ARCHIV - 26.02.2021, Berlin: Ein Mitarbeiter verlässt die Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND).
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BND-Fall: "Wichtiger Schlag gegen russische Spionage"

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BND-Fall: "Wichtiger Schlag gegen russische Spionage"

BND-Fall: "Wichtiger Schlag gegen russische Spionage"

Der Vorwurf ist hochbrisant: Ein Mitarbeiter des deutschen Auslandsnachrichtendienstes soll geheime Informationen an Russland verraten haben. Der Bundesjustizminister sieht den Fall als Mahnung zur Wachsamkeit.

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Nach der Festnahme eines Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes wegen des Verdachts auf Landesverrat hat Justizminister Marco Buschmann die Bedeutung des Falls hervorgehoben. "Wenn sich der Verdacht bestätigt, ist hier ein wichtiger Schlag gegen russische Spionage gelungen", schrieb der FDP-Politiker am Donnerstagabend auf Twitter. "Das zeigt, wie wachsam wir sein müssen."

Der Beschuldigte soll in diesem Jahr Informationen, die er im Zuge seiner Arbeit erlangt hat, an einen russischen Nachrichtendienst übermittelt haben. Bei dem Inhalt handele es sich um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuchs, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Donnerstag mit. Der Deutsche war am Mittwoch in Berlin festgenommen worden und sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.

Strack-Zimmermann: "Das ist ein Weckruf an alle"

Auch Marie-Agnes Strack-Zimmermann, verteidigungspolitische Sprecherin der FDP, zeigt sich besorgt über den Versuch Russlands, Deutschland mit Hilfe eines BND-Mitarbeiters auszuspionieren. In der radioWelt am Morgen auf Bayern 2 sagte sie: "Das ist ein Weckruf an alle, dass Russland keine Ausnahme macht auch bei uns zu spionieren, um unser System die Bundesrepublik zu destabilisieren". Wir könnten alle Opfer von Spionage werden, so Strack-Zimmermann weiter.

BND will vorerst keine weiteren Einzelheiten nennen

Staatsgeheimnisse sind laut Strafgesetz "Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden".

Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen werde sich der BND zu Einzelheiten des Falls bis auf Weiteres nicht öffentlich äußern, betonte BND-Präsident Bruno Kahl am Donnerstag in Berlin. "Zurückhaltung und Diskretion sind in diesem besonderen Fall sehr wichtig." Mit Russland habe man es auf der Gegenseite mit einem Akteur zu tun, "mit dessen Skrupellosigkeit und Gewaltbereitschaft wir zu rechnen haben", ergänzte der Präsident des deutschen Auslandsnachrichtendienstes.

Mögliche Gefahren für Kontaktpersonen

Hintergrund für diese Äußerungen könnte die Sorge vor möglichen Gefahren für Kontaktpersonen und Zuträger des deutschen Geheimdienstes in Russland sein, die durch den mutmaßlichen Spion in den Reihen des BND verraten worden sein könnten.

Kahl betonte, jedes Detail des Vorgangs, das an die Öffentlichkeit gelange, "bedeutet einen Vorteil dieses Gegners in der Absicht, Deutschland zu schaden". Deshalb hänge in diesem Fall der Erfolg der Ermittlungen davon ab, "dass möglichst wenig öffentlich wird, bis der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen abgeschlossen hat".

Auch Strack-Zimmermann hält es für richtig, dass die Behörden im Moment nicht mehr Informationen bekannt geben. "Wer mit Russland zu tun hat weiß, dass da auch ohne weiteres Leute ausgeschaltet werden, die möglicherweise etwas dazu sagen könnten. Und deswegen allein zum Schutze derer wäre es gut, das nicht weiter im Detail zu vertiefen."

Die FDP-Politikerin lobt die Arbeit der Behörden: "Die gute Nachricht ist, dass jeder wissen muss, der spioniert für Russland, dass er sich gewahr werden muss entdeckt zu werden. Die Behörden sind hellwach und schlagen zu, wenn es sein muss."

Spionage: Lebenslange Freiheitsstrafe möglich

Landesverrat kann nach dem Strafgesetzbuch in besonders schweren Fällen wie diesem mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren oder auch einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Täter eine verantwortliche Stellung missbraucht hat, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet.

Nachdem der BND im Rahmen seiner nachrichtendienstlichen Arbeit von einem möglichen Verdachtsfall in den eigenen Reihen Kenntnis bekommen habe, habe der Dienst sofort umfangreiche interne Ermittlungen eingeleitet, teilte BND-Präsident Kahl mit. Als diese den Verdacht erhärtet hätten, sei umgehend der Generalbundesanwalt eingeschaltet worden. "Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Ermittlungsbehörden zusammen, um den Fall gründlich aufzuklären."

Mit Material von dpa

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