Eine Gesetzesänderung soll der Bundeswehr den Abschuss verdächtiger Drohnen erlauben. Das Bundeskabinett brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) auf den Weg. Ob das Vorhaben der rot-grünen Minderheitsregierung im Bundestag die notwendige Mehrheit findet, ist offen.
Gesetzesänderung soll Abschuss von Drohnen ermöglichen
Die vorgesehene Änderung des Luftsicherheitsgesetzes würde den Streitkräften die Anwendung von "Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge" ermöglichen. Außerhalb von militärischen Liegenschaften dürfen sie bislang nämlich nur Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben.
Ein Abschuss soll aber auch künftig nur dann zulässig sein, wenn Menschenleben in Gefahr sind oder kritische Infrastruktur bedroht ist, also etwa wichtige Anlagen für Energie oder Telekommunikation. Voraussetzung für den Einsatz der Bundeswehr ist, dass die für die Gefahrenabwehr grundsätzlich zuständigen Polizeien der Länder technisch dazu nicht in der Lage sind. Sie müssen dann entsprechende Unterstützung des Militärs anfordern.
Bei einer künftig möglichen Anwendung von Waffengewalt dürfe der Einsatz Menschen grundsätzlich nicht gefährden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. So dürften solche Einsätze nicht in Gebieten erfolgen, "wo möglicherweise dann Menschenleben durch herunterfallende Trümmerteile oder Ähnliches betroffen wären".
Faeser: Seit Ukraine-Krieg Herausforderung durch Drohnen
"Die Polizeibehörden entwickeln ihre Möglichkeiten zur Detektion und Abwehr von Drohnen ständig weiter", betonte Faeser. "Trotzdem sehen wir vor allem seit Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine, dass immer häufiger Drohnen zum Einsatz kommen, die für die Polizei und ihre aktuelle Technik eine zunehmende Herausforderung darstellen." Deshalb sei es notwendig, "dass auch die Bundeswehr bei schwerwiegenden Gefahren eingreifen darf – auch, um in letzter Konsequenz illegal fliegende Drohnen abzuschießen".
Die Sicherheitsbehörden verzeichneten immer mehr Sichtungen von Drohnen über wichtigen Infrastrukturanlagen und militärischen Einrichtungen, erklärte das Bundesinnenministerium. Erst am vergangenen Wochenende waren in Oberbayern mehrere unbekannte Drohnen über die Militärflughäfen in Manching und Neuburg an der Donau geflogen.
Gesetzesänderung muss noch in den Bundestag
Ob der Bundestag die von Faeser angestrebte Gesetzesänderung verabschiedet, ist allerdings offen. SPD und Grüne sind seit dem Bruch der Ampel-Koalition ohne Mehrheit im Parlament. CDU und CSU sehen das Vorhaben kritisch. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), äußerte bereits vor wenigen Tagen verfassungsrechtliche Bedenken und sprach von "reiner Symbolgesetzgebung" ohne realen Sicherheitsgewinn.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass die Vorlage mit Unterstützung anderer Parteien noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar beschlossen werden könne. "Ich glaube, das ist auch unstrittig, was da geregelt wird", sagte er.
Mit Informationen von dpa und AFP
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