Ein Teilnehmer einer Demo im März 2022 in Düsseldorf trägt eine blaue Weste mit der Aufschrift "ungeimpft".
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Teilnehmer einer Demo unter dem Motto 'Freie Impfentscheidung - Gegen die Impfpflicht' im März 2022 in Düsseldorf

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Gericht: Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter war rechtswidrig

Gericht: Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter war rechtswidrig

Ein Arbeitgeber wurde dazu verurteilt, einer Mitarbeiterin Tausende Euro Lohn nachzuzahlen. Sie war suspendiert worden, weil sie keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegte. Das Gericht verweist auf eine Unterscheidung beim Beschäftigungsverbot.

Das Arbeitsgericht Dresden hat die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. Im konkreten Fall ging es um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hatte. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert worden.

In der Folge habe sie bis Jahresende keinen Lohn mehr erhalten, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Das Arbeitsgericht stufte dies als rechtswidrig ein und verurteilte den Arbeitgeber dazu, der Frau den Betrag von mehr als 18.000 Euro brutto nachzuzahlen.

Gericht verweist auf Unterscheidung

Die Kammer vertrete die Auffassung, dass laut Gesetz beim Beschäftigungsverbot unterschieden werden musste - zwischen schon bestehenden Arbeitsverhältnissen und Neueinstellungen, hieß es. Demnach hätte der Arbeitgeber im Fall der Köchin nur eine Mitteilung ans Gesundheitsamt machen müssen, nicht aber die Frau unbezahlt freistellen dürfen.

"Erstes wegweisendes Urteil"

Von einem "ersten wegweisenden Urteil" in Sachsen im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sprach der Anwalt der Frau, Carsten Ullrich. Seit dem 1. Januar arbeite sie bereits wieder regulär in dem Pflegeheim in der Sächsischen Schweiz. Die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen gegen das Coronavirus ist Ende 2022 ausgelaufen.

Das Urteil ist den Angaben nach noch nicht rechtskräftig. Die Frist für Rechtsmittel dagegen läuft bis Ende Februar.

Mit Informationen von dpa

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