Die Europäische Union will gegen den illegalen Haustierhandel vorgehen. Die Abgeordneten einigten sich auf eine entsprechende Verordnung. Demnach sollen künftig alle Hunde und Katzen mit einem Mikrochip individuell identifizierbar sein, egal, ob sie von Züchtern, Verkäufern oder Tierheimen gehalten, online zum Verkauf oder zur Spende angeboten werden. Außerdem müssen die Tiere in nationalen Datenbanken registriert sein. Hunde und Katzen, die aus Drittländern zum Verkauf eingeführt werden, müssen vor ihrer Einreise in die EU gechippt und dann innerhalb von zwei Werktagen in einer nationalen Datenbank registriert werden.
Maßnahme gegen illegale Welpenfabriken
Kommerzielle Tierhalter sind verpflichtet, ihre Hunde und Katzen mindestens fünf Werktage vor ihrer Ankunft in einer der interoperablen Online-Datenbanken einzutragen. Ausgenommen sind allerdings private Hunde und Katzenbesitzer, die höchstens alle 18 Monate einen Wurf anbieten.
Die Verordnung zielt unter anderem auf sogenannte Welpenfabriken, beispielsweise in Rumänien und auf das Geschäft skrupelloser Händler, die Hunde und Katzen unter oft miserabelsten Bedingungen illegal beispielsweise nach Deutschland bringen.
Verordnung muss noch durchs EU-Parlament
Für das Jahr 2024 hat der Deutsche Tierschutzbund 224 Fälle von illegalem Tierhandel dokumentiert. Mindestens 991, überwiegend Rassetiere waren betroffen, darunter 515 Hunde und 66 Katzen. Allerdings liegt die Dunkelziffer sehr wahrscheinlich deutlich darüber. Immer wieder werden auch in Bayern Tiere, die illegal eingeführt werden, in Autos entdeckt.
Der Online-Markt einschließlich des illegalen Handels macht in der EU inzwischen zwei Drittel aller Hunde und Katzen-Verkäufe aus. Dem Gesetzentwurf muss nun noch das Parlament und der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten offiziell zustimmen.
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