Der getötete Hauptverdächtige des mutmaßlichen Terroranschlags auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin war den deutschen Sicherheitsbehörden schon vor der Tat als Islamist bekannt. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bestätigte, wurde der 21-jährige Abdul B. wegen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt, aber auf "Vorbewährung" entlassen. Auch nach Recherchen des ARD-Politikmagazins REPORT Mainz hatte er Kontakt zur Nichtregierungsorganisation Violence Prevention Network (VPN), die im staatlichen Auftrag Ausstiegswillige aus der extremistischen Szene begleitet – unter anderem in Berlin, Bayern und weiteren Bundesländern.
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Das sagt das Aussteigerprogramm
VPN-Geschäftsführer Thomas Mücke, bestätigte REPORT Mainz, dass seine Organisation zwei Treffen mit B. durchgeführt hatte. "Der Tatverdächtigte ist als Beratungsfall geprüft worden, weil er eine Weisung, eine gerichtliche Weisung erhalten hatte, an diesen Beratungsgesprächen teilzunehmen", sagte Mücke. In dieser sogenannten Clearing-Phase sei geprüft worden, ob der Mann als Beratungsfall in Betracht komme. "Die Person wirkte in den bisherigen Gesprächen eher als angepasst und daher war nicht erkennbar gewesen, ob es wirklich zu einer Beratungssituation kommen wird", berichtete Mücke weiter. Das wäre abschließend erst im dritten Gespräch entschieden worden. Der Mann sei "nicht fassbar" und "undurchschaubar" gewesen. Mücke betonte, dass beim Attentäter kein Bedrohungspotential zu erkennen gewesen sei: "Ansonsten hätten wir uns natürlich an die Polizei gewandt." Zuvor hatte die WELT über Deradikalisierungstreffen berichtet.
Experte: Absolute Sicherheit gibt es nicht
Hans-Jakob Schindler von der transatlantischen Denkfabrik "Counter Extremism Project" mahnte allerdings davor, aus dem Fall vorschnell den Schluss zu ziehen, Deradikalisierungsprogramme seien grundsätzlich gescheitert. Sollten die Informationen zutreffen, dass der Verdächtige an einem Deradikalisierungsprogramm teilgenommen und dort als angepasst eingeschätzt worden sei, zeige das vor allem eines: Absolute Sicherheit gebe es nicht, sagte Schindler dem BR. Die Einschätzung des Gefährdungspotenzials radikalisierter Menschen beruhe zwar auf Fakten, bleibe am Ende aber immer auch eine menschliche Bewertung – und könne deshalb fehlerhaft sein. Terroranschläge seien häufig das Ergebnis mehrerer Faktoren, die zusammenkämen. In diesem Fall deute vieles darauf hin, dass es auch im Bereich der Deradikalisierung zu einer Fehleinschätzung gekommen sein könnte.
Der inzwischen 21 Jahre alte Abdul B. sei bereits als Jugendlicher in der islamistischen Szene Berlins aufgefallen und ab dem 16. Lebensjahr von Sicherheitsbehörden erfasst worden, berichteten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR.
Wie es zu der Verurteilung des Verdächtigen kam
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wollte sich Abdul B. 2025 der Terrororganisation "IS anschließen und über den Libanon nach Syrien ausreisen. Dort nahm er Kontakt zu mutmaßlichen IS-Mitgliedern auf, wurde jedoch festgenommen und später zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde er erneut festgenommen.
Am 12. Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie zweier Verstöße gegen das Vereinsgesetz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert. Die Vollstreckung der Strafe wurde zunächst für sechs Monate zurückgestellt. Der 21-Jährige kam aus der Untersuchungshaft frei, wurde einem Bewährungshelfer unterstellt und musste Auflagen erfüllen.
Das Gericht sah zudem als erwiesen an, dass Abdul B. bereits 2024 auf Instagram verbotene IS-Propaganda verbreitet hatte. Strafmildernd berücksichtigte es unter anderem die bereits verbüßte Haft im Libanon und in Deutschland, sein weitgehendes Geständnis, seine Distanzierung vom IS sowie den Umstand, dass es zu keiner konkreten Gefährdung gekommen war.
Der IS und sein Hass auf die LGBTQ-Bewegung
B. soll am Samstag mit einem Transporter im Tiergarten nahe des Festivalgeländes des CSD durch eine Menschenmenge gerast sein und eine Frau getötet sowie zahlreiche Menschen schwer verletzt haben, wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am Nachmittag unter Berufung den aktuellen Ermittlungsstand vor Journalisten sagte.
Der CSD ist eine der größten LGBTQ-Pride-Veranstaltungen Europas. Laut dem Jahresbericht 2025 des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz gehört die Ablehnung von LGBTQ-Personen zum ideologischen Kern jihadistisch-salafistischer Gruppen wie dem IS. Homosexualität und geschlechtliche Vielfalt würden als Verstoß gegen die göttliche Ordnung und als Ausdruck moralischen Verfalls betrachtet. Der Verfassungsschutz bewertet diese Feindbildrhetorik als Bestandteil einer extremistischen Ideologie, die grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte ablehnt. Diese Positionen finden sich auch in der Propaganda des IS – etwa im englischsprachigen IS-Magazin "Voice of Khurasan", das regelmäßig gegen LGBTQ-Personen hetzt und sie als Feindbild instrumentalisiert.
Angriff auf den CSD: Die Perspektive eines Strafverteidigers
Der Strafverteidiger Serkan Alkan, der seit vielen Jahren Islamisten und Terrorverdächtige vor Gericht vertritt, sieht Radikalisierung häufig als längeren Prozess. Erfahrungen von Ausgrenzung oder fehlender gesellschaftlicher Zugehörigkeit könnten im Einzelfall den Nährboden für Extremismus bilden, sagte Alkan dem BR. Debatten über Themen wie LGBTQ-Rechte würden aus seiner Sicht häufig geführt, ohne die Wertvorstellungen eines Teils der muslimischen Bevölkerung ausreichend mitzudenken. Das könne bei einzelnen Menschen das Gefühl verstärken, gesellschaftlich ausgegrenzt zu sein, und extremistischen Akteuren Anknüpfungspunkte bieten. Eine Rechtfertigung für Gewalt sei das ausdrücklich nicht, betonte Alkan. Die Verantwortung dafür trage allein der Täter.
Mit Informationen von AFP.
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