einem Regionalzug nahe Weimar festgenommen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur waren Fahnder dem früheren Lebensgefährten von Lina E. eine Weile auf der Spur gewesen. Vier der Angeschuldigten sitzen aktuell in Untersuchungshaft. Sie wurden zwischen Oktober und Januar festgenommen. Die drei anderen Angeschuldigten sind derzeit noch auf freiem Fuß.

Bundesanwaltschaft spricht von militanter linksextremistischer Ideologie

Die Mitglieder der Organisation stehen nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft hinter einer militanten linksextremistischen Ideologie. "Die auch überregional vernetzte Gruppierung verübte über mehrere Jahre hinweg gewaltsame Angriffe gegen Personen, die ihrer Ansicht nach aus der 'rechten Szene' kamen", heißt es in der Anklageschrift. Sie hätten die Aktionen in der Regel intensiv vorbereitet und unter anderem vorab Lebensgewohnheiten der ausgewählten Opfer ausgespäht. Dabei hätten sie auch vor Mordversuchen, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und schwerem Diebstahl nicht zurückgeschreckt.

Die Bundesanwaltschaft zählte acht Angriffe in Deutschland und mehrere Angriffe in Ungarn auf, an denen in den Jahren 2018 bis 2023 jeweils einer oder mehrere der nun Angeschuldigten beteiligt gewesen sein sollen. Unter anderem sei zweimal ein Gastwirt aus Eisenach mit Schlagstöcken angegriffen worden, in dessen Kneipe sich die rechte Szene treffe.

Neben mehreren Angriffen in Thüringen und Sachsen sollen G. und ein weiterer Beschuldigter etwa im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest mit Komplizen Menschen angegriffen haben, die sie für rechtsextreme Täter hielten. Auch hierbei wurden den Angaben zufolge mehrere Opfer verletzt.

OLG Dresden muss nun über Anklage entscheiden – wie auch schon bei Lina E.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess gegen die sechs Männer und eine Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit kommt. In Dresden fand im Mai 2023 auch schon der Prozess gegen Lina E. statt. Sie sitzt seitdem eine Haftstrafe ab.

Das OLG hatte sie unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Im März bestätigte der Bundesgerichtshof die Verurteilung – sie ist damit rechtskräftig. Wie lange E. noch im Gefängnis bleiben muss, war zunächst unklar. Unter anderem wird ihre Untersuchungshaft angerechnet.

Mit Informationen von dpa und AFP

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