Der Schauspieler Christian Ulmen bei der Premiere der Pro7-Serie "jerks" (Staffel 2) im Zoopalast Berlin (Archivbild vom 21.03.2018).
Der Schauspieler Christian Ulmen bei der Premiere der Pro7-Serie "jerks" (Staffel 2) im Zoopalast Berlin (Archivbild vom 21.03.2018).
Bild
Archivbild - Der Schauspieler Christian Ulmen wehrt sich per Eilverfahren gegen die Berichterstattung des "Spiegels" über ihn.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Soeren Stache
Schlagwörter
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Soeren Stache
Audiobeitrag

Archivbild - Der Schauspieler Christian Ulmen wehrt sich per Eilverfahren gegen die Berichterstattung des "Spiegels" über ihn.

Audiobeitrag
>

Fall Fernandes: Ulmens Anwälte gehen gegen "Spiegel" vor

Fall Fernandes: Ulmens Anwälte gehen gegen "Spiegel" vor

Der "Spiegel" hat Vorwürfe von Collien Fernandes gegen Christian Ulmen öffentlich gemacht. Seine Anwälte haben nun ein Eilverfahren angestrengt. Dabei geht es um einzelne Aspekte der Berichterstattung, nicht aber um alle darin geschilderten Vorwürfe.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Im Streit über die Berichterstattung im Fall der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes und ihres Ex-Manns Christian Ulmen haben dessen Anwälte beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den "Spiegel"-Verlag eingereicht. Das Nachrichtenmagazin hatte zuvor Anschuldigungen von Fernandes gegen Ulmen öffentlich gemacht.

Antrag gegen zwei Artikel vom März

Nach Angaben des Landgerichts Hamburg bezieht sich der Antrag auf Passagen aus einem Beitrag in der Printausgabe des "Spiegel" vom 20. März 2026 mit der Überschrift "Entblößt im Netz" sowie auf einen Online-Text vom 21. März 2026 mit dem Titel "Du hast mich virtuell vergewaltigt" (externer Link, möglicherweise Bezahlschranke).

In den Beiträgen berichtet der "Spiegel" über Vorwürfe von Fernandes gegen Ulmen. Nach Medienberichten hat Fernandes in Spanien Anzeige erstattet; in Deutschland führt die Staatsanwaltschaft Itzehoe ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nachstellung, weitere Delikte werden geprüft. Fernandes wirft ihrem Ex-Mann unter anderem Identitätsmissbrauch im Netz sowie das Versenden vermeintlich von ihr stammender sexualisierter Inhalte vor. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Antrag richtet sich gegen drei Punkte

Nach Gerichtsangaben wendet sich Ulmen mit seinem Antrag gegen drei Aspekte der "Spiegel"-Berichterstattung. Er macht demnach geltend, das Magazin erwecke durch mehrere Äußerungen den Verdacht, er habe Deepfake-Videos seiner früheren Ehefrau hergestellt und verbreitet. In einer Pressemitteilung vom Freitag hatten die Anwälte noch geschrieben, dass dieser Vorwurf in der "Spiegel"-Berichterstattung gar nicht erhoben werde.

Außerdem erwecke der "Spiegel" durch seine Berichterstattung unzulässigerweise den Eindruck, Ulmen habe gegenüber Fernandes wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen bzw. sie schwer bedroht. All dies bestreitet Ulmen. Ein weiterer Punkt betrifft die Darstellung eines Gerichtstermins vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca.

Nicht Gegenstand des Antrags ist der Vorwurf zu Fake-Accounts unter Fernandes’ Namen. Der "Spiegel" hatte berichtet, Ulmen habe in sozialen Medien Profile unter ihrem Namen angelegt und darüber Männer kontaktiert. Über diese Accounts sollen sexualisierte Inhalte versandt worden sein, die den Eindruck erweckt hätten, sie zeigten Fernandes oder stammten von ihr.

"Spiegel" hält an Berichterstattung fest

Der "Spiegel" erklärte auf BR24-Anfrage, man stehe weiterhin zu der Berichterstattung; sie sei unverändert verfügbar. Eine inhaltliche Stellungnahme im Verfahren lag zunächst noch nicht vor. Nach Angaben des Landgerichts erhielt das Magazin zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme. Wann über den Antrag entschieden wird, ist offen.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!