Ein Schornsteinfeger reinigt vom Dach eines Einfamilienhauses aus in Kaufbeuren einen Kamin (Archivbild).
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Ein Schornsteinfeger reinigt vom Dach eines Einfamilienhauses aus in Kaufbeuren einen Kamin (Archivbild).

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Heizungsvorgaben: Altersprüfung überrumpelt Schornsteinfeger

Heizungsvorgaben: Altersprüfung überrumpelt Schornsteinfeger

"Zu kurz gedacht" und "unsinnige Maßnahme", sagen Vertreter des Schornsteinfegerhandwerks über die geplante Ausnahme für Ältere bei den neuen Heizungsvorgaben ab 2024. Die Anlagen-Kontrolleure sollen künftig auch das Alter der Hausbesitzer prüfen.

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Mit einer Begleitregel zu den neuen Vorgaben für Heizungen ab 2024 sind Schornsteinfeger gar nicht zufrieden: "Wir bedauern, dass eine solch unglückliche Regelung im Gesetz vorgesehen ist" - sie hätten sich im Vorfeld das Gespräch gewünscht, so der Bundesverband des betroffenen Handwerks. Es geht dabei um eine Ausnahmeregelung für Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind. Für sie soll im Havariefall die Pflicht entfallen, auf erneuerbares Heizen umzustellen. Kontrollieren sollen das Alter die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

  • Zum Artikel: "Macht die Wärmewende Heizen unbezahlbar?"

Schornsteinfeger aus Bayern: "Sind keine Behörde"

"Wir sind völlig überrascht worden", sagte Heinz Nether, Landesinnungsmeister des Verbands für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk, über die Maßnahme im Gespräch mit BR24. Zwar seien die Schornsteinfeger bereit, im Zuge des Gesetzes etwas zu tun. Er stellte aber klar: "Schornsteinfeger sind keine Behörde." Lieber sollten sich betroffene Personen eine Bescheinigung zum Beispiel beim Landratsamt oder der Stadt holen können, "anstatt das wir irgendeinen Ausweis anschauen sollen". Generell seien noch viele Fragen zum weiteren Vorgehen offen.

Zwar überprüfen Schornsteinfeger schon jetzt, ob etwa Austauschfristen eingehalten werden. Doch die Fixierung aufs Alter bei der Befreiung hält Nether für eine "unsinnige Maßnahme": Der Weiterbetrieb einer Heizung hänge nicht vom Alter der Hauseigentümer ab, sondern etwa von der Bauweise. CO2 und Energie sparen sei wichtig, aber was das mit dem Alter zu tun habe, verstehe er nicht. Vielmehr höre es sich nach einer "Notlösung zur Beruhigung" an.

Kritik an der Wärmewende: Ampel steuerte nach

Seit ein erster Entwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes an die Öffentlichkeit drang, prägten Kritik und Verunsicherung die Debatte. Schon im Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Parteien vorgesehen: Demnächst müsse jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. In der Praxis bedeutet dies ein Verbot neuer Öl- und Gasheizungen. Bestimmungen werden jetzt nach und nach konkreter. Wichtig: Aktuell ist weiterhin noch nichts endgültig beschlossen. Der parlamentarische Prozess läuft.

Die Koalition steuerte in den Entwürfen zum Gesetz noch einmal nach, ergänzte Übergangsfristen, diskutierte über Förderprogramme und schrieb Ausnahmeregelungen hinein - darunter die Befreiung im Alter. Am Mittwoch könnten die neuen Vorgaben zumindest schonmal vom Kabinett beschlossen werden.

Wirtschaftsminister verteidigt Grenze ab 80

Warum 80 Jahre als Altersgrenze? Das sei "willkürlich", so kritische Stimmen, "verfassungsrechtlich fragwürdig". Begründet wurde der Schritt unter anderem mit der Zumutbarkeit. Im hohen Alter zahlt sich eine Investition in eine umweltfreundliche Heizung womöglich kaum aus. Auch der Umbauaufwand ist hoch. Daher können Personen, die das achtzigste Lebensjahr vollendet haben, weiter eine Gas- oder Ölheizung einbauen lassen. Aber: Wird das Haus vererbt oder verkauft, greift das neue Recht - allerdings mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.

