Anmeldung zu einem Integrierten Notfallzentrum
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Bundeskabinett beschließt Reform der Klinik-Notfallversorgung

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Bundeskabinett beschließt Reform der Klinik-Notfallversorgung

Bundeskabinett beschließt Reform der Klinik-Notfallversorgung

Notaufnahmen entlasten, Patienten besser versorgen: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesvorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Was das für Patienten in Bayern bedeutet.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen am .

Stundenlanges Warten in der überfüllten Notaufnahme: Damit soll laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bald Schluss sein. Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem die Notfallversorgung reformiert werden soll. Patienten mit akuten Beschwerden könnten bald schneller versorgt werden – an der richtigen Stelle, so der Minister.

Das ändert sich in der Notaufnahme von Krankenhäusern

Der Entwurf sieht vor, flächendeckend sogenannte "Integrierte Notfallzentren" einzurichten. In diesen Zentren soll die klassische Notaufnahme mit einer Notdienstpraxis kombiniert werden. Kommt ein Patient etwa mit starken Bauchschmerzen in die Notaufnahme, wird sein Fall zuerst an einer zentralen Anlaufstelle medizinisch eingeschätzt. Deuten die Symptome zum Beispiel auf eine Blinddarmentzündung hin, kommt er in die Notaufnahme. Handelt es sich nur um eine starke Magen-Darm-Infektion, wird der Patient an die Ärztin in der Notdienstpraxis verwiesen.

So sollen die Notaufnahmen entlastet werden. Denn knapp jeder dritte Patient in der Notaufnahme könnte eigentlich auch von einem niedergelassenen Arzt behandelt werden, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs in Berlin. In Bayern sind besonders die Kliniken auf dem Land überlastet. Denn wo niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in ländlichen Gebieten fehlen, kommen die Menschen häufig in die Notaufnahme – auch wenn es sich nicht um einen richtigen Notfall handelt, heißt es aus den Krankenhäusern. Hier soll der Reformentwurf mit den angegliederten Notdienstpraxen Abhilfe schaffen.

Integrierte Notfallzentren in Bayern bereits erprobt

Das Konzept der integrierten Notfallzentren wird in Bayern bereits in einem Pilotprojekt am RoMed Klinikum Rosenheim umgesetzt. Auch das Münchner Klinikum Bogenhausen vereint in seinem Notfallzentrum eine Notaufnahme mit einer kassenärztlichen Notfallpraxis. Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sieht in den neuen Notfallzentren einen wichtigen Baustein der Notfallreform.

Notruf soll durch Notfallzentren entlastet werden

Positiv bewertet Gerlach auch die geplante bundesweite Vernetzung des Notrufs 112 und der Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdiensts, der 116 117. Die beiden Anlaufstellen arbeiten in den meisten Bundesländern bisher völlig getrennt voneinander. Die 116 117 können Patientinnen und Patienten wählen, die außerhalb der Sprechzeiten ihres Arztes dringend medizinische Hilfe brauchen, aber kein Notfall sind.

Geht es nach Karl Lauterbach, sollen die beiden Nummern in Zukunft besser vernetzt werden. Ruft ein Patient mit nur leichten Symptomen den Notruf, soll er künftig "ohne Zeitverlust" an die 116 117 weiterverbunden werden, so der Minister. Die Bearbeiter beim ärztlichen Bereitschaftsdienst sollen außerdem auf die Daten zugreifen können, die beim Notruf bereits erfasst wurden. In Bayern sind die beiden Notfallnummern bereits seit Dezember 2023 auf diese Art vernetzt.

Bessere Versorgung außerhalb der Sprechzeiten?

Wer außerhalb der Sprechzeiten krank wird, aber kein Notfall ist, soll nach dem Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministers besser versorgt werden. Hier nimmt Lauterbach die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in die Pflicht. In Zukunft soll der kassenärztliche Bereitschaftsdienst rund um die Uhr ein telemedizinisches Angebot bieten, außerdem Hausbesuche.

In Bayern sieht man das kritisch. Gesundheitsministerin Gerlach befürchtet, dass die Maßnahmen auf dem Land nicht stemmbar seien, wo bereits jetzt Ärzte fehlen. Ähnlich äußerte sich auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns. Um trotz Ärztemangel in ländlichen Räumen genügend Personal für seine Pläne zu gewinnen, will Karl Lauterbach unter anderem auf finanzielle Anreize setzen. So sollen niedergelassene Ärzte motiviert werden, sich stärker an der Notfallversorgung zu beteiligen.

Auch Rettungsdienst soll reformiert werden

Der Gesetzesvorschlag zur Reform der Notfallversorgung muss jetzt noch durch den Bundestag. Lauterbach plant, zur gleichen Zeit eine weitere Reform in das Parlament einzubringen. Sein Ministerium arbeite aktuell an einer Reform des Rettungsdienstes, so der Gesundheitspolitiker. Ziel sei eine gleichwertige Versorgung in ganz Deutschland. Der Reformvorschlag soll im Bundestag als Teil des heute beschlossenen Gesetzesvorschlags zur Notfallversorgung behandelt werden. In Kraft treten sollen beide Reformen möglichst schon Anfang nächsten Jahres.

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