Covid-19-Impfzertifikat.
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Läuft es bald ab? Das digitale Corona-Impfzertifikat.

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Impfzertifikat läuft ab - Das müssen Sie jetzt wissen

Impfzertifikat läuft ab - Das müssen Sie jetzt wissen

Besonders bei der Einreise und Urlaubsreisen ist das Corona-Impfzertifikat derzeit noch wichtig. Doch was tun, wenn die Corona-Warnapp auf den bevorstehenden Ablauf des Zertifikats hinweist? BR24 liefert den Überblick.

  • Zum Artikel: Corona-Warn-App: Zertifikat abgelaufen? Das müssen Sie jetzt tun

Die meisten Deutschen dürften zuletzt nur noch selten einen Blick auf ihre Corona-Warnapp oder CovPass-App geworfen haben - bei Besuchen in Restaurants, Cafés oder Bars im Inland muss das digitale Impfzertifikat derzeit nicht mehr vorgezeigt werden.

Bei der Urlaubsplanung gewinnt der kleine QR-Code allerdings wieder an Bedeutung: Für viele EU-Länder gelten weiterhin Beschränkungen bei der Einreise. Wann läuft welches Zertifikat ab? Und was sollte im Ausland beachtet werden? Ein Überblick.

Wann laufen digitale Impfzertifikate ab?

Zunächst einmal muss man zwischen dem technischen Ablaufdatum und dem Verfall von Impfschutz oder Genesenen-Status unterscheiden. Das digitale Impfzertifikat hat aus technischen Gründen ein Ablaufdatum, erklärt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website. Dieses richte sich nach dem Zeitpunkt der Zertifikat-Ausstellung, die Gültigkeit des digitalen Nachweises sei auf 365 Tage begrenzt. Das bedeutet: Das Zertifikat läuft zwar technisch ab, der Impfschutz erlischt deshalb aber nicht.

Die ersten Impfzertifikate dürften bereits gegen Ende des zweiten Quartals 2022, also im Juni ablaufen. Im Netz schildern einige Nutzerinnen und Nutzer, dass ihre Corona-Warnapp sie bereits auf das bevorstehende Ablaufdatum aufmerksam gemacht habe.

Ist das technische Ablaufdatum erreicht, erscheint der QR-Code auf dem Impfzertifikat als ungültig und kann nicht mehr gelesen werden. Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App erhalten 28 Tage vor Ablauf eine Mitteilung. Darin wird ihnen angeboten, das Zertifikat zu aktualisieren, das ist mit wenigen Klicks möglich. Wird noch keine Erneuerung angeboten, bedeutet das, dass das Zertifikat noch aktuell ist.

Gültigkeit von Grundimmunisierung und Genesenen-Status

Wer bereits die Grundimmunisierung sowie einen Booster erhalten hat, kann sich entspannt zurücklehnen: Das Zertifikat für eine Auffrischimpfung ist derzeit EU-weit unbefristet gültig. Anders sieht es bei Menschen aus, die noch keinen Booster erhalten haben oder ihren Genesenen-Status geltend machen wollen.

Nach Abschluss der Grundimmunisierung (zum Beispiel nach der 1. und 2. Impfung mit einem Vakzin von Pfizer/Biontech oder einer Impfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson) gilt das digitale Impfzertifikat bei Reisen EU-weit 270 Tage lang. Nach Ablauf dieser neun Monate erlischt der Impfschutz. Betroffene müssen sich dann um eine Auffrischungsimpfung kümmern, um weiterhin als geimpft zu gelten.

Andernfalls sind sie verpflichtet, bei der Einreise einen negativen Test vorzulegen. Darüber hinaus könnten sie bei der Ankunft aus besonders betroffenen Gebieten verpflichtet werden, sich in Quarantäne zu begeben. Nur für unter 18-Jährige ist das Zertifikat der Grundimmunisierung unbefristet gültig.

28 Tage nach einem positiven PCR-Test gelten Bundesbürger als genesen, sie erhalten dann ein sogenanntes Genesenenzertifikat. Solche Zertifikate sind seit Januar 2022 in Deutschland sowie bei der Einreise in die Bundesrepublik nur noch 90 Tage lang gültig. Nach Ablauf der drei Monate müssen sich Betroffene um eine Impfung kümmern.

Was gilt im Ausland?

Alle EU-Mitgliedsstaaten sowie 40 Länder außerhalb der EU (darunter Israel, Norwegen, Thailand und die Türkei) erkennen das digitale Impfzertifikat als Nachweis für eine erfolgte Immunisierung an. In einigen Fällen muss bei der Einreise eine Anmeldung erfolgen, oft wird das Impfzertifikat von Flugbegleitern oder Bahnmitarbeitern kontrolliert. Welche Regeln jeweils bei der Einreise gelten, lässt sich auf der Website der Europäischen Union nachlesen.

Wichtig ist zudem: Die EU-weiten Gültigkeits-Fristen von Impfzertifikaten betreffen nur die Einreise. Geht es etwa um den Zutritt zu Veranstaltungen, Lokalen oder öffentlichen Verkehrsmitteln, kann jedes EU-Land nach eigenem Ermessen bestimmen, welcher Nachweis (zum Beispiel 2G oder 3G) nötig ist und wie lange dieser seine Gültigkeit behält.

Es lohnt sich also, vor der Abreise einen Blick auf die aktuell geltenden Regeln im Urlaubsland zu werfen - auch in Hinblick auf eine möglicherweise geltende Maskenpflicht.

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