Nahaufnahme einer Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Euro-Münzen und Banknoten
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Eine neue EU-Richtlinie soll für mehr Lohn-Gerechtigkeit zwischen Frauen und Männern sorgen. Heute endet die Frist zur Umsetzung.
Bildrechte: picture alliance / CHROMORANGE | MICHAEL BIHLMAYER
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Eine neue EU-Richtlinie soll für mehr Lohn-Gerechtigkeit zwischen Frauen und Männern sorgen. Heute endet die Frist zur Umsetzung.

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EU-Regeln zu Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Umsetzung

EU-Regeln zu Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Umsetzung

Der Gender Pay Gap liegt in der EU bei elf Prozent. Eine neue EU-Richtlinie soll diese Lohnlücke zwischen Männern und Frauen verkleinern. Bis heute hatte Deutschland Zeit, diese Richtlinie umzusetzen. Doch die Bundesregierung wird diese Frist reißen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Frauen und Männer sollen für gleiche Arbeit das gleiche Gehalt bekommen. Dieses Ziel hat sich die EU gesetzt und eine entsprechende Richtlinie für die Mitgliedstaaten erlassen. Das Problem: Deutschland hat diese bislang nicht umgesetzt. Am heutigen Sonntag läuft eine Frist ab, bis zu der die EU-Staaten Zeit hatten. Droht nun ein Strafverfahren?

EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll in Deutschland bis 2027 kommen

Das Bundesfamilienministerium hatte jüngst mitgeteilt, dass die Bundesregierung die neuen Regeln zur Lohntransparenz erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 in nationales Recht gießen wird. Damit verstößt die Bundesrepublik bereits ab Montag gegen Brüsseler Vorgaben. Setzt ein Staat die Richtlinie nicht rechtzeitig um, können sich Beschäftigte im öffentlichen Dienst ab dem Stichtag unter bestimmten Bedingungen direkt auf die EU-Vorgaben berufen.

Die EU-Kommission muss nun außerdem entscheiden, ob sie ein Strafverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte das Recht in den nächsten Monaten wirklich angepasst werden, könnte sie auch davon absehen.

Familienministerium sorgt sich um zusätzliche Bürokratie

Familienministerin Karin Prien (CDU) hatte in einem am Freitag veröffentlichten "Politico"-Podcast gesagt (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt), Deutschland sei "auch mit anderen europäischen Partnerländern" im Gespräch, um noch Veränderungen bei Umsetzungsfristen und Inhalten zu erreichen. "Aber am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme Umsetzung jedenfalls nicht umhinkommen." Entgeltgleichheit müsse aber weiter politisches Ziel sein, sagte Prien.

Eine Sprecherin des Ministeriums hatte vor kurzem mitgeteilt, die Richtlinie solle "aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam" umgesetzt werden. Als Grund für die Verzögerung nannte sie die wirtschaftliche Lage. Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen demnach erstmals zum Juni 2028 fällig werden.

Gender Pay Gap in der EU bei über elf Prozent

Frauen verdienen bisher im Durchschnitt weniger als Männer. In Deutschland ist ihr Bruttostundenlohn laut Eurostat-Zahlen von 2024 (jüngste verfügbare Daten) im Durchschnitt 15,6 Prozent niedriger. EU-weit liegt der Unterschied bei 11,1 Prozent. 

Damit sich das ändert, sollen Beschäftigte unter anderem Auskunft darüber verlangen können, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten ist, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Auch müssen Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten künftig regelmäßig zur Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Bericht erstatten. Arbeitgeber müssen zudem Bewerberinnen und Bewerber frühzeitig über Einstiegsentgelte informieren und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.

Deutsches Entgelttransparenzgesetz bislang kaum genutzt

Die Richtlinie zur Entgelttransparenz war 2023 von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen worden. Die damalige deutsche Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im Rat der EU-Staaten enthalten.

Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst wird. Es erlaubt etwa Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Auskunft darüber zu verlangen, was andere Beschäftigte mit ähnlicher Arbeit in ihrer Firma verdienen. Ein Regierungsgutachten ergab 2023 aber, dass die Regelung kaum genutzt werde, unter anderem, weil Betroffene befürchteten, so ein Auskunftsersuchen könne von ihren Vorgesetzten negativ bewertet werden.

Mit Informationen von dpa

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