Zudem machte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) deutlich, dass auch unter 80-Jährige weiterhin eine Ausnahme beantragen könnten, wenn ein Heizungstausch "eine unbillige Härte bedeuten würde". Zurzeit würden bereits häufig Ausnahme für Menschen über 80 gemacht. Daher werden sie jetzt quasi pauschal von der Antragspflicht befreit.

Schornsteinfeger: "Zum Schutz der Privatsphäre verpflichtet"

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks verwehrt sich derweil gegen eine Altersüberprüfung. Zwar unterstütze das Schornsteinfegerhandwerk die Umsetzung der geplanten technischen Anforderungen, um Klimaschutzziele zu erreichen und die energetische Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Aber das Alter der Kunden zu überprüfen, um die Befreiung festzustellen, "entspricht nicht den Grundsätzen unseres Handwerks im Umgang mit unseren Kundinnen und Kunden", hieß es Ende vergangener Woche in einer Mitteilung. "Wir sehen uns vielmehr dem Schutz der Privatsphäre und dem Respekt gegenüber den jeweiligen privaten und sozialen Lebenssituationen verpflichtet."

Zwar sei es richtig, soziale Aspekte zu berücksichtigen und entsprechen Ausnahmen zu schaffen, doch nur das Alter in den Blick zu nehmen sei "zu kurz gedacht und erfüllt nicht die Intention, die mit dieser Regelung erreicht werden sollte".

Altersprüfung bald bei der Feuerstättenschau?

Laut Referentenentwurf des Bundeswirtschafts- und Bundesbauministeriums vom 3. April kann die Überprüfung des Alters der Gebäudeeigentümer durch eine schriftliche Eigenerklärung oder im Rahmen der Feuerstättenschau der Heizungsanlage erfolgen.

Schon jetzt verursacht die geplante Reform einen Mehraufwand bei den Schornsteinfegern. Denn viele erkundigen sich bei den Experten, wie es jetzt weitergehen soll, berichtete die "Berliner Morgenpost". Die Überprüfung des Alters könnte dann ab kommendem Jahr als weitere Anforderung hinzukommen. "Das kann zu starken Zerwürfnissen führen", fürchtete Julian Schwark vom Vorstand des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks im Interview mit "Focus online". "Wir prüfen lieber technische Anlagen als Menschen. Kundengespräche zum Alter stelle ich mir sehr schwierig vor. Außerdem könnte dies zu einem großen Vertrauensverlust zwischen uns und unseren Kunden führen."

Änderung des Gebäudeenergiegesetzes für den Klimaschutz

Ab 2024 soll vorgeschrieben werden, dass beim Neueinbau von Heizungen diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das soll den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich verringern und damit dem Klimaschutz dienen. Wichtig ist aber, dass bestehende Heizungen weiter betrieben und kaputte Heizungen repariert werden können.

Die Pläne der Ampel-Regierung sehen außerdem vor, dass der Einbau von Gasheizungen, die auch mit Wasserstoff betrieben werden können, auch nach 2024 noch möglich ist. Voraussetzung für den Einbau ist, dass ein verbindlicher Plan für das nötige Wasserstoffnetz vorliegt. Spätestens ab 2036 müssen diese Heizungen dann mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.

Kritik aus Bayern: "Enormen Bürokratieaufwand"

Die bayerischen Ministerien für Wirtschaft und für Bau stemmten sich zuletzt gegen die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes. Sie kritisierten etwa "Zwangsvorgaben anstelle von Anreizen", eine Einschränkung der technologischen Alternativen und einen "enormen Bürokratieaufwand".

Habeck riet unterdessen vor Kurzem davon ab, in den kommenden Monaten noch neue Öl- und Gasheizungen einzubauen. "Über einen Zeitraum von 18 Jahren rechnet sich die Wärmepumpe. Außerdem werden die Preise bald sinken. Deswegen wäre Torschlusspanik wirklich falsch." Die fossilen Energien seien eine Sackgasse, keine Spardose.

Im Video: Die Ampel-Pläne zum Heizen zusammengefasst

Die Ampel-Pläne zum Heizen zusammengefasst.
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Die Ampel-Pläne zum Heizen zusammengefasst.

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